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Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!?

Dies ist eine Diskussion zu Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 19:36
Bam Bam ist offline
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Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!?

@Admin: Sollte diese Thema in "Internetrechte" gehören, bitte umziehen. danke

Hallo ALLE,

möchte was lustiges für einen bekannten im Photoshop (Bildbearbeitungsprogramm) basteln.
Aus einem Rambo 2 Filmposter Bild mit Sylvester Stallone (quelle: Internet), seinen Honda Motorrad unter Rambo grafisch dazu basteln, so als würde Stallone auf Freunds Rennmotorad sitzen.
Also eine lustige Fotomontage, ein funny oder joke Bild, wie man die auch immer nennt.

Würde unten im Eck noch hinzufügen "funny picture by david", könnte es aber den Text auch lassen, wenn nicht erlaubt !?

Würde es evtl. ins Faceb*** posten oder in manch anderen Foren für lustige Bilder.
1. Wäre so was verboten? und man würde einen um jeden Preis verfolgen ?
2. Oder man muss nur dann was befürchten, wenn man dort auf dem bild eigene Kontaktdaten hinterlässt.
3. Oder kein Grund zur Sorge ?

DANKE & Grüße
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Alt 07.01.2011, 02:30
V.I.P.
 
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AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!?

An einem Bild von einer Person haben zwei Personen Rechte:

1.) Die abgebildete Person hat ein Persönlichkeitsrecht laut Kunsturheberrecht § 23, die Ausnahmen dazu stehen in § 24, die Strafen in § 33:
Zitat:
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
2.) Die abbildende Person, der Fotograf oder Maler, hat als Urheber ein Urheberrecht am so von ihm geschaffenen Werk, also dem Foto oder dem Gemälde laut UrHG § 2 Geschützte Werke. Die Strafen stehen in §§ 97 ff. und §§ 106 ff:
Zitat:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das gilt zunächst generell für die Verbreitung 1.) des Fotos von der Person und 2.) des Fotos des Fotografen. Wenn man dann noch an dem Werk herumfummelt, kann das noch passieren:

1.) Auch ein Bild einer Person "aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" (KUrHG § 24) kann deren Persönlichkeitsrecht verletzen, wenn die Person beleidigt wird, verballhornt, verhohnepiepelt, verunstaltet. Ausnahme: Als Satire darf man viel viel mehr als als reine Berichterstattung über die Zeitgeschichte. Aber dabei kommt es letzten Endes auf den Humor der Richter an.

2.) Wenn man ein Werk. z. B. der Fotografie, bearbeitet und umgestaltet, dann darf man es nur mit Zustimmung des Urhebers verbreiten: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen. Ausnahme: Man schafft dabei ein völlig eigenes (künstlerisches) Werk, bei dem das Original-Werk derart in den Hintergrund tritt, dass es als bloße Anregung zu dem neuen Werk zu werten ist:
Zitat:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Schön erklärt wird der Unterschied zwischen Regel und Ausnahme da.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 13:35
Bam Bam ist offline
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AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!?

Hallo Gerd,

danke für deine ausführliche Information!

eigentlich war ich mir zu 99,9% sicher das das rechtlich nicht so einfach geht!
Aber wie schaffen die das hier:
www.photoshoppix.com/coppermine.html
(Bill Gates mit Handschellen hinter Gittern, Bush oder ähnliches...)
Ist das alles illegal, aber keinen kümmert weil es zu lustig ist !?
Oder ist auch da der eine oder andere bestraft worden!?

Da wäre kein kommerzielles Interesse dahinter.

Ich weiß, auf Nummer sicher zu gehen und rein rechtlich, mache nichts ohne Genehmigung!
Aber was ist euere Meinung vom Gefühl her. (Antwort gerne auch per PM)
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Alt 07.01.2011, 22:49
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AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!?

Dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegenüber steht das Recht auf freie Meinungsäußerung:
Zitat:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (...)
Beide Rechte müssen gegeneinander abgewogen werden. Mal obsiegt das eine, mal das andere, je nach den Umständen des Einzelfalls und dem befragten Gericht. Die berühmtesten Beispiele lese man mal hier nach:
Mephisto-Entscheidung
Die Esra-Urteile

Generell sind sich die Gerichte einig, dass Satire überspitzen darf, überspitzen muss, um ihr Ziel zu erreichen. Also auch Foto-Satire. Und Foto-Montage-Satire. Grenzen gibt es dennoch, wenn auch immer umstrittene.

Lange gestritten wurde über den Spruch "Soldaten sind Mörder". Sicher sein kann man sich also nie, wenn man sich sehr weit aus dem Fenster lehnt. Aber Angela Merkel mit Fotoshop-Sturmfrisur ist ebenso statthaft wie eine Mohammed-Karrikatur - auch wenn dann eventuell die Redaktion brennt .

Bis auf radikale Islamisten und Ex-Nazisympatiesanten und Ex-Lovern von Autoren halten sich die meisten karrikierten Persönlichkeiten aber gerne bedeckt, weil sie wissen, dass es noch peinlicher wirken kann, wenn sie juristisch gegen Satiriker vorgehen - aber sicher ist man sich nie, zumal gewisse Personen und Gruppen über keinerlei Humorpotential verfügen, insbesondere radikale (wogegen Jesus ja angeblich doch gelacht haben soll, s. "Der Name der Rose"*), oder ist das immer noch umstritten?).

Gruß aus Berlin, Gerd

*) "„Lachen tötet die Furcht. Und ohne Furcht kann es keinen Glauben geben.“"
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 14:56
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AW: Ein Bekanntes Bild lustig verfremden!?

Zitat:
Zitat von Bam Beitrag anzeigen
Aus einem Rambo 2 Filmposter Bild mit Sylvester Stallone (quelle: Internet), seinen Honda Motorrad unter Rambo grafisch dazu basteln, so als würde Stallone auf Freunds Rennmotorad sitzen.
Also eine lustige Fotomontage, ein funny oder joke Bild, wie man die auch immer nennt.
Klingt nach einer "freien Benutzung", für die ironische Verfremdung ja ein ganz typisches Beispiel ist.

Bei der "freien Benutzung" eines fremden geschützen Werkes muß der schöpferische Eigenanteil klar überwiegen. Ob das der Fall ist, kann man immer nur im Einzelfall beurteilen, und letztlich entscheidet es im Streitfall das Gericht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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