Dies ist eine Diskussion zu Fotos in Internet-Bildagenturen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Fotos in Internet-Bildagenturen Aus Interesse am Thema Stockfotografie haben sich ein paar Fragen entwickelt auf die ich bis jetzt keine eindeutige Antwort finden konnte. Angenommen Person A macht ein Bild, auf dem ein PC-Gehäuse zu sehen ist und möchte dieses Bild bei einer der vielen Bildagenturen zum Verkauf uploaden. Darf Person A das Bild mit sichtbaren Logos des Herstellers auf dem PC-Gehäuse veröffentlichen? Muss Person A diese Logos wegretuschieren und darf das Bild dann veröffentlichen? Oder muss Person A in jedem Fall den Hersteller X um Erlaubnis fragen, da das Gehäuse, wenn auch nicht sonderlich ausgefallen, diesem Hersteller - auch ohne Logo - zugeordnet werden könnte. Desweiteren stellt sich Person A die Frage, ob es erlaubt wäre Euro- und Centmünzen auf einem Foto zu veröffetlichen. Da die Person über Geldscheine gelesen hat, dass diese nur zu einem Drittel abgebildet werden dürfen, ist sie sich nun bzgl. Münzen unsicher. Als letztes fragt sich Person A, ob sie ein Urlaubsfoto von einem Strandabschnitt mit Strandkörben hochladen darf. Auf dem Foto von Person A ist nicht zu erkennen, um welchen Strand es sich handelt und auch die Strandkörbe haben keine Logos o.Ä. Vielen Dank schonmal |
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| AW: Fotos in Internet-Bildagenturen Zitat:
a) an dem betreffenden Logo MARKENRECHTE innehat, noch von demjenigen, der b) an dem Logozeichen womöglich URHEBRRECHTE innehat ( vorausgesezt, das fragliche Logo wäre genügend "kunstvoll" gestaltet, um einen Urheberrechtsschutz beanspruchen zu können ). Der Käufer/Verwender des Fotos müßte allerdings prüfen, inwiefern seine Fotobenutzung ( etwa im Rahmen von Pruduktwerbung? ) als "markenmäßige" Benutzung des Logos für markenwarenähnliche Waren/Dienstleistungen beanstandet werden könnte. Zitat:
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| AW: Fotos in Internet-Bildagenturen "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" "Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Fotos in Internet-Bildagenturen Zitat:
Zitat:
Die Nutzung einer geschützten Marke ist solange zulässig, wie diese Nutzung nicht "markenmäßig" erfolgt. Ich zitiere dazu mal den Münchner Rechtsanwalt und Markenrechts-Experten Peter Eller, der zu diesem Thema in einem Fachforum schrieb: "Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. Aber Zivilcourage vor Mächtigen ist der Gartenzwerge Sache nicht." Er bezog sich da genau auf das Gehühner vieler "Microstock-Agenturen" in dieser Hinsicht. Richtige Bildagenturen haben da überhaupt keine Probleme, im Gegenteil, es gibt auf Wirtschaftsthemen spezialisierte Agenturen, deren Archive voll sind mit Fotos, auf denen Marken, Markennamen, Logos usw. zu sehen sind. (Ich z.B. arbeite mit einer solchen zusammen und bekam anfangs regelmäßig die Erinnerung mit "Vergiß nicht, auch das Firmenlogo als Close-up zu fotografieren.") Zitat:
Zitat:
Das könnte passieren, wenn man eine 1:1-Repro von einem Geldschein macht. Die Abbildung eines Geldscheins auf einem Foto reicht dafür regelmäßig nicht mal ansatzweise aus. Und die üblichen fotografischen Abbildungen von Geldscheinen sind auch nicht dafür geeignet, als Vorlagen für "getürkte Geldscheine" zu dienen. Zitat:
Allerdings: so manche Microstock-Agentur hat ihre eigenen Vorstellungen, was sie annimmt und was nicht, und diese Vorstellungen haben mit irgendwelchen rechtlichen Vorschriften überhaupt nichts zu tun.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos in Internet-Bildagenturen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
„Über allen Wipfeln ist Ruh, irgendwo blökt eine Kuh. Muh! Rainer Maria Milka“ Ob beim Vertrieb eines Fotos einer Schokoladentafel mit darauf erkennbaren Markenzeichen ( "Milka", "Lilafärbung", ... ) deshalb eine markenmäßige Kennzeichenbenutzung verneint worden wäre, könnte fraglich erscheinen. 11 |
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| AW: Fotos in Internet-Bildagenturen Zitat:
Es wurde auch noch nie die Abbildung von Markenzeichen in Agentur-Fotos beanstandet - ausgenommen der Fall, jemand vermarktet gezielt Abbildungen marken- oder urheberrechtlich geschützter Gegenstände unter Bezugnahme auf die Marke. Dafür gibt es ein klassisches und sehr anschauliches Beispiel: eine Amateurfotografin hat mal ihre Sammlung von "Diddl-Mäusen" fotografiert, und dann vollformatige Fotos von diversen "Diddl-Mäusen" bei einer Microstock-Agentur eingestellt und diese Fotos gezielt als "Diddl-Maus-Fotos" beworben. Da war natürlich die Grenze zur markenmäßigen Verwendung klar überschritten, denn hier versuchte jemand, die Marke "Diddl-Maus" auszubeuten, und das nicht nur durch das Fotografieren der Dinger, sondern auch durch die Art der gezielten Vermarktung. Ein Agentur-Foto z.B., das "Diddl-Mäuse" in einem Spielwarenladen-Regal zeigt, wäre dagegen völlig unproblematisch. Warum? Ganz einfach: im Angebot der Agentur wird nicht markenmäßig Bezug auf die Marke genommen, weil es nicht darum geht, "Diddl-Mäuse" oder das "Diddl-Maus"-Design zu vermarkten, und in einer Verwendung z.B. als Illustration eines Berichts über Kinderspielzeug ist es ebenfalls unproblematisch, weil auch da dann kein markenmäßiger Bezug hergestellt wird. Zitat:
Das war z.B. anders bei dem berühtem Aufkleber mit der Abbildung zweier stilisierter kopulierender Enten und dem Schriftzug "Lusthansa", den die Lufthansa vergeblich als Markenrechtsverletzung beanstandet sehen wollte. Zitat:
In den Archiven aller auf Wirtschaftsfotos spezialisierten Bildagenturen finden sich tausende von Fotos, die gezielt Markenprodukte abbilden - auch MILKA-Tafeln, auch Coca Cola-Flaschen: "Milka" bei vario images, "Coca-Cola" bei vario images. Das ist markenrechtlich unbedenklich.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotos in Internet-Bildagenturen Zitat:
Zitat:
--> Eine "markenmäßige Benutzung" wurde also nicht (erst) wegen einer durch "Offensichtlichkeit" rechtfertigenden Satire verneint, sondern von vorneherein wegen fehlender Benutzung als (Herkunfts-)Identifizierungszeichen. 11 |
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