Dies ist eine Diskussion zu Firmenlogo als Bildschirmhintergrund innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Firmenlogo als Bildschirmhintergrund Die Maier & Schulze AG weiß davon nichts. Liegt hier bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor ? Danke. Gruß kosakenzipfel |
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| AW: Firmenlogo als Bildschirmhintergrund Viele Logos sind gar nicht urheberrechtlich geschützt, siehe das der ARD. Falls doch, ist eine private Kopie dennoch erlaubt: UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch "(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." Man dürfte also jedes legale Bild, das legal ins Netz gestellt wurde, per Rechtsklick "Bild als Desktophintergrund verwenden" nutzen. Oder einen Scan seines Lieblingsplattencovers. Soweit ein Logo als Marke Schutz genießt oder als Geschäftliche Bezeichnung, darf man es dennoch benutzen, das Logo, da man es ja nicht "im geschäftlichen Verkehr" tut laut § 14 oder § 15 Markgengesetz - auch nicht, wenn es ein Geschäftscomputer ist. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Firmenlogo als Bildschirmhintergrund Zitat:
Erstens ist zweifelhaft, ob das Logo überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, wahrscheinlicher ist Markenschutz. Zweitens ist die private Nutzung in der beschriebenen Form weder urheberrechtlich noch markenrechtlich relevant. Urheberrechtlich ist es ggf. eine "einzelne Kopie zu ausschließlich privaten Zwecken", markenrechtlich fehlt die markenmäßige Nutzung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Firmenlogo als Bildschirmhintergrund Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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