Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Gema

Dies ist eine Diskussion zu Gema innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 11:50
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eavy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gema

Hallo, da bin ich mal wieder, und bin gespannt auf die Antworten, die ich bekomme, bis jetz waren die Antworten, die ich hier erhalten habe, immer eine große Hilfe und ich möchte mich bei allen bedanken, die sich die Zeit nehmen, auf Beiträge zu antworten.
Nehmen wir mal an Herr X hätte seit 20 Jahren eine Videothek. Also müßte er auch Gebühren an die GEMA zahlen, wegen der Musik, die im Laden laufen würde. Nun, die Zeiten sind schlecht, Herr X entschließt sich in unserem Fall die Videothek zu verkaufen. Das Gewerbe meldet er ab.
Könnte die Gema in diesem Fall weiter auf das Bezahlen von den Gebühren bestehen, auch wenn die Dienstleistung, für die die Gebühren bezahlt werden nicht mehr in Anspruch genommen wird (Aufgabe des Gewerbes)?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 13:58
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.319
89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6319 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Gema

Er muß solange zahlen, wie er nutzt. Nutzt er nicht mehr, muß er auch nicht mehr zahlen.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Veranstaltung - GEMA Urheberrecht 05.03.2010 14:52
Befugnisse der GEMA Urheberrecht 14.09.2009 01:00
GEMA Gebühren bei Veranstaltung mit Live Acts die nicht bei der Gema gemeldet sind Medienrecht und Presserecht 02.01.2009 18:57
Presse und Gema Urheberrecht 23.01.2008 02:16
Gema Gebühren Urheberrecht 29.10.2007 20:05





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios