Dies ist eine Diskussion zu Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? Hallo ALLE, möchte was lustiges für einen bekannten im Photoshop (Bildbearbeitungsprogramm) basteln. Aus einem Rambo 2 Filmposter Bild mit Sylvester Stallone (quelle: Internet), seinen Honda Motorrad unter Rambo grafisch dazu basteln, so als würde Stallone auf Freunds Rennmotorad sitzen. Also eine lustige Fotomontage, ein funny oder joke Bild, wie man die auch immer nennt. Würde unten im Eck noch hinzufügen "funny picture by david", könnte es aber den Text auch lassen, wenn nicht erlaubt !? Würde es evtl. ins Faceb*** posten oder in manch anderen Foren für lustige Bilder. 1. Wäre so was verboten? und man würde einen um jeden Preis verfolgen ? 2. Oder man muss nur dann was befürchten, wenn man dort auf dem bild eigene Kontaktdaten hinterlässt. 3. Oder kein Grund zur Sorge ? DANKE & Grüße |
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| AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? An einem Bild von einer Person haben zwei Personen Rechte: 1.) Die abgebildete Person hat ein Persönlichkeitsrecht laut Kunsturheberrecht § 23, die Ausnahmen dazu stehen in § 24, die Strafen in § 33: Zitat:
Zitat:
1.) Auch ein Bild einer Person "aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" (KUrHG § 24) kann deren Persönlichkeitsrecht verletzen, wenn die Person beleidigt wird, verballhornt, verhohnepiepelt, verunstaltet. Ausnahme: Als Satire darf man viel viel mehr als als reine Berichterstattung über die Zeitgeschichte. Aber dabei kommt es letzten Endes auf den Humor der Richter an. 2.) Wenn man ein Werk. z. B. der Fotografie, bearbeitet und umgestaltet, dann darf man es nur mit Zustimmung des Urhebers verbreiten: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen. Ausnahme: Man schafft dabei ein völlig eigenes (künstlerisches) Werk, bei dem das Original-Werk derart in den Hintergrund tritt, dass es als bloße Anregung zu dem neuen Werk zu werten ist: Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? Hallo Gerd, danke für deine ausführliche Information! eigentlich war ich mir zu 99,9% sicher das das rechtlich nicht so einfach geht! Aber wie schaffen die das hier: www.photoshoppix.com/coppermine.html (Bill Gates mit Handschellen hinter Gittern, Bush oder ähnliches...) Ist das alles illegal, aber keinen kümmert weil es zu lustig ist !? Oder ist auch da der eine oder andere bestraft worden!? Da wäre kein kommerzielles Interesse dahinter. Ich weiß, auf Nummer sicher zu gehen und rein rechtlich, mache nichts ohne Genehmigung! Aber was ist euere Meinung vom Gefühl her. (Antwort gerne auch per PM) |
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| AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? Dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegenüber steht das Recht auf freie Meinungsäußerung: Zitat:
Mephisto-Entscheidung Die Esra-Urteile Generell sind sich die Gerichte einig, dass Satire überspitzen darf, überspitzen muss, um ihr Ziel zu erreichen. Also auch Foto-Satire. Und Foto-Montage-Satire. Grenzen gibt es dennoch, wenn auch immer umstrittene. Lange gestritten wurde über den Spruch "Soldaten sind Mörder". Sicher sein kann man sich also nie, wenn man sich sehr weit aus dem Fenster lehnt. Aber Angela Merkel mit Fotoshop-Sturmfrisur ist ebenso statthaft wie eine Mohammed-Karrikatur - auch wenn dann eventuell die Redaktion brennt .Bis auf radikale Islamisten und Ex-Nazisympatiesanten und Ex-Lovern von Autoren halten sich die meisten karrikierten Persönlichkeiten aber gerne bedeckt, weil sie wissen, dass es noch peinlicher wirken kann, wenn sie juristisch gegen Satiriker vorgehen - aber sicher ist man sich nie, zumal gewisse Personen und Gruppen über keinerlei Humorpotential verfügen, insbesondere radikale (wogegen Jesus ja angeblich doch gelacht haben soll, s. "Der Name der Rose"*), oder ist das immer noch umstritten?). Gruß aus Berlin, Gerd *) "„Lachen tötet die Furcht. Und ohne Furcht kann es keinen Glauben geben.“"
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| AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? Zitat:
Bei der "freien Benutzung" eines fremden geschützen Werkes muß der schöpferische Eigenanteil klar überwiegen. Ob das der Fall ist, kann man immer nur im Einzelfall beurteilen, und letztlich entscheidet es im Streitfall das Gericht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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