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Idee geklaut und vermarktet

Dies ist eine Diskussion zu Idee geklaut und vermarktet innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 12:10
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Idee geklaut und vermarktet

Hallo!!!

Mal angenommen, Frau Meier-Müller-Schmidt entwirft ein Schmuckstück und setzt ein Foto dessen in ein Forum, um die Meinungen anderer zu hören. Kurze Zeit später erfährt sie, daß ein anderes Mitglied des Forums ihre Idee eins zu eins umgesetzt und damit eine erhebliche Menge Geld verdient hat. Es stellt sich heraus, daß sie nicht die einzige ist, der ihre Idee geklaut wurde. Könnten die "Bestohlenen" dagegen vorgehen???
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 12:33
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Zitat:
Zitat von freya Beitrag anzeigen
Kurze Zeit später erfährt sie, daß ein anderes Mitglied des Forums ihre Idee eins zu eins umgesetzt...
solange er nicht das schmuckstück 1:1 nachmacht, kann man da nichts machen. ideen sind nicht geschützt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 13:19
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
solange er nicht das schmuckstück 1:1 nachmacht, kann man da nichts machen. ideen sind nicht geschützt.
Hier steht doch, dass die Idee eins zu eins anhand des Fotos umgesetzt wurde. Von daher fällt das schon unter das Urheberrecht.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 13:38
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Ich bezweifle, dass anhand eines Fotos ein Schmuckstück so exakt kopiert werden kann, dass es 1:1 umgesetzt worden ist.
Es reichen hier schon kleine Änderungen, um quasi ein neues Werk zu schaffen.
Und niemand kann einem anderen verbieten, sich inspirieren zu lassen...


Frage:
Geht das nicht in die Richtung "Geschmacksmusterschutz"?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 21:09
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Eine Verbreitung des geschützten Werkes in Kopie bedarf der Zustimmung des Urhebers bzw. des ausschließlichen Verbreitungsrechte-Inhabers (Firma, Verlag usw, die einen Vertrag haben mit dem Urheberrechteinhaber).

Eine Verbreitung von § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen des geschützten Werkes bedarf auf jeehden Fall der Zustimmung des Urhebers! Da genügt es nicht, den Verwertungsrechte-Inhaber zu befragen!

Ausnahme: Es handelt sich um eine "§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Zur Unterscheidung siehe hier.

Eine solche Aussage hingegen ist schon fahrlässig falsch:
Zitat:
Es reichen hier schon kleine Änderungen, um quasi ein neues Werk zu schaffen.
Und niemand kann einem anderen verbieten, sich inspirieren zu lassen...
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  #6 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:13
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AW: Idee geklaut und vermarktet



Bin scheinbar nicht der Einzige, der hier noch etwas unbeleckt ist.

Ich gehe allerdins auch nicht davon aus, das das Werk geschützt ist.
Es müsste zunächst tatsächlich zunächst als Geschmacksmuster
beim Patentamt registriert werden, bevor es geschützt ist.
( Im Gegensatz zu einem Musikstück ist die Sache ja nicht geistiger Natur, gelle ? )

Und dannach müsste die Abweichung wohl so deutlich sein, das
es mit dem Original nicht mehr zu verwechseln ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:21
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
Ich gehe allerdins auch nicht davon aus, das das Werk geschützt ist.
Es müsste zunächst tatsächlich zunächst als Geschmacksmuster
beim Patentamt registriert werden, bevor es geschützt ist.
( Im Gegensatz zu einem Musikstück ist die Sache ja nicht geistiger Natur, gelle ? )
Das meinst du nicht ernst, oder?
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  #8 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:26
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
Ich gehe allerdins auch nicht davon aus, das das Werk geschützt ist.
logo. sonst hätte die frage ja gelautet: "internetdieb klaut geschütztes werk, was kann man tun?"

lt. sachverhalt ging es lediglich um ideen...
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  #9 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 01:09
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Es ging um ein Schmuckstück. Falls es geschützt ist als Werk im Sinne des Urheberrechts, dann ist es das automatisch aufgrund seiner Schöpfungshöhe.

Da dies auch bei handwerklichem Pfusch nicht ausgeschlossen ist - selbst bei vermeintlich einfachen Formen -, habe ich diese Seite beleuchtet, m. E. weitgehend zutreffend.

Andere Seiten dürfen ebenfalls hier beleuchtet werden, so den Schutz als "Geschmacksmuster - Designschutz für Form- und Farbgestaltungen".

Einen solchen lässt man sich gerne eintragen, falls meine Version nicht zutrifft - oder erst gar nicht in Erwägung gezogen wird, z. B. bei recht simplem Design wie beim Logo der ARD.

Wir hätten also

o geschützte Werke
o eingetragene Geschmacksmuster
o gehabte Ideen

Gehabte Ideen sind auf keine der genannten Arten geschützt.

Man muss sie schon praktisch umsetzen in Werke (z. B. als Text, als Schmuck), in Designs, Erfindungen, Markenzeichen oder Geschäftsbezeichnungen inkl. Titel für Werke.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #10 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 01:34
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AW: Idee geklaut und vermarktet

Zitat:
Zitat von freya Beitrag anzeigen
Frau Meier-Müller-Schmidt entwirft ein Schmuckstück und setzt ein Foto dessen in ein Forum
Zeigt das Foto Entwurf-Skizzen, oder eine Abbildung des gemäß ihrer Entwurfsidee gefertigten Schmuckstücks?

Kurze Zeit später erfährt sie, daß ein anderes Mitglied des Forums ihre Idee eins zu eins umgesetzt und [ zum Kauf angeboten ] hat.[/QUOTE]

Die ( zweidimensionalen ) Entwurfskizzen ( ebenso wie ein Lichtbild der Entwurfskizzen ) dürften urheberrechtlich geschützt sein. Unklar erscheint, ob sich der Schutz damit auch auf dreidimensionale Erzeugnisse gemäß der Entwurfskizzen erstreckt.

Wenn das Foto ein schon hergestelltes Werk zeigt, dann wäre eine Nachahmung anhand der Fotographie als unzulässige Vervielfältigung ( des Schmuckstücks, nicht des Fotos ) anzusehen.

Das Schmuckstück könnte musterrechtlich geschützt sein.

Zitat:
Zitat von onkelotto
Es müsste zunächst tatsächlich zunächst als Geschmacksmuster beim Patentamt registriert werden, bevor es geschützt ist.
Für einen musterrechtlicher Schutz ist eine Registrierung keine zwingende Voraussetzung.

Ein Geschmacksmuster kann gemäß der EU-Geschmacksmusterverordnung auch als "nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster" geschützt sein, sobald es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

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