Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

geschriebene Texte

Dies ist eine Diskussion zu geschriebene Texte innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 16:51
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, M aus F hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
geschriebene Texte

Mal angenommen eine Werbeagentur gibt Texte zu einem bestimmten Thema in Auftrag, und macht dafür eine Ausschreibung.
Aufgrund des Angebotes wird sich für ein Partner entschieden. Dieser Partner erstellt nun einen Text, und verkauft diesen der Agentur.

Die Agentur überweist pünktlich die Rechnung und alles ist gut.

Durch Zufall stößt die Agentur nun im Internet auf eine Firma die angibt das genau der Text den die Agentur bekommen und bezahlt hat, von denen ist, und nicht bezahlt wurde.

Nun versuchen beide Agenturen eine Lösung zu finden. Wobei die zweite Agentur wohl Strafanzeige gegen den Texter erstellt hat, und massiv Druck auf die Auftrag gebende Agentur auswirkt sowie ihr den Text in Rechnung stellt.

Wie schaut hier ein fiktiver Fall aus? Ist die Auftrag gebende Agentur dafür überhaupt zur Rechenschaft zu ziehen? Und muss diese den Text bezahlen? Oder muss die zweite Agentur alles mit dem Texter aus machen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 17:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: geschriebene Texte

Blick ins Gesetz:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Demnach wäre der Texter nicht der Täter, der öffentliche Wiedergeber, sondern die Agentur. Die handelte allerdings unter völligem Verbotsirrtum, mutmaßlich.

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
"(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (...)
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Unterlassung kann von der Agentur verlangt werden. Auch ohne Vorsatz und Fahrlässigkeit. Schadensersatz aber nur mit!

Ob es heute schon fahrlässig ist, den Text eines Fremden zu veröffentlichen, ohne nach dem Text zu googlen? Nach Guttenberg? Das wird man sehen, wenn man beklagt wird.

Falls ja, könnte die Agentur ihren Texter versuchen in Regress zu nehmen - für alles, also für Schadensersatz gegenüber der Agentur B, sowie für Verfahrenskosten und Verdienstausfall.

Dass Agentur A die Agentur B als Geschädigte direkt auf den Texter verweisen könnte, quasi als Sprung-Regress, das glaube ich nicht. Zumal da auch ein Risiko weitergegeben wird, das Agentur B nicht tragen muss (u. a., dass der Texter pleite ist).

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 09:16
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: geschriebene Texte

Nicht zu vergessen, daß der tatsächliche Urheber des Textes (wenn er seine Urheberschaft gerichtsfest nachweisen kann) völlig unabhängig vom fahrlässigen oder nicht fahrlässigen Verschulden immer einen Anspruch gegen den Verwender hat, und zwar auf Honorar im Wege der Schadensersatzanalogie und Unterlassung zukünftiger Verwendung.

Was die Agenturen da untereinander ausmusen, braucht den tatsächlichen Urheber nicht weiter interessieren.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 20:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: geschriebene Texte

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nicht zu vergessen, daß der tatsächliche Urheber des Textes (...) einen Anspruch gegen den Verwender hat, und zwar auf Honorar im Wege der Schadensersatzanalogie und Unterlassung zukünftiger Verwendung.
Fällt dieser Anspruch nicht flach, wenn der Urheber seiner Agentur A (von der Agentur B die Texte klaut) die ausschließlichen Rechte eingeräumt hat und dafür eine § 32 Angemessene Vergütung auch für eine Zweitverwertung erhalten hat?

(§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten trifft hier ja nicht zu!)

Meine Idee: Wenn A das Recht hatte, B ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen (oder gar ein ausschließliches zu verkaufen), bleibt der Urheber, der Texter außen vor,

und kann sich nur noch beschweren, wenn sein Name nicht wie gewünscht am Werk erscheint ...

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schulrecht- geschriebene Wörter werden nicht gewertet Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 25.10.2010 21:43
Texte, die zünden Nachrichten: Wissenschaft 06.10.2009 19:00
Labyrinthe als Texte, Texte als Labyrinthe: RUB-Publikation mit Beiträgen aus komparatistischem Projektseminar Nachrichten: Wissenschaft 26.08.2009 14:00
Texte als Zitat Internetrecht 20.10.2007 09:32
Texte und Textilien Nachrichten: Wissenschaft 17.02.2006 14:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN