Dies ist eine Diskussion zu Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite A hat vor 6 Jahren Fotos von seinen Produkten im Internet in einer Fotocummunity hochgeladen, da A damals noch in einem thematisch entsprechenden Hobbyforum aktiv war und diese zeigen wollte. Nun entdeckt A auf der Website eines Konkurrenzunternehmens B die Fotos von damals. Bei genauerer Betrachtung ist diese Website letztmalig 2008 aktualisiert worden, d.h. diese Fotos befinden sich auch seither auf dieser Seite und werden dort als eigene Produkte ausgegeben. Was kann A nun tun? Ist ein "freundlicher Hinweis" erforderlich, oder kann A direkt zum Anwalt gehen? (A ist nämlich stinksauer und würde dies gerne tun...) Könnte A evtl. eine Art "Miete" für die Bilder rückwirkend in Rechnung stellen? Und welche Auslagen kommen beim Gang zum Anwalt auf A zu? Vielen Dank an die, die sich besser auskennen als ich! |
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| AW: Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite Zitat:
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UrhG Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz § 97a Abmahnung § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens § 100 Entschädigung § 101 Anspruch auf Auskunft § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen § 102 Verjährung § 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften Zitat:
Obsiegt man zu 100 %, bezahlt das der Gegner, falls er Geld hat. Obsiegt man zu 33,33 %, zahlt der Gegner 33,33 % davon usw. Insofern sollte man nicht wesentlich mehr fordern, als man kriegen kann. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite Oh, ich sehe welchen Fehler ich gemacht habe. Vielen Dank, lieber Gerd. Die Fotos hat slbstverständlich auch A gemacht, womit alle Rechte bei ihm liegen. Viele Grüße! D. |
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| AW: Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite Zitat:
Und sicherheitshalber sollte sich A noch die Frage stellen, ob er nicht unbeabsichtigt, sozusagen ohne es zu merken, irgendwo irgendwie irgendwem Nutzungsrechte eingeräumt hat, auf die sich B wiederum berufen könnte. Bei "Fotocommunity" klingeln bei mir die Alarmglocken, und zwar nicht wegen der FC, sondern mehr allgemein. Manchmal haben die absonderliche AGB, die vom User anerkannt werden, und dann hat am Ende die Fotocommunity an B eine Nutzungslizenz erteilt. Und dann wird's schlammig, dann muß man nämlich erstmal klären, ob das überhaupt wirksam war, usw. usf. Diese Problematik klärt ein guter Anwalt als erstes mit seinem Klienten. Man ahne gar nicht, erzählte mir mal ein Anwalt, wieviel die Leute irgendwo unterschreiben, an das sie sich später nicht mehr erinnern könnten. Im Interesse der Kosteneinsparung ist es also sinnvoll, das erstmal selber zu checken, damit einem nicht der Anwalt für 200 oder wieviel auch immer Euro erklärt "Tja, da haben Sie 2002 aber selbst folgende Nutzungsrechte an ...". Und: für solche Sachen nimmt man einen Anwalt, der auf Medienrecht, Urheberrecht etc. spezialisiert ist. Keinen Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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