Dies ist eine Diskussion zu Ist die Verbreitung von FanFiction mittels einer Website zulässig? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| AW: Ist die Verbreitung von FanFiction mittels einer Website zulässig? Zitat:
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| AW: Ist die Verbreitung von FanFiction mittels einer Website zulässig? Zitat:
Allerdings haftet er als Anbieter von Telemediendiensten nicht schon allein deswegen für die von ihm gespeicherten fremden Inhalte, nur weil er sie für einen Nutzer gespeichert und zugänglich gemacht hat - insofern knüpft das Telemediengesetz eine Haftung nicht schon automatisch an den bloßen Umstand des Seicherns/Zugänglichmachens fremder Nutzer-Information. Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung des Zugänglichmachens an: wenn der Plattformbetreiber gezielt um das Hochladen von Fortsetzungeschichten insbesonderer bekannter Film-/Romanwerke wirbt, in der Absicht, sie Dritten zugänglich zu machen, dann haftet er vermutlich "sofort" ( zumindest auf Unterlassung/Beseitigung, eher (noch) nicht auf Schadensersatz ). Denn man wird mit guten Gründen argumentieren können, daß bei einem solchen besonders "gefährlichen" Geschäftsmodell ( was das Risiko von Urheberrechtsverletzungen angeht ) besondere (Vorab-)Prüfpflichten angezeigt sein könnten ... Zitat:
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| AW: Ist die Verbreitung von FanFiction mittels einer Website zulässig? Zitat:
Meine Begründung für meine Vermutung: Wenn es schon einer solch komplexen Überlegung wie im Schiwago-Urteil bedurft hatte ("lineare Fortschreiben alter Handlungsstränge" oder nicht), dann ist eine Vorab-Recherche eher nicht die Sorgfaltspflicht eines Plauder-Forums-Betreibers. Eher aber schon für den eines Handlungsstränge-Fortschreibungs-Forums. Überzeugt und zu einer nachträglichen Differenzierung bewogen hat mich diese deine Fragestellung: Zitat:
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