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Frage zum Aufbau von §53 UrhG

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Aufbau von §53 UrhG innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 16:38
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Frage zum Aufbau von §53 UrhG

Hey,

ich habe gerade meinen ersten Rechtskurs belegt und bin dabei eine Präsentation zu §53 UrhG auszuarbeiten, hierbei sind mir leider ein paar Fragen zur Struktur aufgekommen und ich hoffe, dass ihr mir hier evtl. weiterhelfen könntet.

In Absatz 2 steht:
Zitat:
Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
Welcher Teil des Paragraphen ist mit "Satz 1 Nr. 2" gemeint?

Die gleiche Formulierung kommt später noch einmal
Zitat:
Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
Vielleicht könnt ihr mir hier zum reinen Verständnis auch noch einmal erklären welcher Textteil mit "Satz 1 Nr 3 und 4" und "Satz 2 Nr. 1 oder 2" gemeint ist?

Danke & Viele Grüße,
Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 03:46
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AW: Frage zum Aufbau von §53 UrhG

Wenn ein Absatz eines Paragrafen auf einen anderen Absatz Bezug nimmt, dann wird dies extra gesagt. Beispiel: In Absatz 2 steht: "Absatz 1 Satz 1 gilt nicht, wenn Westwind herrscht."

Innerhalb eines Absatzes hingegen muss bei einem Verweis innerhalb des Absatzes nicht auf den verwiesenen Absatz verwiesen werden - es ist der selbe Absatz!

Hier ergibt sich diese Antwort zudem auch daraus, dass es in vorherigen Absätzen keine gleichlautenden Nummern gibt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 22:32
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AW: Frage zum Aufbau von §53 UrhG

Hey Gerd,

erstmal vielen Dank für deine Antwort, aber 100% habe ich es leider trotzdem noch nicht verstanden.

Ich meine ich verstehe schon, dass mit Satz 1 dann wohl vermutlich der 1. Satz innerhalb des Absatzes gemeint ist, aber was bedeutet denn dann die Nr. 2 dahinter?

Wenn wir uns noch einmal an meinem Beispiel orientieren:
Zitat:
Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
In diesem Falle würde dann ja mit Satz 1 der erste Satz des zweiten Absatzes gemeint sein, also:
Zitat:
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
Aber welcher Teil dieses Satzes wird denn mit der "Nr. 2" in der Angabe beschrieben?

Viele Grüße,
Daniel
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 08:13
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AW: Frage zum Aufbau von §53 UrhG

Zitat:
Zitat von d_lange Beitrag anzeigen
Hey Gerd,

erstmal vielen Dank für deine Antwort, aber 100% habe ich es leider trotzdem noch nicht verstanden.

Ich meine ich verstehe schon, dass mit Satz 1 dann wohl vermutlich der 1. Satz innerhalb des Absatzes gemeint ist, aber was bedeutet denn dann die Nr. 2 dahinter?
Die Nr. 2 nimmt Bezug auf die Nr. 2 in dem selben Absatz.

Sonst würde extra dabei stehen "Absatz X", wenn es ein anderer Absatz wäre.

Manchmal kommen redaktionelle Fehler vor in Gesetzestexten, einmal fand auch ich einen. Ansonsten kann man sich auf die Leute verlassen.


Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 16.01.2011, 22:01
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AW: Frage zum Aufbau von §53 UrhG

Hey Gerd,

danke für die ausführliche Erklärung, jetzt habe ich es verstanden

Viele Grüße,
Daniel
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