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Gemeinfreie Software in Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinfreie Software in Deutschland innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 30.04.2011, 22:43
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Gemeinfreie Software in Deutschland

Hallo,

z.B. in den USA ist es ja so, dass eine Person ihre selbst geschaffene Software als "public domain" veröffentlichen kann, um all ihre Urheberrechte an der Software zu verwerfen.
Auf Wikipedia steht, dass dies in Deutschland so nicht möglich ist. Was also kann eine Person deutscher Staatsangehörigkeit tun um auszudrücken, dass sie ihre Software zu jeder denkbaren und undenkbaren Verwendung freigibt (und natürlich auch jegliche Verantwortung darüber von sich weist) ?
Also quasi ein rechtliches Gegenstück zum "public domain".

Gibt es da irgendwelche Software-Lizenzen, die das rechtskräftig umsetzen?
Es gibt ja z.B. die WTFPL, aber ich weiß nicht inwieweit die im Zweifel rechtsgültig ist.


Vielen Dank!
MfG, Blackbird
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Alt 01.05.2011, 02:33
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Zitat:
Zitat von Blackbird Beitrag anzeigen
Was also kann eine Person deutscher Staatsangehörigkeit tun um auszudrücken, dass sie ihre Software zu jeder denkbaren und undenkbaren Verwendung freigibt (und natürlich auch jegliche Verantwortung darüber von sich weist) ?
Dazu schreibt Wikipedia dort:

"Erst die exklusive Übertragung aller Rechte an die Free Software Foundation, die in ihrer Satzung dieses Vorgehen ausgeschlossen hat und auch weitreichende rechtliche Vorkehrungen für den Fall ihrer eigenen Insolvenz trifft (wodurch verhindert werden soll, dass dann der Insolvenzverwalter proprietäre Lizenzen verkauft), kann die zukünftige Freiheit des Programms vollständig sicherstellen."

Aber ich habe auch schon komplizierte Lizenzen gelesen, in denen es hieß, dass in Ländern, die ein Public Domain nicht akzeptierten, dies so und so geregelt werden sollte, finde aber gerade kein Beispiel.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 08:35
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Nein. Copyleft ist genau das, was ich nicht meine. Die Person will ihre Urheberrechte nicht weitergeben, sondern aufgeben. Und wenn das (offensichtlich) nicht möglich ist, dann möchte sie die Lizenz so haben, dass jede beliebige Person B alles mit dieser Software machen darf wozu sie Lust hat. Alles. Ein Copyleft (wie von der FSF) würde die Person B hierin ganz massiv einschränken.

Edit: Ich habe gerade die CC0-Lizenz gefunden, ich glaube das ist sowas.

Geändert von Blackbird (01.05.2011 um 09:15 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 11:57
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Was gesucht wird, ist die GPL. Die General Public License ist das, was gemeinhin als OpenSource bekannt ist. Software, die unter der GPL lizensiert ist, darf beliebig verwendet, weitergegeben und verändert werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 12:58
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Was gesucht ist, ist ganz sicher nicht die GPL. Wie ich bereits mehrmals gesagt habe, ich suche die größtmöglich freizügige Softwarelizenz, und keine Copyleft-Lizenz!
Es wäre nett, wenn hier jetzt noch jemand bestätigen oder negieren würde, dass die CC0-Lizenz genau meiner Suche entspricht, ansonsten ist der Fall nämlich gelöst.

BTW, ich hatte ehrlich gesagt etwas mehr juristischen Beistand hier erhofft, aber was solls.

Fragen, die ich gerne hätte geklärt wissen, wären z.B. sowas hier.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 19:04
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Zitat:
Zitat von Blackbird Beitrag anzeigen
Was also kann eine Person deutscher Staatsangehörigkeit tun um auszudrücken, dass sie ihre Software zu jeder denkbaren und undenkbaren Verwendung freigibt (und natürlich auch jegliche Verantwortung darüber von sich weist) ?
"Jede Verantwortung von sich weisen" kann man grundsätzlich nicht. (Für Schäden aus vorsätzlichem Handeln haftet man z.B. immer.)

Allerdings sehe ich nicht, welche Verantwortung aus dem Herstellen und Anbieten einer Gratis-Software entstehen sollte - es sei denn, man verwendet dafür seinerseits geschützte Programmteile.

Eine grundsätzliche Verantwortung für eine angebotene Leistung besteht fast immer, der Umstand allein, daß man eine Ware oder Dienstleistung kostenlos anbietet, befreit den Anbieter durchaus nicht vollständig von der Produkthaftung. (Tut's in den USA übrigens auch nicht.)

