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Fotografie ins Internet gestellt

Dies ist eine Diskussion zu Fotografie ins Internet gestellt innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 21.03.2011, 01:37
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Fotografie ins Internet gestellt

Hallo

im folgenden fiktiven Fall ist folgendes geschehen:

A macht in seinen Privaträumen ein Foto von B.
Dieses Foto gelingt besonders gut. A sendet per Email und denn Worten "Guck mal kennst du den ?" an B.
Anschließend wird darüber gesprochen das das Foto erstaunlich gut gelungen ist. Über eine Verwendung der Fotografie wird nicht gesprochen.

Einige Zeit später meldet B sich einem Profil im Internet an, wo man andere Partner sucht. B verwendet, um mit seinem Aussehen zu werben dieses Foto...er fragt A vorher nicht.

A erschreckt nun, denn auf dem Foto sind Details seiner Wohnung zu sehen. Er wendet sich an B und untersagt ihm die Veröffentlichung des Fotos...B reagiert nicht.

Wer hat nun eigentlich Recht ?

A weil er das Foto gemacht hat ( als Urheber)?
B weil er auf dem Foto drauf ist ?

Und was ist mit dem Hintergrundaufnahmen der Wohnung ? Bestehen da auch Rechte ?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 18:33
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AW: Fotografie ins Internet gestellt

A kann seine Zustimmung zu der Veröffentlicheung verweigern, da er der Urheber ist.
Auch B könnte einer Veröffentlichung durch A widersprechen, da sein Recht am eigenen Bild verletzt würde.
Eine Veröffentlichung ist also nur dann statthaft, wenn Beide (Model und Fotograf) einverstanden sind.
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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