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Greift Urheberrecht bei Ideen und Umsetzung auf Website?

Dies ist eine Diskussion zu Greift Urheberrecht bei Ideen und Umsetzung auf Website? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 11:20
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Greift Urheberrecht bei Ideen und Umsetzung auf Website?

Guten Tag,

folgender Fall:

Person A hat einen Einfall und setzt diesen früher in die Tat um als Person B. Es geht um eine Dienstleistung im Internet, die es so noch nicht gibt.

Person B hatte diese Idee schon sehr lange und hat täglich damit beruflich zu tun und setzt diese Idee nun ebenfalls in die Tat um bzw. möchte noch weitere Dienste dazu anbieten.

Kann Person A Person B dafür belangen und greift hier ein Urheberrecht?

Texte oder Fotos wurden nicht kopiert. Da das Thema aber inhaltlich gleich ist, kommen natürlich ähnliche/gleiche Fragen auf bzw. Antworten für die potentiellen Kunden.

Danke für eure Hilfe!

Gruß,
Lex
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 14:25
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AW: Greift Urheberrecht bei Ideen und Umsetzung auf Website?

Zitat:
Zitat von lex2612
folgender Fall:

Person A hat einen Einfall und setzt diesen in die Tat um ...

Person B ... setzt diese Idee nun ebenfalls in die Tat um ...

Kann Person A Person B dafür belangen
Ungefähr nein.

Zitat:
greift hier ein Urheberrecht?
Urheberrechtlich geschützt ist höchstens die konkrete Ausgestaltung, nicht die ihr zugrundliegende Idee: geschützt wäre also z.B. "nur" eine Porzellan-Sparschwein-Figur, nicht die "Idee", Spargeld-Sammelbehälter in Tierform zu fertigen.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 14:35
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AW: Greift Urheberrecht bei Ideen und Umsetzung auf Website?

Wie sieht es denn da von den Inhalten her aus? Da das Themengebiet halt ähnlich ist.

Das Design ist komplett anders, die AGB der beiden Webseiten jedoch auch sehr ähnlich.
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