Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Dies ist eine Diskussion zu Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto innerhalb des Forums Urheberrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By once

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 11:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Hallo,

nehmen wir einmal an, dass eine Gruppe von Menschen (Musik-, Sportverein, Stammtisch, usw.)einen Ausflug ins Kino machen würde. Da diese Gruppe auch eine Internetseite betreibt würden Fotos vom Ausflug gemacht werden, die dann wiederum auf der Webseite veröffentlicht werden würden. Nehmen wir weiter an, die Gruppe würde ein Gruppenbild vor dem Filmplakat oder einem Aufsteller machen. Dürfte dieses Bild dann im Internet veröffentlicht werden, denn das Urheberrecht am Filmplakat liegt ja im Zweifelsfall bei der Filmgesellschaft?

(Weitergesponnen könnte man das auch auf alle Veranstaltungsplakate ausdehnen, wie z. B. für Konzerte oder Sportveranstaltungen)

So etwas ist doch sicherlich geregelt.

Vielen Dank.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 12:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Zitat:
Zitat von Sualk Beitrag anzeigen
Nehmen wir weiter an, die Gruppe würde ein Gruppenbild vor dem Filmplakat oder einem Aufsteller machen. Dürfte dieses Bild dann im Internet veröffentlicht werden, denn das Urheberrecht am Filmplakat liegt ja im Zweifelsfall bei der Filmgesellschaft?
Wenn das urheberrechtlich geschützte Werk des Dritten ( Filmplakat, Werbefigur usw. ) nur ganz beiläufig auf dem Foto erscheint, etwa wenn auf dem Foto hauptsächlich ein Geschehen abgelichtet wäre ( etwa Begrüßungszene zwischen zwei Menschengruppen vor dem Kino ), dann wäre der Hintergrund nur Beiwerk ( § 57 UrhG ), und der Filmplakatrechte-Inhaber könnte die Veröffentlichung des Fotos der Freudenszene nicht von seiner Zustimmung abhängig machen.

Wenn sich die Gruppe jedoch "absichtlich" vor/neben/um den Gegenstand ihres Hauptinteresses ( "Kinofilm anschauen gehen" ) postiert, dann wäre das Filmplakat nicht mehr bloß Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG.

Würden z.B. im Kino sich küssende Kinobesucher fotographiert oder sogar gefilmt, wäre die Veröffentlichung dieser Aufnahmen selbst dann ohne Zustimmung des Filmrechteinhabers zulässig, wenn im Hintergrund des Fotos beiläufig eine Kinofilmszene zu sehen wäre, oder wenn im Filmhintergrund der Kinofilm zu sehen, und die Filmmusik zu hören wäre.

11
klausschlesinge likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 12:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Danke für die Antwort.

Die Frage richtete sich auf ein gewolltes Präsentieren vor einem Plakat nach dem Motto: "Wir waren hier!"

Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann ist ein Foto, das im Vorraum des Kinos geschossen wurde, und auf dem "zufällig" das Plakat im Hintergrund drauf ist, unbedenklich. Ein Foto mit einer vor dem Plakat positionierten Gruppe, bei dem das Plakat gewollter und wesentlicher Bestandteil ist, verstößt gegen das Urheberrecht.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 14:00
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

§57 UrhG, "Unwesentliches Beiwerk"

sowie

§24 UrhG, "Freie Benutzung.

Evtl. auch noch

§51 UrhG, "Zitate".
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 14:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Tja, wenn man Jura studiert hätte dann könnte man sicherlich abschätzen, was ein "unwesentliches Beiwerk" ist oder nicht. Ebenso könnte man sicherlich den Begriff der "freien Benutzung" einer tatsächlichen Handlung zuordnen.

Der kleine Nichjurist würde sich jetzt aber am Kopf kratzen und vermutlich folgendes fragen:

1. Man würde mit dem Plakat ja zeigen wollen, dass die Gruppe genau in dem Film, dem Konzert, auf der Meisterschaft waren. Wäre das jetzt wesentlich oder nicht?

2. Man würde die Gruppe vor einem Bild/Plakat fotografieren, das jemand allgemein zugänglich aufgehängt hätte. Wäre das eine freie Benutzung oder nicht?

Geändert von Sualk (26.04.2011 um 15:14 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 14:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Bitte weiterhin die Forenregeln einhalten, sonst darf nicht mehr geantwortet werden!

__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 14:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sualk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Ups, sorry.
So war das auch gar nicht gemeint. Die Frage war ja allgemein gehalten (und die Fotografie gehört zu den Talenten, die spurlos an mir vorüber gegangen sind )
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 14:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Bitte den entsprechenden Beitrag ändern!
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 17:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Zitat:
Zitat von Sualk Beitrag anzeigen
1. Man würde mit dem Plakat ja zeigen wollen, dass die Gruppe genau in dem Film, dem Konzert, auf der Meisterschaft waren.
Selbst wenn Du Dir ein Originalgemälde eines zeitgenössischen Künstlers für etliche Millionen kaufen würdest, dürftest Du keine Fotos von Deinem neuerworbenen, in Deinem Wohnzimmer aufgehängten, in Deinem Eigentum(!) befindlichen Original-Gemälde veröffentlichen, etwa im Internet, ohne daß der Urheber/Maler dem zugestimmt hätte.

Zitat:
2. Man würde die Gruppe vor einem Bild/Plakat fotografieren, das jemand allgemein zugänglich aufgehängt hätte.
Wenn sich ein (Kunst-)Werk bleibend an einem öffentlichen Platz oder einer Straße befindet, dann darf man es fotographieren und diese Fotos veröffentlichen (und sogar verkaufen ), § 59 UrhG.

Zitat:
Wäre das eine freie Benutzung oder nicht?
Das kommt ungefähr darauf an, ob Du mit Deinem Kunstwerk (der Lichtbildkunst ) irgendwelche eigenpersönliche Aussagen machst, hinter denen das von Dir benutzte Werk in den (Bedeutungs-)Hintergrund tritt. Im Extremfall dürfte sogar bei folgenden Bildern ein "freie Benutzung" vorliegen können ( sofern an einer Blechdose bzw. an einem Tomatensuppendosen-Etikett Urheberrechte bestehen könnten, was nicht der Fall sein dürfte ) :

http://artchive.com/artchive/W/warho...bells.jpg.html

11
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 03:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto

Die Rechteinhaber eines Filmplakats werden bei allen hier erwähnten dogmatischen Varianten (wobei eine noch gar nicht erwähnt wurde: § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse) pragmatisch zu 99,9 % gar nichts unternehmen,

solange die Auflüglergruppe nicht auf das Plakat uriniert im Zuge der Dokumentation ihres Betriebsauflugs. Oder Schlimmeres (á la Günter Grass im Danziger Hafen ) mit ähnlicher Endung.

Obwohl es richtig ist, dass ein Filmplakat kein dauerhaft dort angebrachtes Kunstwerk ist und Fotos davon nicht deshalb verwertet werden dürfen,

wird es zumindest weder geschändet noch direkt vermarktet anlässlich einer Berichterstattung über einen Vereinsausflug - auch wenn die Vereinswebsite nicht direkt zu den ganz oben genannten Medien gehören mag, "die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen" ...

Ich tippe mal: Noch nicht einmal ohne Vereinsgruppe würden die Rechteinhaber Anstoß nehmen, wenn ein Tourist das Kino plus Plakat filmte für seinen Reise-Blogg mit der Bemerkung "Kuck mal, der neue Bond läuft jetzt auch schon in Berlin!"

Gruß von dort, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ein neuer Blick auf die Ballistik in Foto und Film Nachrichten: Wissenschaft 27.01.2011 11:00
Projekt "Namen der Autoren" wird fortgesetzt - Einladung zum Foto-/Film-Termin Nachrichten: Wissenschaft 21.04.2008 16:00
Wieviele sehen ein Werbeplakat? Der neue Frequenzatlas gibt Auskunft - Plakat für Plakat! Nachrichten: Wissenschaft 05.02.2007 16:00
Rechte an eigenem Foto Urheberrecht 20.10.2005 16:04
Foto von Skulptur auf eigenem TShirt Urheberrecht 05.08.2005 22:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN