Dies ist eine Diskussion zu herunterladen eines einzigen bildes innerhalb des Forums Urheberrecht
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| herunterladen eines einzigen bildes danke für antworten |
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| AW: herunterladen eines einzigen bildes Warum sollte der Websiten-Betreiber das tun? Welches rechtliche Interesse hat er daran? Was ist denn so auf dem Bildchen zu sehen? Möglich wären zivilrechtliche Schadenersatzforderungen nach § 823 II BGB iVm § 106 UrhG sowie auch strafrechtliche Konsequenzen. Das kommt aber dann auch auf den Inhalt des Bildes an. |
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| AW: herunterladen eines einzigen bildes über die ip-adresse jemanden herausfinden der ein bild einer webseite gedowloaded hat?!?!?!? |
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| AW: herunterladen eines einzigen bildes Zitat:
Worin sollte denn die Urheberrechtsverletzung liegen? Im Herunterladen eines Bildes, das öffentlich angeboten wurde? Fast jeder, der eine Webseite betrachtet, lädt sich die Bilder auf dieser Seite automatisch herunter, weil sie vom Browser zwischengespeichert werden... Und es soll ja auch Leute geben, die offline-Browser benutzen... Einen Grund für irgendwelche Konsequenzen sehe ich nur dann, wenn das heruntergeladene Bild zwar auf dem Server lag, aber nicht öffentlich zugänglich war. |
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| AW: herunterladen eines einzigen bildes Hi, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung :-) Wie viele Bilder man runterlädt, oder ob man sonst ein unbeschriebenes Blatt ist, wird kaum von Interesse sein. Wichtig ist vor allem auch, zu welchem Zweck dieses Bild veröffentlicht wurde und mit welcher Intention es heruntergeladen wurde. Mir sind Fälle bekannt in denen es Abmahnungen hagelte und dann sofern diese zu Recht erfolgten, Entschädigungsleistung und Unterzeichen einer Unterlassungserklärung anstanden. In dem von Dir kreierten Fall sehe ich aber nicht, was den Seitenbetreiber veranlassen sollte, den Handelnden zu verfolgen. Möglich wäre bloß der Verdacht auf drohende Verwendung. Halte ich aber nach der Schilderung für ziemlich unwahrscheinlich. Vielleicht hilft Dir auch ein Blick in die §§ 44a ff. UrhG |
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