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Geschäftsidee kopiert, Copyrightverletzung etc...

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsidee kopiert, Copyrightverletzung etc... innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 19.10.2011, 14:31
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Exclamation Geschäftsidee kopiert, Copyrightverletzung etc...

Person A hat sich mit einer eigenen Idee die Selbständigkeit mühsam erarbeitet und ist breits 9Jahre damit selbständig. Person B war dort angestellt und nach einem Streit macht Person B sich nun mit der selben Sache selbständig. Person A hat eine Homepage, von der Person B mehrere Textinhalte kopiert und auf seine eigene Homepage gestellt hat. Zudem nutzt Person B den Firmennamen von Person A, um Kunden auf seine Seite zu ziehen. Dieses gibt Person B mit ähnlichen Worten wie: ...bekannt von Firma xy- jetzt selbständig unterwegs....auf seiner eigenen Homepage an.

Wie kann sich Person A verhalten, welche Möglichkeiten hat Person A dagegen vorzugehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 19:24
V.I.P.
 
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AW: Geschäftsidee kopiert, Copyrightverletzung etc...

Zitat:
Zitat von wazzo Beitrag anzeigen
Person B war bei Person A angestellt und ... macht ... sich nun mit der selben Sache selbständig.
Allein die Tatsache des "Konkurrenz-Machens" durch einen ehemaligen Angestellten ist nicht zu beanstanden. Bs Chef A hätte mit B jedoch erlaubterweise vertraglich vereinbaren dürfen, daß B nach einem Ausscheiden eine Wettbewerbstätigkeit verboten sein soll. Allerdings wäre eine solche Konkurrenzklausel nur unter strengen Voraussetzungen wirksam, § 74 HGB.

Auf keinen Fall dürfte der Angestellte B während seines Angestelltenverhälntisses im anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des A ausnutzen; danach wäre das Verwerten von Geschäftsgeheimnissen aus seinem Ex-Unternehmen erlaubt, sofern er sich die Geheimnisse nicht "unbefugt verschafft" hätte, § 17 UWG.

Zitat:
Person A hat eine Homepage, von der Person B mehrere Textinhalte kopiert und auf seine eigene Homepage gestellt hat.
Das könnte ein Verstoß gegen dem A möglicherweise zustehende Urheberrechte an den Textinhalten sein.

Zitat:
Person B [ wirbt auf seiner Homepage ] mit ähnlichen Worten wie: "...bekannt von Firma xy- jetzt selbständig unterwegs...".
1. Die Benutzung der Bezeichnung xy zu dem Zweck, den gemeinten ehemaligen Arbeitgeber zu benennen, ist keine markenrechtlich unzulässige Benutzung einer geschützten Firmenbezeichnung.

2. Die Werbung für "nachgeahmte" Dienstleistungen mit den Konkurrenten erkennnbar machenden Vergleichen mit den Dienstleistungen des "Originals" könnte gegen das Verbot unlauterer Werbevergleiche verstoßen, § 6 UWG.

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