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Homepagekonzept geklaut?

Dies ist eine Diskussion zu Homepagekonzept geklaut? innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 05.12.2011, 01:03
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Homepagekonzept geklaut?

Hallo,

angenommen ein Webdesigner A wird von einem Architekten B mündlich beauftragt eine Homepage für ihn zu gestalten und auch zu programmieren.
Beide handeln ebenfalls mündlich aus, in welchem zeitlichen Rahmen das ganze laufen soll und B übergibt A alle nötigen Daten, das heißt: Konzept für den grafischen Aufbau und erste Inhalte, auf DVD.

A fertigt nun mehrere ausgereifte grafische Konzepte der Homepage an und schickt sie als Facebook-Nachrichtenanhang (jpg) an B.

Ein paar Monate später bricht A die ganze Geschichte aus Zeitgründen ab. Über die grafischen Konzepte hinaus ist nichts passiert. Außer den mündlichen Übereinkünften, dass A die Homepage machen soll, gab es keine Verpflichtungen. A sieht aus Kulanz davon ab, seine bisherige Arbeitszeit zu berechnen. Unterschriften gab es keine.

B findet nun einen neuen Webdesigner C und beauftragt ihn mit der Fertigstellung. C verwendet dabei das über Facebook verschickte Konzept von A. Teile der Konzept-jpg finden sich im Original auf der fertigen Homepage wieder.

Ist das eine Urheberrechtsverletzung? Und warum?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 00:18
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AW: Homepagekonzept geklaut?

Zitat:
Zitat von ignitedPotato Beitrag anzeigen
C verwendet dabei das über Facebook verschickte Konzept von A. Teile der Konzept-jpg finden sich im Original auf der fertigen Homepage wieder.

Ist das eine Urheberrechtsverletzung?
Wenn ein Werk geklaut wurde, das im Urheberrecht, z. B. in § 2, erwähnt wird, ja:

"§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke (...)
(...)
4.
Werke der bildenden Künste (...)
5.
Lichtbildwerke (...)
6.
Filmwerke (...)"

Also Texte, Gemälde, Grafiken usw., Fotos und Filme können geschützt sein. Konzepte hingegen nicht. Ideen genauso wenig. Nicht per Urheberrecht.

Aber per Leistungsrecht. Die Leistung "Konzept" wurde ja bestellt, dann ist auch eine angemessene Bezahlung zu erwarten. Sagt das BGB irgendwo.

Ach so, da: "§ 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 10:05
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AW: Homepagekonzept geklaut?

Vielen Dank, Gerd, für die Antwort!

Es war ja eine Grafik, also im Grunde schon viel mehr als ein reines Konzept bzw. Idee. Teile der Grafik wurden wie gesagt von C 1:1 verwendet.

Das mit der Vergütung ist interessant. Gut zu Wissen vor allem. Aber wenn A von einer Rechnung absieht, gilt dann die bisher getane Arbeit als bezahlt? Bzw. wie sieht das dann aus? Hat B Rechte an dem, was A ihm geschickt hat oder behält A alle Rechte daran?

Eine kleine Frage habe ich noch:

Ist es urheberrechtlich relevant, dass A die Grafik (Konzept) via Facebooknachricht an B geschickt hat? Zumindest Facebook hat dann ja alle Rechte daran oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 18:30
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AW: Homepagekonzept geklaut?

Zitat:
Zitat von ignitedPotato Beitrag anzeigen
Es war ja eine Grafik, also im Grunde schon viel mehr als ein reines Konzept bzw. Idee. Teile der Grafik wurden wie gesagt von C 1:1 verwendet.
Falls die Grafik die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um geschützt zu sein als "Werk der bildenden Künste" nach § 2 UrhG, dann gelten für das Werk, für die Grafik auch die §§ 97 und 106 UrhG sowie 13 und 19a, so mal als Erstes.

Aber nicht jede Grafik erreicht diese Höhe und diesen Schutz, nicht einmal das Logo der ARD!

Zitat:
Das mit der Vergütung ist interessant. Gut zu Wissen vor allem. Aber wenn A von einer Rechnung absieht, gilt dann die bisher getane Arbeit als bezahlt?
Wenn schriftlich, mündlich oder konkludent abgemacht war, dass A dem B diese Dienstleistung (Erstellung von Konzept plus Grafik usw.) schenkt, dann kann A dies Geschenk nur unter engen Bedingungen zurückfordern.

