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geschützten Begriff in privatem Blognamen verwenden?

Dies ist eine Diskussion zu geschützten Begriff in privatem Blognamen verwenden? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 17:47
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geschützten Begriff in privatem Blognamen verwenden?

Hi,

nehmen wir mal an, ein Schüler möchte kreativ tätig werden und ein Selbstbauprojekt beginnen. Um das Projekt zu dokumentieren will er seine Aufgabe in einem Blog festhalten.

Dürfte so ein Schüler einen geschützten Markennamen als Teil des Namens seines Blogs verwenden? Also zum Beispiel "My DIY-Segway" (do-it-yourself-Segway) oder was ähnliches?

Oder sollte er sich abmahnsicherer für sowas wie "My Self-balanced Scooter" entscheiden?

Wie sollte er so einen Hersteller/Markennamen im Blogtext verwenden damit ihm keiner an den schmalen Geldbeutel fährt?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 04:12
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AW: geschützten Begriff in privatem Blognamen verwenden?

In der Regel genügt es, wenn man nicht gegen § 14 Markengesetz verstößt.

In einem Bericht über eine Marke darf diese Marke auch genannt werden.

Der Titel des Berichts (oder eines Blogs) sollte aber nicht den irrtümlichen Eindruck erwecken, sein Verbreiter stünde in einer geschäftlichen Beziehung mit dem Inhaber der Marke. Bei http://www.bildblog.de/ ist dies offensichtlich nicht der Fall.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:40
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AW: geschützten Begriff in privatem Blognamen verwenden?

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