Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Geistiges Eigentumsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Geistiges Eigentumsrecht innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 12:15
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 44
Keine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, taormina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Geistiges Eigentumsrecht

Ich habe eine ganzallgemeine Frage, momentan gerade ohne einen konkreter fiktiven Fall:

Wessen geistiges Eigentum sind Bilder oder Filme, die bei einem öffentlichen Veranstaltung geschossen wurden? (mit Erlaubnis des Veranstalters, unter der Voraussetzung ihm die Bilder anschliessend zur Verfügung zu stellen, aber das alles wurde nur mündlich vereinbart)
Des Fotographen, des Veranstalters, oder derjenigen, die auf dem Foto/Film zu sehen sind? Wem stehen die Urheberrechte zu? Wer hat das Recht dazu, über die Bilder zu bestimmen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 23:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Geistiges Eigentumsrecht

Zitat:
Zitat von taormina Beitrag anzeigen
Wem stehen die Urheberrechte zu?
Dem Urheber. UrhG § 7 Urheber:
"Urheber ist der Schöpfer des Werkes."

Zitat:
Wer hat das Recht dazu, über die Bilder zu bestimmen?
A) Der Urheber und die Leute, denen der Urheber Nutzungs-Rechte eingeräumt hat.

Zusätzlich dazu noch

B) Der Abgebildete. Lese dazu das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie"

Dort § 22. Die Ausnahmen stehen in § 23 Absatz 1, die Ausnahmen von Absatz 1 stehen in Absatz 2.

C) Der Veranstalter hat nur ein Recht: Er darf das Fotografieren auf seinem Gelände verbieten qua Hausrecht. Und den rausschmeißen, der gegen dies Verbot vestößt. Aber ein Recht an den Bildern hat er nicht - auch nicht ein Recht auf Vernichtung der bisher geschossenen Fotos.

Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Gelände (bzw. auf privat gemietetem öffentlichen Gelände), siehe Fußballspiele.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 00:41
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Geistiges Eigentumsrecht

Den Ausführungen Gerds ist nichts weiter hinzuzufügen, außer meinem ganz persönlichen Bauchgrimmen bei dem Unwort "Fotograph".

Das Wort "Photographie" und abgeleitet davon "Photograph" kommt aus dem Griechischen, von "phos" (Licht) und "graphein" (schreiben); "Photographie" bedeutet also "mit Licht schreiben".

Irgendwann im Laufe des 20.Jahrhunderts wurde die altmodische Fremdwortform "Photographie"/"Photograph"/"photographieren" durch die modernere eingedeutschte Form "Fotografie"/"Fotograf"/"fotografieren" ersetzt.*

Die Form "Fotograph" macht insofern von vorn bis hinten keinen Sinn...

_________________________________

*) "Eingedeutscht" hat dabei übrigens nichts mit der Deutschtümelei und Fremdwörterfeindlichkeit der Nazis zu tun; die schufen den "Lichtbildner" und das "Lichtbild" - welche sich bis heute hartnäckig in amtlichen Schriften halten.

(Völlig OT, aber schlicht genial zum Thema "Sprachliche Deutschtümelei": http://www.youtube.com/watch?v=krDRo0Y7WAM)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Frankreich - Eigentumsrecht Immobilienrecht 21.09.2009 19:56
Eigentumsrecht - Besitzrecht Bürgerliches Recht allgemein 21.09.2009 10:02
Eigentumsrecht Familienrecht 30.07.2007 14:34
Eigentumsrecht = Freiheitsrecht ? Staats- und Verfassungsrecht 10.04.2007 12:34
Frage Eigentumsrecht Bürgerliches Recht allgemein 12.05.2004 00:23





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN