Dies ist eine Diskussion zu Formulierungshilfe gesucht - Foto von HP in Facebook verwendet - soll unterlassen werden innerhalb des Forums Urheberrecht
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| AW: Formulierungshilfe gesucht - Foto von HP in Facebook verwendet - soll unterlassen werden Kann hier niemand helfen? "Hallo nimm das Bild raus" wird ja wohl nicht reichen
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| AW: Formulierungshilfe gesucht - Foto von HP in Facebook verwendet - soll unterlassen werden Hat sich erledigt
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| AW: Formulierungshilfe gesucht - Foto von HP in Facebook verwendet - soll unterlassen werden Gratuliere! Und wie? Was sollen Leser hier lernen aus der tiefschürfenden Lösungsmethode "Hat sich erledigt"? Ich hätte nämlich geantwortet auf "Hallo nimm das Bild raus": "§ 57 Unwesentliches Beiwerk Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind." Also auf dem Screenshot kann das Foto tatsächlich unwesentlich sein, kann. Auf der Homepage natürlich nicht . Da würde ich verweisen auf § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Verbindung mit § 2 UrHG Abs. 1 Nr. 5: "(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: (...) 5. Lichtbildwerke (...)" Und bei dreisten Leuten später noch: "§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Formulierungshilfe gesucht - Foto von HP in Facebook verwendet - soll unterlassen werden Zitat:
Wenn ich für eine Facebook Gruppe ein Bild verwende, welches in von einer anderen Homepage "abgescreenshottet" hab, dann kann es ja nicht sein, dass ich das verwenden darf. Nehmen wir noch dazu an, dass die Homepage zu einem Bündnis von Leuten gehört und die Facebook Gruppe sich gegen dieses Bündnis richtet.
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| AW: Formulierungshilfe gesucht - Foto von HP in Facebook verwendet - soll unterlassen werden Von Facebüchern und Bündnisgruppen habe ich leider (oder zum Glück?) überhaupt keine Ahnung. Was ich aber weiß: In Foren ist ein Voll-Zitat unnötig wie ein Kropf! Es steht ja schon wenige Zentimeter drüber... "Unwesentliches Beiwerk" ist selbst schon eine Definition. Sie unterscheidet zwischen A) Hauptwerk und B) Beiwerk sowie zwischen B1) wesentliches und B2) unwesentliches Beiwerk. Beliebtes Beispiel dazu: Ich knipse das Brandenburger Tor, davor sitzen siebzehn Maler mit Staffeleien, drei davon sind immer irgendwie am Bildrand zu sehen - A) wäre auf meinem Bild weitgehend unbestritten das Tor, und ob eines der Gemälde in Progress nun B1) ist oder B2), das beurteilt im Streitfall ein Richter, höchst wahrscheinlich zugunsten von B2), wenn ich mein Foto nicht tituliere mit "Geniales Gemälde vom Brandenburger Tor in Arbeit". Gruß aus Berlin, Gerd
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