Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite

Dies ist eine Diskussion zu Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite

Nehmen wir an, A und B sind in der gleichen Branche tätig.
A hat vor 6 Jahren Fotos von seinen Produkten im Internet in einer Fotocummunity hochgeladen, da A damals noch in einem thematisch entsprechenden Hobbyforum aktiv war und diese zeigen wollte.

Nun entdeckt A auf der Website eines Konkurrenzunternehmens B die Fotos von damals.
Bei genauerer Betrachtung ist diese Website letztmalig 2008 aktualisiert worden, d.h. diese Fotos befinden sich auch seither auf dieser Seite und werden dort als eigene Produkte ausgegeben.

Was kann A nun tun?

Ist ein "freundlicher Hinweis" erforderlich, oder kann A direkt zum Anwalt gehen? (A ist nämlich stinksauer und würde dies gerne tun...)

Könnte A evtl. eine Art "Miete" für die Bilder rückwirkend in Rechnung stellen?

Und welche Auslagen kommen beim Gang zum Anwalt auf A zu?

Vielen Dank an die, die sich besser auskennen als ich!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 09:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
Nehmen wir an, A und B sind in der gleichen Branche tätig.
A hat vor 6 Jahren Fotos von seinen Produkten im Internet in einer Fotocummunity hochgeladen, da A damals noch in einem thematisch entsprechenden Hobbyforum aktiv war und diese zeigen wollte.
Falls A Nutzungsrechte an diesen Fotos hatte, ist das schön für A.

Zitat:
Nun entdeckt A auf der Website eines Konkurrenzunternehmens B die Fotos von damals.
Bei genauerer Betrachtung ist diese Website letztmalig 2008 aktualisiert worden, d.h. diese Fotos befinden sich auch seither auf dieser Seite und werden dort als eigene Produkte ausgegeben.
Falls B Nutzungsrechte an diesen Fotos hatte, ist das schön für B.

Zitat:
Was kann A nun tun?
A kann B fragen, ob er Nutzungsrechte an diesen Fotos hatte.

Zitat:
Ist ein "freundlicher Hinweis" erforderlich, oder kann A direkt zum Anwalt gehen? (A ist nämlich stinksauer und würde dies gerne tun...)
Warum ist A sauer? Ist die o. g. Frage schon beantwortet?

Zitat:
Könnte A evtl. eine Art "Miete" für die Bilder rückwirkend in Rechnung stellen?
Nur, wenn A Urheber oder ausschließlicher Nutzungsrechte-Inhaber an diesen Bildern ist. Dann greift für A:
UrhG Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 97a Abmahnung
§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 100 Entschädigung
§ 101 Anspruch auf Auskunft
§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
§ 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 102 Verjährung
§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Zitat:
Und welche Auslagen kommen beim Gang zum Anwalt auf A zu?
Mit Rechtsberatungsschein (gibt es nur für Arme) 10 Euro, ansonsten als Erstberatung ca. 200 Euro, ansosten ist das Verhandlungssache oder abhängig vom Streitwert, also je nach Menge und Qualität der Fotos und Art und Dauer der Nutzung ca. 500 bis 2.000 Euro Anwaltsgebühren.

Obsiegt man zu 100 %, bezahlt das der Gegner, falls er Geld hat. Obsiegt man zu 33,33 %, zahlt der Gegner 33,33 % davon usw. Insofern sollte man nicht wesentlich mehr fordern, als man kriegen kann.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 14:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
Keine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devourah hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite

Oh, ich sehe welchen Fehler ich gemacht habe.
Vielen Dank, lieber Gerd.

Die Fotos hat slbstverständlich auch A gemacht, womit alle Rechte bei ihm liegen.

Viele Grüße!
D.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 16:13
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Fotos ohne Erlaubnis auf Konkurrenzwebsite

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
Oh, ich sehe welchen Fehler ich gemacht habe.
Vielen Dank, lieber Gerd.

Die Fotos hat selbstverständlich auch A gemacht, womit alle Rechte bei ihm liegen.
Dann stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob B wohl ausreichend zahlungsfähig ist.

Und sicherheitshalber sollte sich A noch die Frage stellen, ob er nicht unbeabsichtigt, sozusagen ohne es zu merken, irgendwo irgendwie irgendwem Nutzungsrechte eingeräumt hat, auf die sich B wiederum berufen könnte.

Bei "Fotocommunity" klingeln bei mir die Alarmglocken, und zwar nicht wegen der FC, sondern mehr allgemein. Manchmal haben die absonderliche AGB, die vom User anerkannt werden, und dann hat am Ende die Fotocommunity an B eine Nutzungslizenz erteilt.

Und dann wird's schlammig, dann muß man nämlich erstmal klären, ob das überhaupt wirksam war, usw. usf.

Diese Problematik klärt ein guter Anwalt als erstes mit seinem Klienten. Man ahne gar nicht, erzählte mir mal ein Anwalt, wieviel die Leute irgendwo unterschreiben, an das sie sich später nicht mehr erinnern könnten.

Im Interesse der Kosteneinsparung ist es also sinnvoll, das erstmal selber zu checken, damit einem nicht der Anwalt für 200 oder wieviel auch immer Euro erklärt "Tja, da haben Sie 2002 aber selbst folgende Nutzungsrechte an ...".

Und: für solche Sachen nimmt man einen Anwalt, der auf Medienrecht, Urheberrecht etc. spezialisiert ist. Keinen Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
fotos, nutzung, unerlaubt, urheberrecht, website

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erlaubnis zur Freigabe / Veröffentlichung von Fotos in Artikel Urheberrecht 04.09.2011 13:19
Polizei betritt ohne Erlaubnis und ohne Durchsuchungsbefehl das Privatgrundstück Polizeirecht 24.03.2011 01:45
Erlaubnis für Fotos von Privathäusern ? Internetrecht 04.06.2009 18:46
Fotos von einem Kind ohne Erlaubnis in einer Zeitung Urheberrecht 16.05.2008 18:10
bild ohne erlaubnis Internetrecht 30.07.2006 23:25





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN