Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Frage zum Urheberrecht

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Urheberrecht innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:31
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Smile Frage zum Urheberrecht

Da im Moment eine Menge Nachrichten und Gesetze sich mit Urheberrecht und deren Verletzung beschäftigen hab auch ich mal kurz über das Thema nachgedacht.

Folgender Fall:

Person A ist Programmierer und hat ein Programm entwickelt das Musik macht. Im Prinzip werden alle Möglichen Kombinationen der 88 Tasten eines Pianos gespeichert oder alle Möglichen Kombinationen des westlichen Notensystems von Sub C (Subconrta C 16 Hz) bis etwa c´´´´´(5-gestrichenes C) ca 16000 Hz) gespeichert. Die Länge der Kombinationen beträgt im Beispiel 5 / 10 / 15 Töne. Die erstellten Daten können auf Handesüblichen elektronischen Geräten / Software abgespielt werden.

Wenn jetzt Person B ein Musikstück veröffentlicht das eine Kombination von Person A enthält begeht diese Person dann eine Urheberrechtsverletzung? Kann Person A dort Schadenersatz geltend machen? Wie lange sollte die länge der Tonfolgen von Person A sein um Ansprüche vor Gericht geltend machen zu können?

Das ganze ist Einfach nur ein Gedankenspiel und würde mich freuen wenn da jemand mit etwas mehr Verständnis vom Urheberrecht als der Otto-Normal Bürger mal seinen Kommentar zu abgeben kann. Kann ja sein das es sich hier um den Heiligen Gral der Abwahnanwälte halt... Falls die Idee jemand umsetzt freu ich mich natürlich über angemessene Beteiligung

Gruss Felix
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:45
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zum Urheberrecht

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Nö, nur wenn's urheberrechtlich geschützt wäre.
Sind das nicht alle Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst nach deutschem Urheberrecht automatisch? Dafür gibt es doch das Gesetz oder hab ich da was total falsch verstanden? Wenn ja welche deutsche Behörde kann dann das Werk von Person A urheberrechtlich schützen?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:55
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zum Urheberrecht

Es geht nicht darum die Software zu schützen sondern das Produkt das die Software erstellt. Die Software erstellt zum Beispiel 5 277 319 168 Lieder die in digitaler Form gespeichert sind, die alle möglichen 5 Ton langen Tonfolgen auf einem 88 Tasten Klavier enthalten. Klar befindet sich irgendwo darunter auch der Werbejingle der Telekom aber sind dadurch dann nicht alle anderen noch nicht geschützen Tonfolgen für Person A geschützt?

Die Länge 5 Töne hab ich nur gewählt um mal bei Zahlen zu bleiben die noch vorstellbar sind.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:13
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zum Urheberrecht

Softwareentwickler entspricht in dem Fall User. Person B ist ein Musiker. Worum es eigentlich geht ist dass wenn Person A durch seine Software im Besitz einer Datenbank / Sammlung aller noch nicht komponierten möglichen Musikstücke die auf dem westlichen Notensystem aufbauen (Popmusik, Klassik, Techno etc.) ist, gibt es dann überhaupt noch sowas wie Urheberrecht da alle Musikstücke nur noch Kopien, Abwandlungen, Remixe genannter Datenbank sind?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:29
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zum Urheberrecht

zu Wie soll das gehen.
Das Notensystem das in der Musik generell verbreitet ist beruht auf Mathematik. Es gibt eine endliche Möglichkeit Noten hintereinander zu spielen. Wenn Person A (die Software, der User) alle möglichen Kombination spielt und aufzeichnet wurden alle Lieder dieser Welt gespielt. Wenn ein Affe lange genug zufällig Tasten auf einer Schreibmaschine drückt hat er irgendwann die Bibel geschrieben (in jeder Sprache und 1000ende andere Bücher von schwankender Qualität). Nur das heutige Rechner in der Lage sind dies auch in einem überschaubaren Zeitraum zu verwirklichen.

