Dies ist eine Diskussion zu Internetseiten geklaut innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Internetseiten geklaut nehmem wir an person a ist im besitz einer internetseite. person b nennt seine seite anderst, aber die oberfläche und die gesamte optik der seite entspricht genau der seite von a. beide internetseiten haben den selben sinn und zweck. die wiedererkennung durch die optik und beschaffenheit der seite ist sehr entscheident für die useranzahl und die damit verbundenen umsätze. person a war mit seiner seite zuerst online. kann a rechtliche schritte gegen b einleiten? mfg |
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| AW: Internetseiten geklaut Jawohl .. Schadensersatz sowie Unterlassung fordern! Anwalt muss B zahlen, an eine Beweissicherung denken! |
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| AW: Internetseiten geklaut hi kannst du das an an § begründen? mfg |
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| AW: Internetseiten geklaut Urheberschutzgesetz Logos oder Design: Der Urheber muss nachweisen können, dass er zuerst das Logo, den Rahmen usw. entworfen hat. Dazu ein Tipp: Erstelldatum, Anmeldungen, etc., der eigenen Schöpfung sichern und belegen (beweisen) Man muß vor Gericht die Urheberschaft nachweisen können." Lg. aus München
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: Internetseiten geklaut hi und wie soll person a das nachweisen? muss man sich dafür an einen anwalt wenden? wie würde der rechtsbeistand dann vorgehen? wo läst man diese idee schützen? besteht die möglichkeit sich mit person b so zu einigen das person b von selbst aus die seite ändert? wenn ja, welche argumente sollte man dann vorbringen? ab welcher schadensummer lohnen sich gerichtliche schritte? so viele fikitive fragen..... mfg |
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| AW: Internetseiten geklaut Der Streitwert bei solchen Internetsachen wird meist so zwischen 50.000 - 100.000 festgelegt. Natürlich kann man sich auch außergerichtlich einigen, aber auch hierbei wäre ein RA hilfreich vorallem um der Gegenseite Nachdruck zu verleihen. Es müssen sich ja im Internet in irgendwelchen Protokollen Daten finden lassen wann was auf den entsprechenden Server hoch geladen wurde, somit könnte man ja beweisen wer der Urheber ist. |
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