Dies gilt auch, wenn dem B ein Nutzungsrecht an einem Werk von A geschenkt worden war. Hier kann das Nutzungsrecht aber noch aus weiteren Gründen für die Zukunft widerrufen werden:
§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung


Für die Nutzung von geschützten Werken gibt es aber noch bessere Honorar-Rechte als gestern von mir via BGB beschrieben, nämlich die im UrhG:

§ 32 Angemessene Vergütung
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
§ 32b Zwingende Anwendung
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten


Zitat:
Bzw. wie sieht das dann aus? Hat B Rechte an dem, was A ihm geschickt hat oder behält A alle Rechte daran?
Für seine geschützten Werke behält A das Urheberrecht, bis er tot ist, danach seine Erben 70 Jahre lang. Ein Nutzungsrecht an Werken kann aber so oder so eingeräumt worden sein, da herrscht ja Vertragsfreiheit. Wurde kein End-Termin vereinbart, sollte ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht bestehen, räumlich gilt selbes usw.

Ob ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen worden war, ergibt sich im Streitfall aus Absatz 5 § 31 UrhG. Hat B ein ausschließliches Nutzungsrecht, darf A sein eigenes Werk nur noch nutzen, wenn B dem Urheber A ein solches Recht einräumt.

Zitat:
Ist es urheberrechtlich relevant, dass A die Grafik (Konzept) via Facebooknachricht an B geschickt hat? Zumindest Facebook hat dann ja alle Rechte daran oder?
Facebook hat lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an der Grafik. Facebook kann das Werk also nutzen, aber die Nutzung Dritten nicht untersagen. Das darf nur der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 07.12.2011, 12:58
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AW: Homepagekonzept geklaut?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Aber nicht jede Grafik erreicht diese Höhe und diesen Schutz, nicht einmal das Logo der ARD!
Bevor jetzt allerdings irgendjemand auf die Idee kommt, das ARD-Logo genösse keinen Schutz und könne nach Belieben verwendet werden, sei darauf hingewiesen, daß das ARD-Logo als Marke markenrechtlich geschützt ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 07.12.2011, 13:24
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AW: Homepagekonzept geklaut?

So einfach ist es hier nicht.
Ein Bild wurde übersand, nicht der sich dahinter befindliche Quellcode. Hier kann nicht von einer Schöpfungshöhe ausgegangen werden, sondern eben nur von einem einfachen Konzept.

Ebenso sollte der Auftragnehmer sich bewußt sein, auch wenn es mündlich erfolgte, das er sich zur Schaffung eines Werkes verpflichtet hatte. Dies hat er aber aus billigen Gründen nach Vertragsschluss unterlassen. Der Auftraggeber hätte auf die Vollendung bestehen können. So aber wurde das Werk aufgegeben. Ob für den Auftraggeber ein Schaden entstand bleibt hier erst einmal aussen vor. Dieser sah sich aber nun gezwungen ein halbfertiges Werk vollenden zu müssen, so er es nutzen wollte und bemühte sich um Ersatz auf der Basis des Konzeptes. Da es sich dabei jedoch um nur um Layoutfragen handelte, wurde wahrscheinlich keine Schöpfungshöhe erreicht. Um diese zu erreichen hätte das ganze besonders individuell sein müssen und über die durchschnittlich übliche Gestaltung hinausgehend.

Weblayouts unterliegen nicht dem Urheberschutz, wenn sie jeder allgemein mit Frame, Farben, Handling nachvollziehen kann.

Im Urteil des LG Köln vom 20.06.2007 (Az: 28 O 298/04) heißt es:

„Allein ein einheitliches Design und eine alltägliche grafische Gestaltung der Benutzeroberfläche genügt indes ... nicht für das Erreichen der erforderlichen Schöpfungshöhe.“

Wurde jedoch etwas besonderes...Logos, spezielle Übergänge (Corporate Identity) usw. gefertig sieht es anders aus.
Es fehlt in unserem Fall der Nachweis darüber.
__________________
ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein

Geändert von palomino (07.12.2011 um 15:02 Uhr).
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