Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 09:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 2.523
40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2523 Beiträge, 27 Bewertungen)  
Question Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Hallo Forenfachleute,

... die Täuschungsvorwürfe und Nachweise bei Plagiaten von Doktorarbeiten schlägt hohe Wellen derzeit. Was noch für mich hier unklar ist: wenn man aus mehreren, unterschiedlichen Quellen abgeschrieben hat ist doch die Frage von Bedeutung in welchem Umfange dies erfolgte. Ich kann doch als Geschädigter nicht einfach eine Schadenersatzklage einreichen wenn nur mal 3 - 4 zentrale Schlüsselsätze unautorisiert übernommen wurden.

================================================== ==============

b) Gibt es Methoden bspw. einen Ghostwriter inhaltlich zu erkennen, das wird immer wieder behauptet ?! Im Prinzip handelt es sich hierbei jedoch in der Regel um Anhaltspunkte bzw. Indizien. Kann man bei entsprechender Nachweisführung nicht sogar von einer arglichen Täuschung ausgehen ... ?!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 10:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Mich verwundert in diesem Zusammenhang, dass bei den prominenten Fällen der letzten Tage so auf dem Urheberrecht herumgeritten wird. Klar bekommt das durch die Veröffentlichung in Buchform ein ganz anderes Gewicht. Aber der naheliegendste Tatbestand ist doch zunächst einmal die vorsätzliche Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Und dann stört mich die Verwendung des Begriffs Plagiat. Ein Plagiat war für mich immer die Bezeichnung für ein abgekupfertes Werk in seiner Gesamtheit. Dass man nun einzelne kopierte Textstellen als Plagiat bezeichnet, halte ich für eine Unsitte, die sich dank unserer Medien weit verbreitet hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 11:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von helmes63
wenn man aus mehreren, unterschiedlichen Quellen abgeschrieben hat ist doch die Frage von Bedeutung in welchem Umfange dies erfolgte. Ich kann doch als Geschädigter nicht einfach eine Schadenersatzklage einreichen wenn nur mal 3 - 4 zentrale Schlüsselsätze unautorisiert übernommen wurden.
Was soll das heißen? Wenn eine Arbeit nur aus zusammengestohlenen Texten besteht, soll niemand sich beschwerden können?

Auch, wenn von einem Urheber nur ein kleines Stück gestohlen wurde - es bleibt eine Straftat. Das Strafmaß ist natürlich abhängig vom Umfang des Plagiats und der Auswirkung.

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Aber der naheliegendste Tatbestand ist doch zunächst einmal die vorsätzliche Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Nicht jede Uni verlangt das, so beispielsweise die Uni Bayreuth nicht.

Zitat:
Ein Plagiat war für mich immer die Bezeichnung für ein abgekupfertes Werk in seiner Gesamtheit. Dass man nun einzelne kopierte Textstellen als Plagiat bezeichnet, halte ich für eine Unsitte, die sich dank unserer Medien weit verbreitet hat.
Wo ist definiert, dass Plagiat sich immer auf eine Gesamtheit bezieht?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 13:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wo ist definiert, dass Plagiat sich immer auf eine Gesamtheit bezieht?
Die gängigen Definitionen legen dies nahe:

Zitat:
Abklatsch, Fälschung, durch Plagiat entstandenes Werk
ausschnittsweise aus: www.duden.de / Suchbegriff "Plagiat"

Da es in bestimmten Bereichen durchaus erlaubt ist, durch kreatives Zusammenfügen verschiedener Fremdleistungen ein neues Werk zu schaffen (z.B. im Patentrecht, wo auf diesem Wege sogar ein neues, eigenes Patent begründet werden kann), ist nach meinem Verständnis ein einzelnes Zitat (ob nun als solches gekennzeichnet oder nicht) dem reinen Wortlaut nach nie ein Plagiat.

Bei Abschlussarbeiten kommt hinzu, dass innerhalb bestimmter Grenzen auch der Sachgehalt zu belegen ist, sofern man sich auf Erkenntnisse anderer stützt, die nicht als allgemein bekannt vorauszusetzen sind. Da hilft dann auch nicht das Umformulieren fremder Texte in eigenen Worten. Genau das wäre dann nämlich dann doch die Bedienung fremder Hilfe und keine eigene wissenschaftliche Leistung.

Wenn jetzt also eine Arbeit zum Großteil nur aus Fremdmaterial besteht, dann bekommt auch die einzelne Textstelle eine ganz andere Wertung. Da kann dann auch formal richtig zitiert worden sein, die Arbeit würde trotzdem als Plagiat zu bewerten sein, da keine wissenschaftliche Eigenleistung.

Für sich isoliert betrachtet kann man über eine einzelne Textstelle jedoch nicht sagen, ob sie nun angemessen und damit ein Zitat im erlaubten Umfang ist oder aber im Zusammenhang mit allen anderen Textstellen einfach ein Baustein in lose zusammengewürfelten Fremdtexten ist.

Das wäre ja sonst so, als ob man bei 11 Leuten, die vor einem Aufzug warten, der nur für 10 gedacht ist, man genau einem sagen könnte: "Du bist die Person, die hier überzählig ist!". Die einzige Aussage, die man treffen kann, ist die, dass die Kapazität des Aufzugs überschritten würde, wenn alle mitfahren wollen. Dies liegt dann aber nicht an einer bestimmten Person, sondern an der Häufung der Mitfahrer.

Man muss also immer die gesamte Arbeit betrachten.

Zitat:
Nicht jede Uni verlangt das, so beispielsweise die Uni Bayreuth nicht.
OK, danke, das erklärt einiges.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 18:45
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Ich kann doch als Geschädigter nicht einfach eine Schadenersatzklage einreichen wenn nur mal 3 - 4 zentrale Schlüsselsätze unautorisiert übernommen wurden.
Nein, aber immer dann, wenn mein Urheberrecht verletzt wurde. Und das wird z.B. schon verletzt, wenn bei einem an sich zulässigen Zitat die Quellenangabe fehlt.

Zitat:
b) Gibt es Methoden bspw. einen Ghostwriter inhaltlich zu erkennen
Ein "Ghostwriter" ist jemand, der im Auftrag eines anderen einen Text/ein Buch schreibt. Weil der Auftraggeber zum Beispiel keine Zeit dafür hat, oder nicht so gut schreiben kann, etc.pp.

"Plagiate" haben mit "Ghostwritern" nichts zu tun, Ghostwriter bekommen vom Auftraggeber Geld für ihre Leistung und verzichten - sonst wären sie keine Ghostwriter - auf die Anerkennung ihrer Urheberschaft und erlauben dem Auftraggeber, das Werk unter seinem Namen zu veröffentlichen.

"Ghostwriter" könnte man höchstens an ihrem Stil erkennen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 18:48
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Da es in bestimmten Bereichen durchaus erlaubt ist, durch kreatives Zusammenfügen verschiedener Fremdleistungen ein neues Werk zu schaffen (z.B. im Patentrecht, wo auf diesem Wege sogar ein neues, eigenes Patent begründet werden kann)
Auch das Urheberrecht erlaubt das ausdrücklich. (§24 UrhG, "Freie Benutzung")

Allerdings setzt das in diesem Fall immer voraus, daß die eigenschöpferische Leistung das benutzte Werk klar übertrifft.

Die Wissenschaft indessen hat andere Regeln, sie erlaubt ja gerade, fremde Werke heranzuziehen, eine Dissertation ohne das umfangreiche Zitieren fremder Veröffentlichung ist schlicht nicht möglich bzw. würde kaum akzeptiert. Es gehört nur eben zum wissenschaftlichen Grundstandard, daß man Zitate, egal wie lang, auch als solche kennzeichnet.

Davon abgesehen werden Dissertationen m.E. heftig überschätzt und dienen oft mehr der Eitelkeit als der Wissenschaft.

Ich meine... der eigentliche Skandal ist doch gar nicht, daß Herr von und zu Guttenberg da nun schamlos seine Dissertation aus fremden Texten zusammengeklebt hat. Der eigentliche Skandal ist doch, daß Doktorvater und Promotionsausschussmitglieder es nicht gemerkt haben, daß da jemand lauter schon bekannte Thesen vorträgt - und ihm dafür auch noch "summa cum laude" geben.

Da hätte doch jeder im universitären Betrieb zumindest sagen müssen: "Na ja, na gut - was der Herr Dissertent hier einreicht, ist ja nun wirklich durchgekauter Schmonzes von gestern."
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)

Geändert von TomRohwer (18.05.2011 um 19:46 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 19:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Wissenschaft indessen hat andere Regeln, sie erlaubt ja gerade, fremde Werke heranzuziehen,
Nein, auch die Wissenschaft unterliegt dem Gesetz und kann daher nicht mehr erlauben, als das Gesetz hergibt.

§ 51 UrhG stellt klar, dass insbesondere in wissenschaftlichen Werken Zitate im angemessenen Umfang benutzt werden dürfen. Das heißt aber nicht, dass das in sonstigen Werken nicht auch erlaubt wäre. Durch die fortschreitende Rechtsprechung besitzt die Kunst hier wesentlich größere Privilegien, insbesondere im Rahmen der Satire.

Die Wissenschaft besitzt insgesamt also nur einen ganz geringen Sonderstatus und kann damit über den gesetzlichen Rahmen hinaus nicht mehr "erlauben", sondern nur "verbieten". Genau das tut sie, indem sie bei der Verwendung fremder Gedanken nicht nur annähernd wortgleiche Textstellen kennzeichnungspflichtig macht, sondern eben auch den Sachgehalt, selbst wenn er in eigene Worte gefasst wurde, was z.B. bei nicht wissenschaftlichen Texten zulässig wäre.

In der Wissenschaft gelten also strengere Regeln, nicht laxere, wie man nach der Lektüre Deines Beitrags annehmen könnte.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 23:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Nein, auch die Wissenschaft unterliegt dem Gesetz und kann daher nicht mehr erlauben, als das Gesetz hergibt.

§ 51 UrhG stellt klar, dass insbesondere in wissenschaftlichen Werken Zitate im angemessenen Umfang benutzt werden dürfen. Das heißt aber nicht, dass das in sonstigen Werken nicht auch erlaubt wäre.
(...)
In der Wissenschaft gelten also strengere Regeln, nicht laxere, wie man nach der Lektüre Deines Beitrags annehmen könnte.
Andere Ansicht ist (neben TomRohwer):

"Ein Großzitat ist die Übernahme ganzer fremder Werke (§ 51 Nr. 1 UrhG). Es ist nur in engen Grenzen, nämlich nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt, weil es einen ganz enormen Eingriff in fremde Urheberrechte darstellt.
(...)
In allen anderen - nichtwissenschaftlichen - Werken ist nur das Kleinzitat erlaubt (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 UrhG)."

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 00:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Das mit dem Großzitat stimmt, aber das bedeutet doch noch nicht, dass nicht anderswo überhaupt keine Zitate erlaubt oder üblich wären.

Auch die Kennzeichnung von Zitaten:

Zitat:
Es gehört nur eben zum wissenschaftlichen Grundstandard, daß man Zitate, egal wie lang, auch als solche kennzeichnet.
... ist in anderen Bereichen üblich und verbindlich. Die Kennzeichnung eines Zitats ist Grundvoraussetzung für seine Rechtmäßigkeit (§ 63 UrhG, Quellenangabe). Hier ist es eben so, dass die Wissenschaft detaillierte Anforderungen an die Quellenangabe hat als gesetzlich vorgeschrieben.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 01:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Disserationen : Maßstab der Verhältnismäßigkeit

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Hier ist es eben so, dass die Wissenschaft detaillierte Anforderungen an die Quellenangabe hat als gesetzlich vorgeschrieben.
Hier ist mutmaßlich "detailliertere" gemeint. Welche Details sollten das sein?

Ich predige Eleven immer (eine von mir leicht modifizierte Variante der deutschen Version von) "Richtig zitieren".

Welche der dort genannten Vorschläge schießen nun über das hinaus, was "gesetzlich vorgeschrieben" ist?

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Überschuldung. Maßstab Bankrecht 09.01.2009 19:28
Was ist der Maßstab für Bildungspolitik? Nachrichten: Wissenschaft 04.11.2008 12:00
Verhältnismäßigkeit Zwangsmittel Kostenrecht 06.01.2008 21:50
Verhältnismäßigkeit eines Gesetzes Staats- und Verfassungsrecht 22.10.2005 11:56
Verhältnismäßigkeit Zwangsvollstreckung Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 25.08.2005 18:45





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN