Dies ist eine Diskussion zu Geistiges Eigentumsrecht innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Geistiges Eigentumsrecht Wessen geistiges Eigentum sind Bilder oder Filme, die bei einem öffentlichen Veranstaltung geschossen wurden? (mit Erlaubnis des Veranstalters, unter der Voraussetzung ihm die Bilder anschliessend zur Verfügung zu stellen, aber das alles wurde nur mündlich vereinbart) Des Fotographen, des Veranstalters, oder derjenigen, die auf dem Foto/Film zu sehen sind? Wem stehen die Urheberrechte zu? Wer hat das Recht dazu, über die Bilder zu bestimmen? |
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| AW: Geistiges Eigentumsrecht Dem Urheber. UrhG § 7 Urheber: "Urheber ist der Schöpfer des Werkes." Zitat:
Zusätzlich dazu noch B) Der Abgebildete. Lese dazu das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" Dort § 22. Die Ausnahmen stehen in § 23 Absatz 1, die Ausnahmen von Absatz 1 stehen in Absatz 2. C) Der Veranstalter hat nur ein Recht: Er darf das Fotografieren auf seinem Gelände verbieten qua Hausrecht. Und den rausschmeißen, der gegen dies Verbot vestößt. Aber ein Recht an den Bildern hat er nicht - auch nicht ein Recht auf Vernichtung der bisher geschossenen Fotos. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Gelände (bzw. auf privat gemietetem öffentlichen Gelände), siehe Fußballspiele. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Geistiges Eigentumsrecht Den Ausführungen Gerds ist nichts weiter hinzuzufügen, außer meinem ganz persönlichen Bauchgrimmen bei dem Unwort "Fotograph". Das Wort "Photographie" und abgeleitet davon "Photograph" kommt aus dem Griechischen, von "phos" (Licht) und "graphein" (schreiben); "Photographie" bedeutet also "mit Licht schreiben". Irgendwann im Laufe des 20.Jahrhunderts wurde die altmodische Fremdwortform "Photographie"/"Photograph"/"photographieren" durch die modernere eingedeutschte Form "Fotografie"/"Fotograf"/"fotografieren" ersetzt.* Die Form "Fotograph" macht insofern von vorn bis hinten keinen Sinn... _________________________________ *) "Eingedeutscht" hat dabei übrigens nichts mit der Deutschtümelei und Fremdwörterfeindlichkeit der Nazis zu tun; die schufen den "Lichtbildner" und das "Lichtbild" - welche sich bis heute hartnäckig in amtlichen Schriften halten. (Völlig OT, aber schlicht genial zum Thema "Sprachliche Deutschtümelei": http://www.youtube.com/watch?v=krDRo0Y7WAM)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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