Dies ist eine Diskussion zu Ideen per Einschreiben schützen? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Ideen per Einschreiben schützen? ich stelle mir aktuell die Frage, wie es rechtlich möglich ist Daten gerichtsfähig zu machen, um nachweisen zu können, dass diese bereits seid einem gewissen Zeitraum exisitieren. Reicht es z.B. diese per versiegeltem Einschreiben zu versenden? Oder kennt jemand von Euch eine andere Lösung? Viele Grüße, Jens |
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| AW: Ideen per Einschreiben schützen? "ideen" kann man sowieso nicht schützen. was sollte da ein einschreiben helfen und an wen wollte man es schicken...? |
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| AW: Ideen per Einschreiben schützen? Nicht wirklich. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ideen per Einschreiben schützen? Was ist denn ein versiegeltes Einschreiben? |
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| AW: Ideen per Einschreiben schützen? Eine Einschreibe-Postsendung, die versiegelt ist... Eine solche Versiegelung hat allerdings keinerlei Beweiswert, weil sie problemlos auch nachträglich angebracht werden kann, nachdem der ursprünglich im Einschreiben enthaltene Inhalt der Sendung verändert wurde. Wie schon gesagt: der Notar wurde bereits erfunden und ist für solche Bedürfnisse perfekt geeignet. Eine nicht ganz so perfekte Alternative zum Notar sind andere Zeugen, denen ein datiertes Schriftstück zur Aufbewahrung überlassen wird, am besten samt Übergabeprotokoll.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ideen per Einschreiben schützen? Stempel und/oder Unterschrift des Zustellers über eine erfolgreiche Zustellung sollten als "Siegel" gelten, analog zum mittelalterlichen "per Brief und Siegel"! Zweck und Mittel sind analog: Eine offizielle Beurkundung der Zustellung. Gruß aus Berlin, Gerd
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| daten, einschreiben, gerichtsfähig, idee, versiegeln |
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