Zu Person A und B
Ob A diese Software entwickelt hat oder nur benutzt ist unerheblich. Generell ist er durch die Software im Besitz der Datenbank.

Person B ist ein Musiker, zum Beispiel Pianist. Er kennt die Software nicht und weiss nicht von der Datenbank. Er veröffentlich ein Lied und muss feststellen dass dieses Lied bereits durch die Software veröffentlicht wurde.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:52
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zum Urheberrecht

Wird bei einer neuen Version lediglich die Rhythmik, das Tempo, der Sound einzelner "Instrumente" oder die Tonlage verändert (z.B. Dance Version), so ist dies in der Regel noch keine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, sondern eine bloße Neuinterpretation des zugrunde liegenden Musikwerkes.
Zwar enthält die vorbezeichnete neue Version eine Reihe neuer Elemente, aber im Musikurheberrecht gilt ein Primat des Melodienschutzes. Da die Melodie derart stark geschützt wird, genießen andere Elemente wie Rhythmus, Klang u.ä. weniger starken Schutz, da sonst eine
freie Benutzung - in Form einer Übernahme nicht geschützter Ideen - i.S.v. § 24 UrhG bei Musikstücken überhaupt nicht möglich wäre.

quelle:
http://www.jurawelt.com/sunrise/medi...71/remixes.pdf
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:12
OSX OSX ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, OSX hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Frage zum Urheberrecht

letzter Versuch das zu Erklären. Um Musik digital zu speichern wird die Tonfrequenz mehrfach die sekunde gemessen und gespeichert. Bei Dateien guter Qualität 192000 mal die Sekunde. Die Tonfrequenz die der Mensch hört geht von 0 Hz (Stille, Pause) bis 22000 Hz. Bei einem 4 Minuten langem Lied gibt es Mathematisch nur 1 013 760 000 000 Möglichkeiten. Wenn ich alle Möglichkeiten digital erstelle, kann niemand anders mehr Musik machen ohne mein Urheberrecht zu verletzten. So hab ich das deutsche Gesetz verstanden. Desweiteren muss ich aber nicht alle Versionen erstellen da es scheinbar ausreicht wenn ich nur die Hauptmelodie erstelle da ein abändern der Melodie, ändern des Gesangs, hinzufügen des Gesangs oder ändern des Tempos trotzdem noch mein Urheberrecht verletzt.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:33
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Frage zum Urheberrecht

Zitat:
Zitat von OSX Beitrag anzeigen
Sind das nicht alle Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst nach deutschem Urheberrecht automatisch?
Wenn sie die nötige Schöpfungshöhe haben: ja. Wenn nicht: nein.

Urheberrechtlich geschützt sind aber nur Schöpfungen natürlicher Personen - Musik, die von einem Computerprogramm komponiert wird, genießt keinen urheberrechtlichen Schutz.

(Das Computerprogramm dagegen natürlich schon.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Frage zum Urheberrecht

Ich denke nicht, dass eine (mehr oder minder) zufällig oder auch systematisch abgespielte Tonfolge, die von einem Computerprogramm generiert wird, urheberrechtlichen Schutz genießt.

Wieder eine Geschäftsidee, die früh sterben muss.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 00:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Frage zum Urheberrecht

Meine beiden direkten Vorredner haben völlig recht:

Zitat:
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
aus § 2 UrhG

Mehr muss man dazu nicht sagen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Urheberrecht, Mit-urheberrecht bei Musiktexten Urheberrecht 19.01.2012 02:38
Frage zu Urheberrecht an Scans Urheberrecht 29.05.2011 22:25
Urheberrecht - Frage - Abmahnung Urheberrecht 12.08.2010 09:35
Frage über Urheberrecht Urheberrecht 22.05.2007 15:49
Frage zum Urheberrecht in einer öffentlichen Einrichtung Urheberrecht 14.03.2007 23:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN