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gema bezahlen für nutzung einer mobilen jukebox

Dies ist eine Diskussion zu gema bezahlen für nutzung einer mobilen jukebox innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 07:37
Boardneuling
 
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gema bezahlen für nutzung einer mobilen jukebox

hallo,

kennt jemand die gesetzeslage zu folgendem fall?

eine mobile jukebox möchte gerne auf div. veranstaltungen gewünschte songs spielen. die songs würde der betreiber der anlage z.b. über simfy.de, oder youtube.com beziehen.

dürfte er das, ohne gebühren an die gema zu bezahlen und wenn nicht, was kostet sowas?

vielleicht kann mir jemand helfen...würd mich sehr freuen.


mfg

s.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 03:50
V.I.P.
 
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AW: gema bezahlen für nutzung einer mobilen jukebox

Zitat:
Zitat von komysh Beitrag anzeigen
vielleicht kann mir jemand helfen...würd mich sehr freuen.
Klar, helfen kann die gema.de. Allerdings nur für Songs von Künstlern, die dort Mitglieder sind. Alle anderen muss man vorher selber anschreiben.

Klar ist, dass man ein Lied, das im Radio, im Fernsehen, im Internet läuft, nicht öffentlich wiedergeben darf. Nicht, ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber oder der Gema.de.

Das darf noch nicht einmal ein Kneipenwirt. Geschweige denn ein Disk-Jockey. Auch nicht mit Jukeboxes, schon gar nicht auf Veranstaltungen.

Die Gebühren, die für eine Wiedergabe im Internet (im TV, im Radio) bezahlt worden sind, bezahlen nicht auch die Wiedergabe auf Veranstaltungen. Die muss man selber zahlen als Veranstalter.

Gruß aus Berlin, Gerd
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gema, gewerbe, musik, urheberecht

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