Dies ist eine Diskussion zu Hintergrundmusik innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Hintergrundmusik Ein Kneipenbesucher macht von seinen Freunden ein lustiges Video in der Kneipe. Alle beteiligten Personen und auch der Wirt sind mit der Veröffentlichung des Videos einverstanden. Der Kneipenbesucher stellt das Video auf einer Video-Plattform online und teilt den betroffenen Personen den Link mit, damit sie das Video betrachten können. Der Kneipenwirt sorgt während der Öffnungszeiten für Musikberieselung der Gäste. Auf dem Video ist neben den Stimmen der Gäste auch die Hintergrundmusik zu hören. Der Kneipenwirt zahlt für die Hintergrundmusik GEMA-Gebühren. Der Betreiber der Video-Plattform sperrt das Video, teilt dem Kneipenbesucher als Grund mit, das Video enthalte "unter Umständen" Urheberrechtsverstöße. Eine weitere Spezifikation möglicher Urheberrechtsverstöße erfolgt nicht. Gegenüber Dritten jedoch verwendet der Betreiber der Video-Plattform nicht den Konjunktiv, sondern behauptet, das Video enthalte definitiv fremde Inhalte und sei deshalb nicht verfügbar. Die Fragestellungen:
Zu ähnlich gelagerten Fällen bin ich hier im Forum bei folgenden Beiträgen fündig geworden: Forenbeitrag: ungewollte Musik Forenbeitrag: Kneipenmusik |
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| AW: Hintergrundmusik Ergänzung: Da nach 3 Tagen immer noch keine Antwort vorliegt, vermute ich, dass das Thema entweder zu komplex ist oder die Fragestellungen zu umfangreich sind bzw. zu unterschiedliche Thematiken berühren. Mir wäre deshalb bei dieser Diskussion schon weitergeholfen, wenn jemand einzelne der obigen Fragen zu beantworten wüsste. |
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| AW: Hintergrundmusik Zitat:
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Es ist keine Beleidigung o.ä., wenn ein WWW-Plattform-Betreiber sagt: "dieses Video lösche ich, weil ich eine Urheberrechtsverletzung annehme bzw. befürchte". _________________________________ GEMA-Abgaben zahlt der Wirt übrigens für das Recht, in seiner Kneipe die GEMA-geschützte Musik abspielen zu dürfen. Nicht mehr, nicht weniger. Die Verwendung der Musik für einen Film ist darin definitiv nicht eingeschlossen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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