Dies ist eine Diskussion zu Fotografien, die eine andere Person angefertigt hat, veröffentlichen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Fotografien, die eine andere Person angefertigt hat, veröffentlichen Wie sieht es genau bei einer gewünschten freien Lizens (etwa in einer Creative Commons-Variante) aus, ist sie auf alle Fotografien anwendbar? Was ist, wenn die Bilder als gemeinfrei veröffentlicht werden sollen? Ist das Werk einer Person, die das Recht am eigenen Werk ablehnt, ohnehin gemeinfrei? |
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| AW: Fotografien, die eine andere Person angefertigt hat, veröffentlichen Auf welches Recht verzichtet er denn? Zitat:
Zitat:
Der Urheber ist Urheber in dem Moment, wo er ein urheberrechtlich geschütztes Werk schafft. Auf das Urheberrecht kann man nicht verzichten, und es ist auch nicht übertragbar (außer durch Vererbung). Des weiteren kann der Urheber auch nicht wirksam im Voraus auf bestimmte, ihm bezüglich des Werkes zustehende Rechte und Ansprüche verzichten. (z.B. §31a, 32, 32a, 41, 42, 63a UrhG)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| creative commons, fotografie, nutzungsrecht, rechteverwaltung |
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