Dies ist eine Diskussion zu gewerbliche Nutzung von Schriftarten innerhalb des Forums Urheberrecht
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| gewerbliche Nutzung von Schriftarten darf ein Unternehmer für sein Firmenlogo und Slogans die öffentlich zugängliche Diddl-Schriftart verwenden, welche auch als "Mouse Branch Becker" downloadbar ist? http://www.fonts101.com/fonts/view/U...iddl_Maus.aspx Konnte leider nichts über die gewerbliche Nutzung finden.. Irgendwo las ich mal etwas, dass diese nicht patentiert wäre, war mir aber nicht sicher, da mein Englisch nicht das Beste ist. Gruß |
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| AW: gewerbliche Nutzung von Schriftarten Hier ein paar allgemeine Hinweise zum Einstieg in die Diskussion: Der Schutz von Schriften ist sehr gut in dem Aufsatz "Der rechtliche Schutz von Fonts" von Till Jaeger und Olaf Koglin dargestellt (siehe http://www.ifross.de/ifross_html/CR_...ger_Koglin.pdf). Weitere Hinweise insbesondere auch zu Änderungen durch das neue Geschmacksmusterrecht finden sich in dem dtv-Taschenbuch "Meine Rechte als Urheber" von Gernot Schulze. Nach dieser Lektüre und Diskussionen und Recherchen im Internet vertrete ich folgende Thesen: 1. Schutz als Kunstwerke nach UrhG Schriften sind nur in Ausnahmefällen bei besonders kunstvoller Gestaltung als Kunstwerke oder Werke der angewandten Kunst nach Par 2 UrhG geschützt. Wenn dies der Fall ist, bedarf auch die Verbreitung von ausgedruckten Texten in dieser Schrift eine Erlaubnis. 2. Schutz nach Geschmacksmusterrecht Für den Geschmacksmusterschutz, der auch für weniger kunstvoll gestaltete Schriften in Betracht kommt, gilt - allerdings mit kürzeren Schutzfristen von max. 25 Jahren - praktisch das gleiche wie für den Urheberschutz nach Par 2 UrhG. Das heißt, der Geschmacksmusterschutz bezieht sich auch auf die Nutzung der mit der Schriftart erstellten Texte. Das Geschmacksmuster ist zwar ein gewerbliches Schutzrecht. Ich würde dennoch nicht ausschließen, dass auch das Verbreiten von geschmacksmusterrechtlich geschützten Erzeugnissen z. B. über eine private Internetseite ein Verstoß gegen das Geschmacksmustergesetz sein kann. Vgl. auch Gernot Schulze in "Meine Rechte als Urheber": "Der Inhaber des Geschmacksmusters an den Schriftzeichen kann also gegen die Verbreitung von Büchern und anderen Druckerzeugnissen, die in der geschützten Schrift gedruckt sind, sowie gegen anderweitige Verwendungen der Schrift einschreiten." 3. Schutz als Computerprogramme nach UrhG Als Computerprogramme nach Par 69a ff sind Schriftfonts i. d. R. nicht urheberrechtlich geschützt. Jaeger/Koglin: "Die Font-Datei ist nur ausnahmsweise als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt, wenn Hints persönlich programmiert worden sind. Ein mittels Fonts ausgedruckter Text wird aber schon nicht mehr als Computerprogramm geschützt, sondern hinsichtlich des Schriftbildes nur im gleichen Umfang wie das Schriftdesign." Wenn ausnahmsweise urheberrechtlicher Schutz für die Schriftfonts vorliegt, aber kein Geschmacksmuster- oder Urheberschutz für das Schriftdesign, dann dürfen m. E. auch die mit einem geklauten Schriftprogramm ausgedruckten Texte verbreitet werden, so wie die mit einem geklauten Pinsel gemalten Bilder. Aber bitte nicht weitersagen. 4. Schutzlos glückliche Schriften Wenn für Schriften kein Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz, dem Schriftzeichengesetz oder dem UrhG - also weder für das Design noch die Fonts als Computerprogramme - vorliegt, kann jeder, der sich nicht zu Gegenteiligem vertraglich verpflichtet hat und nicht mit dem Schrifthersteller in einem Wettbewerbsverhältnis steht, die Schriften verwenden, wie er will. Das klingt zwar hart, aber ich schätze das ist so. MfG Johannes |
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| AW: gewerbliche Nutzung von Schriftarten Hallo, vielen Dank für den Link und die ausführliche Antwort. Kann man davon ausgehen, dass ein Font nicht geschützt ist, wenn er auf diversen Websites als "kostenlos downloadbarer Font" dargestellt wird oder wie könnte man eventuelle Marken- und Nutzungsrechte hierzu recherchieren? Gruß |
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| AW: gewerbliche Nutzung von Schriftarten Zitat:
Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: gewerbliche Nutzung von Schriftarten Folgendes habe ich gefunden: http://www.myfont.de/fonts/infos/463...ing-Mouse.html hier wird Copyright: Data Becker angegeben. Bedeutet dies nun, dass man diese Schriftart nicht ohne weiteres verwenden darf oder muss dazu noch ein Patent angemeldet sein ? Ansonsten dürfte man ja keine Schriftart verwenden, weil jede irgendeinen Urheber hat... Bei DPMA wurde der Name der Schriftart bei der Suche nicht erkannt. Gruß |
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| AW: gewerbliche Nutzung von Schriftarten Zitat:
Wenn man sich die Schrift "auf Umwegen" besorgt, heißt das nicht, dass man sie nicht benutzen darf. Es kann aber sein, dass dies nur vor Gericht geklärt werden kann - mit eventuell sogar recht hohem Kostenaufwand. Aber hier geht nicht um praktische Ratschläge, sondern um die Diskussion von Rechtfragen und da zeigt auch dieser Artikel, wie schwierig das Thema ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtss...Schriftzeichen Der folgende Satz, der sich - wie ich erst jetzt sehe - dort wieder eingeschlichen hat, erspricht m. E. nicht der herrschenden Meinung: "Ungeachtet der im Artikel Geschmacksmuster erörterten bildrechtlichen Problematik ist davon auszugehen, dass die Abbildung eines beliebigen Textes, der in einer geschützten Schriftart gesetzt ist, nicht dem Verbotsrecht des Rechtsinhabers unterfällt. Der Rechtsschutz bezieht sich auf die Nutzung der Schriftart (Angebot zum Download, Erstellen des Textsatzes usw.), nicht auf die Nutzung von mit dieser Schriftart erstellten Texten." Der letzte Satz im Abschnitt "Erscheinungsbild einer Schriftart" sagt genau das Gegenteil. Siehe hierzu auch meine Beiträge "Joh@nnes 20:24, 13. Apr. 2007 (CEST)" und "Joh@nnes 16:46 6. Jul. 2010 (CEST)" auf der Diskussionsseite in und vor der Quintessenz: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskuss...en#Quintessenz MfG Johannes |
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