Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

Dies ist eine Diskussion zu Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 21:07
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall :
Person X entwickelt einen Webinhalt, z.b. ein Browserspiel, das für jeden frei zugänglich und kostenlos nutzbar wäre, möglicherweise mit dem Hintergedanken später Einnahmen durch Werbeeinblendungen machen zu können.
Wie kann sich Person X davor schützen, dass Teile oder sogar die komplette Idee von Person Z übernommen und ebenfalls angeboten wird?

l.G.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 22:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kalisha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

Ich meinte nicht die Idee einen Webinhalt zu erstellen, sondern die Details des Inhalt.
Es wäre doch sicher auch nicht erlaubt z.B. ein Online-Auktionshaus nach exakt dem selben Prinzip zu erstellen, wie dem bekannten Marktführer. Oder doch? o.O
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 07:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.300
98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3300 Beiträge, 277 Bewertungen)  
AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

UrhG Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69a Gegenstand des Schutzes
"(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist."

Wenn dagegen verstoßen wird, greifen auf Antrag, Abmahnung oder Klage die §§ 97 und 106.

Das gilt aber nur für das Programm, das Spiel in seiner konkreten Ausgestaltung - nicht für die reine Idee, etwa "Moorhühner per Maus abknallen" oder "Attraktive Archäologin springt im Dschungel umher" usw.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 20:10
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 3.669
91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)  
AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

Zitat:
Zitat von Kalisha Beitrag anzeigen
ich hätte mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall :
Person X entwickelt einen Webinhalt, z.b. ein Browserspiel, das für jeden frei zugänglich und kostenlos nutzbar wäre, möglicherweise mit dem Hintergedanken später Einnahmen durch Werbeeinblendungen machen zu können.
Wie kann sich Person X davor schützen, dass Teile oder sogar die komplette Idee von Person Z übernommen und ebenfalls angeboten wird?
Kann nicht pauschal beantworten, ohne Kenntnisse aller Details.

"Ideen" sind überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt, wohl aber Werke, Designs und auch Softwareprogramme.

Ein Browserspiel dürfte im Regelfall urheberrechtlichen Schutz als Softwareprogramm genießen. Und das verbietet dann, daß Dritte es einfach übernehmen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:13
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 3.669
91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)  
AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
"Ideen" sind überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt,
Hast du 'ne Ahnung
Ja. Hab ich tatsächlich.

Zitat:
http://register.dpma.de/DPMAregister...pi=150&lang=de

Sowas kann man wohl nicht mal "Idee" nennen.
Das ist ein Patent, Hase. Patente haben mit dem Urheberrecht überhaupt nicht die Bohne zu tun.

Deshalb gibbet für die sogar eigene Gesetze. Und die haben zur Folge, daß - stark vereinfacht gesagt - eine Idee durchaus patentrechtlich (für 20 Jahre) geschützt werden kann (wenn sie die Anforderungen an eine "Erfindung" im Sinne des PatG erfüllt), nicht aber urheberrechtlich geschützt ist.

(Daß da ein gewichtiger Unterschied ist, kann man übrigens schon leicht daran erkennen, daß Patente angemeldet werden müssen, während urheberrechtlicher Schutz im Augenblick der Schöpfung eines Werkes automatisch entsteht. Und auch viel länger gilt als der Patentschutz.)

Zitat:
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ein Browserspiel dürfte im Regelfall urheberrechtlichen Schutz als Softwareprogramm genießen.
Naja, zahlenmäßig gesehen dürften da die Regeln die Ausnahmen bestätigen.
Für diese Behauptung mögest Du eine Statistik beibringen, bis dahin halten wir sie besser für Unfug.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:15
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 3.669
91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)91% positive Bewertungen (3669 Beiträge, 223 Bewertungen)  
AW: Idee für Webinhalt vor Diebstahl schützen

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Das gilt aber nur für das Programm, das Spiel in seiner konkreten Ausgestaltung - nicht für die reine Idee, etwa "Moorhühner per Maus abknallen" oder "Attraktive Archäologin springt im Dschungel umher" usw.
Boah! Gibt's so'n Spiel? (Das mit der attraktiven Archäologin...)

*Haben will!*
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Diebstahl, Regelbeispiel, Raub, räuberischer Diebstahl Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.04.2011 18:34
Versuchter Diebstahl oder vollendeter Diebstahl? Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.02.2011 23:38
Schadensübernahme bei Raub <-> räuberischen Diebstahl <-> Diebstahl? Versicherungsrecht 30.01.2009 20:44
2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr Strafrecht / Strafprozeßrecht 05.01.2006 12:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN