Dies ist eine Diskussion zu Gefälschte Personalausweise! innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Nehmen mir mal an, dass mr. x in der Schule gefälschte Personalausweise verkauft. Mr. y hat davon einen gekauft und tut ihn nicht öffentlich einsetzen. Mr. z hat auch einen gekauft und setzt ihn öffentlich ein. Diese Fälschungen sind auf einem normalen Blatt Papier gedruckt, somit also deutlich als nicht echter Perso erkennbar. 1. Darf mr. y den gefälschten Personalausweis bei sich tragen? 2. Darf mr. z den gefälschten Personalausweis auch einsetzen? 3. Was passiert mit mr. x, wenn er erwischt wird? Vielen Dank! Gruß Timo PS: Es gibt hier diesen Dienst: http://www.onlinewahn.de/generator/index.htm Sollte unbedingt mal besucht werden... |
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| AW: Gefälschte Personalausweise! -->> Strafgesetzbuch (StGB): § 267 Urkundenfälschung § 273 Verändern von amtlichen Ausweisen § 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen § 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gefälschte Personalausweise! Danke! Aber... Wieso darf dann http://www.onlinewahn.de/generator/index.htm das machen? Oder der Fake-ID Service? Welche Strafen wären das bez. jeder person? Gruß Timo |
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| AW: Gefälschte Personalausweise! Zitat:
Die generieren plausible Personalausweisnummern. Wie die Personalausweisnummer (und Reisepassnummer) aufgebaut ist, kann man z.B. auf der Website der Bundesdruckerei nachlesen. In der Ausweisnummer finden sich im "Klartext" das Ausstellungsdatum, die Kennziffer der ausstellenden Behörde, das Geburtsdatum, die laufende Ausweisnummer und eine "Prüfziffer", mit der die Plausibilität der besagten Daten gecheckt wird. Die "Formel", mit der aus diesen Daten die "Prüfziffer" errechnet wird, ist ebenfalls öffentlich bekannt. Wenn man diese Nummernstruktur und Formel kennt, kann man sich mühelos selber eine plausible Personalausweisnummer erzeugen, die bei jedem "Alterscheck" o.ä., der auf Personalausweisnummern beruht, akzeptiert wird. Deshalb nimmt solche "Prüfmethoden" ja auch keiner mehr ernst... ;-) Eine solche Nummer im Rechtsverkehr zu benutzen, könnte allerdings rechtlich problematisch werden, weil man damit ja das Vorhandensein eines Ausweises vortäuscht, den es gar nicht gibt bzw. der nicht der eigene ist. Ohne damit auch nur ansatzweise im entferntesten eine rechtliche Auskunft geben zu wollen: ich könnte mir vorstellen, daß es rechtlich einen Unterschied macht, ob man eine "erfundene Personalausweis-Nummer" auf die Aufforderung eingibt: "Geben Sie hier bitte Ihre Personalausweis-Nummer ein" oder "Geben Sie hier bitte die Personalausweis-Nummer ein." Aber dazu befrage man bitte ggf. einen Rechtsanwalt. (Persönlich halte ich es für sehr sinnvoll, "künstlich generierte Personalausweis-Nummern" zu verwenden - die Ausweis-Nummer gibt die Information über das präzise Geburtsdatum und den Wohnort zum Zeit der Ausstellung des Ausweises preis. Und das geht nicht unbedingt jeden etwas an, und schon gar keinen Anbieter irgendwelcher Internet-Dienstleistungen etc.) By the way: www.onlinewahn.de generiert keine vollständigen Ausweisnummern. Da fehlt die laufende Nummer des Ausweises, die Nummer der ausstellenden Behörde und die Prüfziffer... Und das hier - http://tinyurl.com/cvrk64 - wird niemand ernsthaft als eine Ausweisfälschung bezeichnen. Obwohl ich sicher bin, daß man damit an vielen Stellen durchkommen würde, an denen eine Ausweiskontrolle vorgenommen wird. Über die Website MyHammer.de war unlängst in der Presse zu lesen, daß dort sogar schon Schaltpläne elektronischer Geräte als Kopie der Gewerbeanmeldung akzeptiert worden seien...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gefälschte Personalausweise! Ah... ok. Der "Fälscher" mr. x tut ja auch diese Nummern usw. ... mit einem Programm Generieren. (Hat er mr. y und z gesagt) Mr. x generiert also persos... Mr. y hat sich daraufhin in Google nach so einem Programm schlau gemacht und wurde fündig... er hat ein Programm mit dem Namen "PersoBuilder" gefunden. Ob mr. x dieses Programm auch benutzt ist unklar. Darf sich nun mr. y einen Persobild mit dem Programm generieren oder ist das verboten? Danke, - Timo |
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| AW: Gefälschte Personalausweise! Zitat:
Es kommt unter anderem - genau wie auch bei "Geldfälschung" - immer darauf an, ob beabsichtigt ist, so eine Fälschung in Verkehr zu bringen oder im Rechtsverkehr zu benutzen. Auch die Fälschung einer Urkunde ist nicht strafbar, wenn der Fälscher sie zu Hause in der Schreibtischschublade liegen lässt...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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