Ein umfassendes kostenloses Nutzungsrecht für jedermann einzuräumen ist einfach, das braucht nur die entsprechende Willenserklärung. Unabhängig davon stehen aber dem Urheber gemäß dem deutschen UrhG bestimmte Rechte zu, auf die er nicht wirksam im Voraus verzichten kann. Es zwingt ihn aber niemand, diese Rechte auch jemals wahrzunehmen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 19:07
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Zitat:
Zitat von Blackbird Beitrag anzeigen
Was gesucht ist, ist ganz sicher nicht die GPL. Wie ich bereits mehrmals gesagt habe, ich suche die größtmöglich freizügige Softwarelizenz, und keine Copyleft-Lizenz!
Wo ist der Unterschied? Im übrigen handelt es sich um die im deutschen Recht freizügigste Möglichkeit, mehr geht nicht.

Zitat:
Es wäre nett, wenn hier jetzt noch jemand bestätigen oder negieren würde, dass die CC0-Lizenz genau meiner Suche entspricht
Macht jeder auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt.
Zitat:
BTW, ich hatte ehrlich gesagt etwas mehr juristischen Beistand hier erhofft, aber was solls.
Dies ist ein Diskussionsforum, in dem an der Juristerei interessierte Menschen über rechtliche Fragen diskutieren. Und keine Stelle für kostenlose Dienstleistungen.

"Juristischen Beistand" dürfen in Deutschland ausschließlich zugelassene Rechtsanwälte geben, allen anderen ist das gesetzlich verboten.

Zitat:
Fragen, die ich gerne hätte geklärt wissen, wären z.B. sowas hier.
Der Text klärt die Fragen doch schon umfassend...
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 20:31
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Ich sagte ja Verantwortung über die Software. Also z.B. dass die Person für eventuelle Schäden, die durch Benutzung der Software entstehen, keine Haftung übernimmt. Dass sie keine Garantie gibt, für nichts. Verantwortung wahr wahrscheinlich der falsche Ausdruck.
Natürlich zwingt mich nichts, meine Rechte wahrzunehmen; aber jemand, der meine Software z.B. verändert verkaufen will, kann sich nicht sicher sein, dass ich das wirklich nicht tue.

GPL ist das Freizügigste? Und was ist mit der BSD-Lizenz? X11? ISC? Sind die in Deutschland nicht gültig?!
Ok, "juristischer Beistand" war vllt. schon wieder der falsche Ausdruck... ich meine, dass hier ja mit Sicherheit Leute sind, die sich besser mit Softwarelizenzen und Urheberrecht auskennen als ich, und dass diese Leute mir vllt. etwas bei meiner Suche zur Seite stehen könnten...
Der Text endet doch mit der offenen Frage, ob deutsche Gerichte diese Lizenz akzeptieren würden oder nicht. Oder hab ich das falsch verstanden?
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  #9 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 20:59
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Zitat:
Zitat von Blackbird Beitrag anzeigen
Der Text endet doch mit der offenen Frage, ob deutsche Gerichte diese Lizenz akzeptieren würden oder nicht. Oder hab ich das falsch verstanden?
Nicht akzeptiert werden Lizenzen und sonstige Vereinbarungen, die gegen solche Passagen im UrHG verstoßen: "(3) Auf die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden."

Denn, wie im CC-Zero-Text schön erläutert, dient das deutsche UrHG zum Teil dem wirtschaftlichen Schutz des Urhebers, zum anderen Teil dessen Persönlichkeit. Er kann Vieles verschenken, aber nicht auf alles verzichten:

"Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen."

"(3) Auf die Rechte nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen." (Quelle)

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ein Wirt steht am Straßenrand und verschenkt seine alte Tiramisu vom Wochenende. Daneben steht ein Schild: "Keine Garantie! Kein Rückgaberecht!" Wie bewerten wir den Fall?
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  #10 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 15:04
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AW: Gemeinfreie Software in Deutschland

Zum Wirt: Ich würde sagen, ein netter Kerl. Das mit der Garantie ist verständlich, da ja jeder selbst wissen muss, ob er das Risiko eingeht oder nicht.

Und wie drückt man jetzt möglichst kurz und kompakt aus, dass jeder Mensch unter eigener Verantwortung alles mit der Software tun darf was er will, inklusive zu behaupten, dass dies seine eigene Software sei und sie zu verändern?
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