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Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Dies ist eine Diskussion zu Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 00:09
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Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Hallo,

angenommen man hat über eine Internetseite einen sog. Weblog laufen und bindet in einen Artikel ein Widget/Plugin einer legalen Plattform ein welche es ermöglicht Musiklieder abzuspielen. In diesem Plugin ist nun ein Song eingebunden, der wohl offiziell in CD-Form im November erhältlich sein sollte. Der Artikel stammt aber selbst von einem vorherigem Datum, z.B. Ende September.

Wäre der theoretische Webseitenbetreiber verantwortlich dafür, illegalen Musikdownload auf seiner Website anzubieten? Der Upload des Liedes stammt nicht von ihm selbst, er hat ihn lediglich eingebunden, ohne zu erkennen ob der Upload offiziell bzw. legal/illegal ist.
Es wurden schon über Monate hin Lieder über diese und auch andere Song/Video-Plattformen Medien in diverse Artikel eingebunden.

Nun zur Hauptfrage, wäre der Bloginhaber nun strafbar weil er illegalen Download angeboten hat? Und wenn er es wäre, wie sieht es mit den Personen aus, die den Link zu diesem Song über bekannte soziale Netzwerke geteilt hätten? Die wären doch im Prinzip genau so schuldig oder nicht?

Würde mich mal interessieren,

Danke

Geändert von torge176 (18.11.2011 um 10:36 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 08:44
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AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Beachte bitte die Forenregeln! Die sind deutlich über dem Textfeld beim Beitrag-Erstellen sichtbar.

Wenn du dich beim Blog-Betreiben genauso nachlässig über rechtliche Bedingungen informiert wie hier, brauchst du dich nicht wundern, wenn's schief geht.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 09:09
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Oder auch:

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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 10:37
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AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Tut mir Leid, ich dachte es handelt sich um die gleichen Regeln wie in jedem anderem online Forum auch, habe den Artikel überarbeitet!
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 00:59
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AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Zitat:
Zitat von torge176 Beitrag anzeigen
Wäre der theoretische Webseitenbetreiber verantwortlich dafür, illegalen Musikdownload auf seiner Website anzubieten? Der Upload des Liedes stammt nicht von ihm selbst, er hat ihn lediglich eingebunden, ohne zu erkennen ob der Upload offiziell bzw. legal/illegal ist.
Eine Vorschrift dazu lautet laut Telemediengesetz (und ähnlich an anderen Stellen):

"§ 10 Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1.
sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."

Also immer unverzüglich tätig werden, sobald man von Bösem erfährt!

Zitat:
Zitat von torge176 Beitrag anzeigen
(...) wie sieht es mit den Personen aus, die den Link zu diesem Song über bekannte soziale Netzwerke geteilt hätten? Die wären doch im Prinzip genau so schuldig oder nicht?
Wer ein Werk (hier ein Lied) öffentlich zugänglich macht, ohne das Recht dazu zu haben, sollte das Urheberrechtsgesetz kennen, insbesondere
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

und

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar".

Denn der Uploader eines Werkes, eines Liedes, ist ja immer der Täter.

Nicht aber der, der lediglich einen Link setzt zu einem Werk.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 19.11.2011, 16:33
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AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Auf die Haftungsprivilegien des TMG wird man sich in so einem Fall mit Sicherheit nicht berufen können. Hier wurde das Plugin mit dem Song durch den Betreiber des Blogs selbst eingebunden. Wer dabei den Song auf der anderen Seite hochgeladen hat ist egal, denn der Betreiber bindet das Plugin ja aktiv in seine Seite ein.

Damit steht also die Haftung nach allen Anspruchsgrundlagen - und nicht nur die Störerhaftung - offen.

Inwieweit man aber urheberrechtlich haftet weiß ich jetzt auch nicht. Klar ist aber, dass so ein eingebundenes Plugin (wo man über das Blog auf Play drückt und der Song abgespielt wird, aber von einem Dritt-Server kommt) viel mehr ist als ein Link.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:32
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Also ist der Blogbetreiber nun Verpflichtet einen "Aufwendungsersatzbetrag" von z.B. 100€ zu zahlen?

Edit: Und noch eine Frage. Würde der Blogbetreiber nicht reagieren, würden die Rechtsanwälte damit vor Gericht ziehen? Da es ja eigentlich "nur" um einen kleinen Betrag geht.

Geändert von torge176 (20.11.2011 um 03:19 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 13:52
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AW: Internet Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen

Ich denke Ja.

Wie gesagt, eine Haftungsfreistellung durch das TMG gibt es hier meiner Meinung nach nicht. Zumindest als "Störer" wird man ohnehin dran sein.

Die 100 € sind ein gedeckelter Betrag für private, einfach gelagterte Urhebrrechtsverstöße. Da hat man als Blogbetreiber schon sehr viel Glück, dass es nur 100 € sind. (Auf der anderen Seite kann es auch sein, dass sie es so billig machen, weil ihre Forderung nicht begründet ist und sie bei so einem Betrag auf Zahlung hoffen.)

Ein eigener Anwalt könnte sich also lohnen...
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 13:54
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Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen

(Auf der anderen Seite kann es auch sein, dass sie es so billig machen, weil ihre Forderung nicht begründet ist und sie bei so einem Betrag auf Zahlung hoffen.)

Ein eigener Anwalt könnte sich also lohnen...
An soetwas hatte ich erst auch gedacht. Aber würde ein eigener Anwalt denn nicht die Kosten wieder sprengen und es würde sich eher lohnen die 100€ zu zahlen?
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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 17:08
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Zitat:
Zitat von torge176 Beitrag anzeigen
An soetwas hatte ich erst auch gedacht. Aber würde ein eigener Anwalt denn nicht die Kosten wieder sprengen und es würde sich eher lohnen die 100€ zu zahlen?
Das muss man schon selbst abwägen. Übrigens: eine Rechtsschutzversicherung nutzt in solchen Fällen regelmäßig nichts, da Urheberrechtsstreitigkeiten in der Regel exkludiert sind.
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