Dies ist eine Diskussion zu Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto nehmen wir einmal an, dass eine Gruppe von Menschen (Musik-, Sportverein, Stammtisch, usw.)einen Ausflug ins Kino machen würde. Da diese Gruppe auch eine Internetseite betreibt würden Fotos vom Ausflug gemacht werden, die dann wiederum auf der Webseite veröffentlicht werden würden. Nehmen wir weiter an, die Gruppe würde ein Gruppenbild vor dem Filmplakat oder einem Aufsteller machen. Dürfte dieses Bild dann im Internet veröffentlicht werden, denn das Urheberrecht am Filmplakat liegt ja im Zweifelsfall bei der Filmgesellschaft? (Weitergesponnen könnte man das auch auf alle Veranstaltungsplakate ausdehnen, wie z. B. für Konzerte oder Sportveranstaltungen) So etwas ist doch sicherlich geregelt. Vielen Dank. |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Zitat:
Wenn sich die Gruppe jedoch "absichtlich" vor/neben/um den Gegenstand ihres Hauptinteresses ( "Kinofilm anschauen gehen" ) postiert, dann wäre das Filmplakat nicht mehr bloß Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG. Würden z.B. im Kino sich küssende Kinobesucher fotographiert oder sogar gefilmt, wäre die Veröffentlichung dieser Aufnahmen selbst dann ohne Zustimmung des Filmrechteinhabers zulässig, wenn im Hintergrund des Fotos beiläufig eine Kinofilmszene zu sehen wäre, oder wenn im Filmhintergrund der Kinofilm zu sehen, und die Filmmusik zu hören wäre. 11 |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Danke für die Antwort. Die Frage richtete sich auf ein gewolltes Präsentieren vor einem Plakat nach dem Motto: "Wir waren hier!" Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann ist ein Foto, das im Vorraum des Kinos geschossen wurde, und auf dem "zufällig" das Plakat im Hintergrund drauf ist, unbedenklich. Ein Foto mit einer vor dem Plakat positionierten Gruppe, bei dem das Plakat gewollter und wesentlicher Bestandteil ist, verstößt gegen das Urheberrecht. |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto §57 UrhG, "Unwesentliches Beiwerk" sowie §24 UrhG, "Freie Benutzung. Evtl. auch noch §51 UrhG, "Zitate".
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Tja, wenn man Jura studiert hätte dann könnte man sicherlich abschätzen, was ein "unwesentliches Beiwerk" ist oder nicht. Ebenso könnte man sicherlich den Begriff der "freien Benutzung" einer tatsächlichen Handlung zuordnen. Der kleine Nichjurist würde sich jetzt aber am Kopf kratzen und vermutlich folgendes fragen: 1. Man würde mit dem Plakat ja zeigen wollen, dass die Gruppe genau in dem Film, dem Konzert, auf der Meisterschaft waren. Wäre das jetzt wesentlich oder nicht? 2. Man würde die Gruppe vor einem Bild/Plakat fotografieren, das jemand allgemein zugänglich aufgehängt hätte. Wäre das eine freie Benutzung oder nicht? Geändert von Sualk (26.04.2011 um 15:14 Uhr). |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Bitte weiterhin die Forenregeln einhalten, sonst darf nicht mehr geantwortet werden!
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Ups, sorry. So war das auch gar nicht gemeint. Die Frage war ja allgemein gehalten (und die Fotografie gehört zu den Talenten, die spurlos an mir vorüber gegangen sind ) |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Bitte den entsprechenden Beitrag ändern!
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Zitat:
Zitat:
Zitat:
http://artchive.com/artchive/W/warho...bells.jpg.html 11 |
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| AW: Film-/ Werbeplakat auf eigenem Foto Die Rechteinhaber eines Filmplakats werden bei allen hier erwähnten dogmatischen Varianten (wobei eine noch gar nicht erwähnt wurde: § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse) pragmatisch zu 99,9 % gar nichts unternehmen, solange die Auflüglergruppe nicht auf das Plakat uriniert im Zuge der Dokumentation ihres Betriebsauflugs. Oder Schlimmeres (á la Günter Grass im Danziger Hafen ) mit ähnlicher Endung.Obwohl es richtig ist, dass ein Filmplakat kein dauerhaft dort angebrachtes Kunstwerk ist und Fotos davon nicht deshalb verwertet werden dürfen, wird es zumindest weder geschändet noch direkt vermarktet anlässlich einer Berichterstattung über einen Vereinsausflug - auch wenn die Vereinswebsite nicht direkt zu den ganz oben genannten Medien gehören mag, "die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen" ... Ich tippe mal: Noch nicht einmal ohne Vereinsgruppe würden die Rechteinhaber Anstoß nehmen, wenn ein Tourist das Kino plus Plakat filmte für seinen Reise-Blogg mit der Bemerkung "Kuck mal, der neue Bond läuft jetzt auch schon in Berlin!" Gruß von dort, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
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