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Geschützter Name

Dies ist eine Diskussion zu Geschützter Name innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 27.02.2007, 18:59
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Geschützter Name

Hallo Zusammen

Ich habe folgenden fiktiven Fall:

Nehmen wir an, Max Mustermann lässt sich seinen Namen Urheberrechtlich schützen. Daraufhin möchte er sich eine Internetseite erschaffen, welche die Domain www.Max-Mustermann.de hat! Nehmen wir aber an, dass diese Domain schon vergeben ist, hat er dann ein Anrecht auf eine Übertragung der Domain da er ja seinen Namen hat schützen lassen????? Gehen wir davon aus, dass beide Max Mustermänner nicht berühmt oder bekannt sind!!
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
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Alt 27.02.2007, 22:10
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Thumbs down AW: Geschützter Name

Das heißt wenn ich mich umbenenne in Juraforum kann ich diese Domain einklagen???
Klar wäre es im prinzip möglich, Herr Shell musste seine Domain damals auch aufgeben weil man den Namen der Firma für gewichtiger hielt als Seinen aber in deinem Fall erscheint das eher fragwürdig....

_______
Bin kein Jurist, das ist keine Beratung sondern ein Meinungsaustausch
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2007, 00:09
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AW: Geschützter Name

Jaein, denn normalerweise ist es so daß der der zuerst kommt auch im Beitz bleibt.
Ausnahmen können auftreten, wenn z.b. der Domaininhaber die Domaine nicht gewerblich nutzt. Oder eben nur seinen privaten E-Mailverkehr abwickelt. Allerdings sollte die Gegenseite eine gewerbsmäßige Absicht haben, sonst kann diese es sowieso abschreiben.

Wobei eine eingetragene Wort und/oder Bildmarke bei der DPMA nicht immer der Freischein ist, damit man an diese Domain kommt.

Denn ein Herr Müller hat auch keinen Anspruch auf www.mül....de

Seinen Privatnamen kann man m.W. sich nicht schützen lassen und wenn eine Registrierung bei der DPMA erfolgt ist, gibt es immer noch für andere die Möglichkeit gegen das Verfahren einen Widerspruch einzulegen.

Gruß
__________________
Lächeln ist die elegante Art dem Gegner die Zähne zu zeigen
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