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Hintergrundmusik

Dies ist eine Diskussion zu Hintergrundmusik innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 12:16
Boardneuling
 
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Hintergrundmusik

Der Sachverhalt:

Ein Kneipenbesucher macht von seinen Freunden ein lustiges Video in der Kneipe. Alle beteiligten Personen und auch der Wirt sind mit der Veröffentlichung des Videos einverstanden. Der Kneipenbesucher stellt das Video auf einer Video-Plattform online und teilt den betroffenen Personen den Link mit, damit sie das Video betrachten können.

Der Kneipenwirt sorgt während der Öffnungszeiten für Musikberieselung der Gäste. Auf dem Video ist neben den Stimmen der Gäste auch die Hintergrundmusik zu hören. Der Kneipenwirt zahlt für die Hintergrundmusik GEMA-Gebühren.

Der Betreiber der Video-Plattform sperrt das Video, teilt dem Kneipenbesucher als Grund mit, das Video enthalte "unter Umständen" Urheberrechtsverstöße. Eine weitere Spezifikation möglicher Urheberrechtsverstöße erfolgt nicht. Gegenüber Dritten jedoch verwendet der Betreiber der Video-Plattform nicht den Konjunktiv, sondern behauptet, das Video enthalte definitiv fremde Inhalte und sei deshalb nicht verfügbar.


Die Fragestellungen:
  1. Handelt es sich vorliegend um einen Urheberrechtsverstoß oder ist die Hintergrundmusik lediglich als Beiwerk zum eigentlichen vom Kneipenbesucher geschaffenen Werk zu sehen?
  2. Liegt seitens des Betreibers der Video-Plattform eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vor, indem er das Werk des Kneipenbesuchers sperrt, weil er sich offenbar nicht oder nicht sorgfältig mit dem Fall auseinander gesetzt hat? (AGB des Betreibers sollen dabei unberücksichtigt bleiben)
  3. Macht sich der Betreiber der Video-Plattform möglicherweise schadensersatzpflichtig, weil er gegenüber Dritten den Anschein erweckt, der Kneipenbesucher habe sich nicht gesetzeskonform verhalten?
  4. Könnte unter Berücksichtigung von Frage 3 seitens des Betreibers des Video-Portals eine strafbare Handlung vorliegen (möglicherweise nach § 186, 187 StGB)?


Zu ähnlich gelagerten Fällen bin ich hier im Forum bei folgenden Beiträgen fündig geworden:
Forenbeitrag: ungewollte Musik
Forenbeitrag: Kneipenmusik
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 09:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2006
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AW: Hintergrundmusik

Ergänzung:
Da nach 3 Tagen immer noch keine Antwort vorliegt, vermute ich, dass das Thema entweder zu komplex ist oder die Fragestellungen zu umfangreich sind bzw. zu unterschiedliche Thematiken berühren. Mir wäre deshalb bei dieser Diskussion schon weitergeholfen, wenn jemand einzelne der obigen Fragen zu beantworten wüsste.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 15:03
V.I.P.
 
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AW: Hintergrundmusik

Zitat:
Zitat von Holger von oben Beitrag anzeigen
Die Fragestellungen:

[*]Handelt es sich vorliegend um einen Urheberrechtsverstoß oder ist die Hintergrundmusik lediglich als Beiwerk zum eigentlichen vom Kneipenbesucher geschaffenen Werk zu sehen?
Kommt immer auf den Einzelfall an. Ich würde hier zu Urheberrechtsverstoß tendieren. Kneipe mit Musik ist was anderes als Kneipe ohne Musik, insofern ist die Musik nicht nur Beiwerk. (Filmmusik ist ja auch nicht nur "Beiwerk"... Für die gibt's sogar einen eigenen Oscar.)

Zitat:
[*]Liegt seitens des Betreibers der Video-Plattform eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vor, indem er das Werk des Kneipenbesuchers sperrt, weil er sich offenbar nicht oder nicht sorgfältig mit dem Fall auseinander gesetzt hat? (AGB des Betreibers sollen dabei unberücksichtigt bleiben)
Der Video-Plattform-Betreiber kann nach eigenem Belieben Inhalte zulassen oder verbieten, sofern er sich nicht durch AGB oder anderen Vertrag zu etwas anderem verpflichtet hat.

Zitat:
[*]Macht sich der Betreiber der Video-Plattform möglicherweise schadensersatzpflichtig, weil er gegenüber Dritten den Anschein erweckt, der Kneipenbesucher habe sich nicht gesetzeskonform verhalten?
Schadensersatz setzt immer einen bezifferbaren materiellen Schaden voraus.

Zitat:
[*]Könnte unter Berücksichtigung von Frage 3 seitens des Betreibers des Video-Portals eine strafbare Handlung vorliegen (möglicherweise nach § 186, 187 StGB)?[/LIST]
Das wäre wohl an den Haaren herbeigezogen.

Es ist keine Beleidigung o.ä., wenn ein WWW-Plattform-Betreiber sagt: "dieses Video lösche ich, weil ich eine Urheberrechtsverletzung annehme bzw. befürchte".

_________________________________

GEMA-Abgaben zahlt der Wirt übrigens für das Recht, in seiner Kneipe die GEMA-geschützte Musik abspielen zu dürfen. Nicht mehr, nicht weniger. Die Verwendung der Musik für einen Film ist darin definitiv nicht eingeschlossen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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