Dies ist eine Diskussion zu Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen ich hätte mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall :Person X entwickelt einen Webinhalt, z.b. ein Browserspiel, das für jeden frei zugänglich und kostenlos nutzbar wäre, möglicherweise mit dem Hintergedanken später Einnahmen durch Werbeeinblendungen machen zu können. Wie kann sich Person X davor schützen, dass Teile oder sogar die komplette Idee von Person Z übernommen und ebenfalls angeboten wird? l.G. |
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| AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen Ich meinte nicht die Idee einen Webinhalt zu erstellen, sondern die Details des Inhalt. Es wäre doch sicher auch nicht erlaubt z.B. ein Online-Auktionshaus nach exakt dem selben Prinzip zu erstellen, wie dem bekannten Marktführer. Oder doch? o.O |
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| AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen UrhG Besondere Bestimmungen für Computerprogramme § 69a Gegenstand des Schutzes "(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden. (4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist." Wenn dagegen verstoßen wird, greifen auf Antrag, Abmahnung oder Klage die §§ 97 und 106. Das gilt aber nur für das Programm, das Spiel in seiner konkreten Ausgestaltung - nicht für die reine Idee, etwa "Moorhühner per Maus abknallen" oder "Attraktive Archäologin springt im Dschungel umher" usw. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen Zitat:
"Ideen" sind überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt, wohl aber Werke, Designs und auch Softwareprogramme. Ein Browserspiel dürfte im Regelfall urheberrechtlichen Schutz als Softwareprogramm genießen. Und das verbietet dann, daß Dritte es einfach übernehmen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen Zitat:
![]() Zitat:
Deshalb gibbet für die sogar eigene Gesetze. Und die haben zur Folge, daß - stark vereinfacht gesagt - eine Idee durchaus patentrechtlich (für 20 Jahre) geschützt werden kann (wenn sie die Anforderungen an eine "Erfindung" im Sinne des PatG erfüllt), nicht aber urheberrechtlich geschützt ist. (Daß da ein gewichtiger Unterschied ist, kann man übrigens schon leicht daran erkennen, daß Patente angemeldet werden müssen, während urheberrechtlicher Schutz im Augenblick der Schöpfung eines Werkes automatisch entsteht. Und auch viel länger gilt als der Patentschutz.) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen Zitat:
*Haben will!*
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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