Dies ist eine Diskussion zu Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen angenommen man hat über eine Internetseite einen sog. Weblog laufen und bindet in einen Artikel ein Widget/Plugin einer legalen Plattform ein welche es ermöglicht Musiklieder abzuspielen. In diesem Plugin ist nun ein Song eingebunden, der wohl offiziell in CD-Form im November erhältlich sein sollte. Der Artikel stammt aber selbst von einem vorherigem Datum, z.B. Ende September. Wäre der theoretische Webseitenbetreiber verantwortlich dafür, illegalen Musikdownload auf seiner Website anzubieten? Der Upload des Liedes stammt nicht von ihm selbst, er hat ihn lediglich eingebunden, ohne zu erkennen ob der Upload offiziell bzw. legal/illegal ist. Es wurden schon über Monate hin Lieder über diese und auch andere Song/Video-Plattformen Medien in diverse Artikel eingebunden. Nun zur Hauptfrage, wäre der Bloginhaber nun strafbar weil er illegalen Download angeboten hat? Und wenn er es wäre, wie sieht es mit den Personen aus, die den Link zu diesem Song über bekannte soziale Netzwerke geteilt hätten? Die wären doch im Prinzip genau so schuldig oder nicht? Würde mich mal interessieren, Danke Geändert von torge176 (18.11.2011 um 10:36 Uhr). |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Beachte bitte die Forenregeln! Die sind deutlich über dem Textfeld beim Beitrag-Erstellen sichtbar. Wenn du dich beim Blog-Betreiben genauso nachlässig über rechtliche Bedingungen informiert wie hier, brauchst du dich nicht wundern, wenn's schief geht. |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Oder auch: :
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Tut mir Leid, ich dachte es handelt sich um die gleichen Regeln wie in jedem anderem online Forum auch, habe den Artikel überarbeitet! |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Zitat: "§ 10 Speicherung von Informationen Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird." Also immer unverzüglich tätig werden, sobald man von Bösem erfährt! Zitat:
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke "(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar". Denn der Uploader eines Werkes, eines Liedes, ist ja immer der Täter. Nicht aber der, der lediglich einen Link setzt zu einem Werk. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Auf die Haftungsprivilegien des TMG wird man sich in so einem Fall mit Sicherheit nicht berufen können. Hier wurde das Plugin mit dem Song durch den Betreiber des Blogs selbst eingebunden. Wer dabei den Song auf der anderen Seite hochgeladen hat ist egal, denn der Betreiber bindet das Plugin ja aktiv in seine Seite ein. Damit steht also die Haftung nach allen Anspruchsgrundlagen - und nicht nur die Störerhaftung - offen. Inwieweit man aber urheberrechtlich haftet weiß ich jetzt auch nicht. Klar ist aber, dass so ein eingebundenes Plugin (wo man über das Blog auf Play drückt und der Song abgespielt wird, aber von einem Dritt-Server kommt) viel mehr ist als ein Link. |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Also ist der Blogbetreiber nun Verpflichtet einen "Aufwendungsersatzbetrag" von z.B. 100€ zu zahlen? Edit: Und noch eine Frage. Würde der Blogbetreiber nicht reagieren, würden die Rechtsanwälte damit vor Gericht ziehen? Da es ja eigentlich "nur" um einen kleinen Betrag geht. Geändert von torge176 (20.11.2011 um 03:19 Uhr). |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Ich denke Ja. Wie gesagt, eine Haftungsfreistellung durch das TMG gibt es hier meiner Meinung nach nicht. Zumindest als "Störer" wird man ohnehin dran sein. Die 100 € sind ein gedeckelter Betrag für private, einfach gelagterte Urhebrrechtsverstöße. Da hat man als Blogbetreiber schon sehr viel Glück, dass es nur 100 € sind. (Auf der anderen Seite kann es auch sein, dass sie es so billig machen, weil ihre Forderung nicht begründet ist und sie bei so einem Betrag auf Zahlung hoffen.) Ein eigener Anwalt könnte sich also lohnen... |
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Zitat:
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| AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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