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Gemälde urheberecht

Dies ist eine Diskussion zu Gemälde urheberecht innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 26.10.2011, 14:52
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Gemälde urheberecht

Mal angenommen man würde Gemälde verkaufen die man von einem dritten aus dem Ausland beziehen würde. Diese Gemälde würden jedoch gegen das Urheberecht verstoßen, obwohl die Kontaktperson dies verneint hätte. Was würde dem Verkäufer nun blühen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 06:32
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AW: Gemälde urheberecht

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Und ganz selten mal noch:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 27.10.2011, 07:07
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AW: Gemälde urheberecht

Nunja das habe ich mir fast schon gedacht in solchen Angelegenheiten ist also ziemliche Vorsicht geboten, wie eigentlich überall. Nochmal eine andere Frage: Rechtlich gesehen ist es ja "illegal" bzw. verboten Photos oder andere Darstellungen z.B in Form eines Ölgemäldes zu kopieren (wenn man nicht die Rechte dazu besitzt). Wie sähe das ganze denn aus, wenn man eine Kollagee aus drei verschiedenen Bildern erstellen würde. Es heißt ja, man dürfte sie nicht exakt kopieren sich jedoch davon inspirieren lassen. Durch eine Kollage würde das Bild ja eine ganz neue Wirkung und Bedeutung haben!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 07:17
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AW: Gemälde urheberecht

Das Phänomen der Neuschöpfung eines Werkes nach Inspiration durch ein altes Werk versus Abkupfern und Umgestalten und Bearbeiten wird hier erläutert, recht anschaulich: "Was ist eine freie Benutzung?"

Gruß aus Berlin, Gerd
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