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Digitaler Nachbau eines physikalischen Gerätes

Dies ist eine Diskussion zu Digitaler Nachbau eines physikalischen Gerätes innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 12.04.2011, 21:19
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Digitaler Nachbau eines physikalischen Gerätes

Hallo,

nehmen wie folgenden fiktiven Fall an: Person A baut ein physikalischen und von einer Firma geschützes Gerät auf digitaler ebene am PC nach um die vom ursprünglichen physikalischen Gerät und nur für dieses angefertigte Medien zu nutzen.

Oder ein etwas anschaulicheres Beispiel: Person A baut erstellt ein Programm welches die Funktionen des Gameboys (also ein geschützes physikalischen Gerät) nachahmt und es dadurch ermöglich die Programm/Spiele des Gamebocsy auf dem PC zu verwenden.

Würde sich Person A durch das erstellen eines solchen Programme strafbar machen (Plagiat, Fälschung ect.)? Würde sich eine fiktive Person B rein durch den Besitz dieses Programmes strarbar machen?

Danke bereits vorab.
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Alt 13.04.2011, 04:25
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AW: Digitaler Nachbau eines physikalischen Gerätes

1.) Eine Spiele-Konsole ist in der Regel als Patent geschützt.

2.) Die Form der Konsole ist oft als Geschmacksmuster geschützt.

3.) Die Software, auch die der Spiele darin, ist als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt.

4.) Das Markenzeichen und der Firmenname (Nintendo, Pacman, Sims, Gameboy) sind ebenfalls geschützt, hier nach §§ 14, 15 Markengesetz.

In seinem Keller und im privaten Kreis kann man mit 1 bis 4 machen, was man will. Nicht aber in der Öffentlichkeit bzw. im geschäftlichen Verkehr.

Ausnahmen gibt es, wie z. B. künstlerische oder parodistische Verwendungen von Markenzeichen, siehe da: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Eine Portierung eines Spiels auf ein anderes System wird aber zustimmungspflichtig sein, bis der Urheber 70 Jahre tot ist.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 07:36
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AW: Digitaler Nachbau eines physikalischen Gerätes

Soweit ich das verstanden habe wird das Spiel aber gar nicht verändert, sondern nur ein Computerprogramm erstellt, dass die Spielekonsole simuliert.

Trotzdem: es würde mich schwer wundern, wenn man da nicht gegen irgendein (Software-)Patent oder eben gegen das Urberrecht verstößt.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 13:34
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AW: Digitaler Nachbau eines physikalischen Gerätes

Zitat:
Zitat von Koron Beitrag anzeigen
Person A baut erstellt ein Programm welches die Funktionen des Gameboys nachahmt und es dadurch ermöglich die Programm/Spiele des Gamebocsy auf dem PC zu verwenden.
Jedenfalls müßte A prüfen, ob er dabei patentrechtlich geschützte Erfindungen verletzt. ( Vermutlich nein ).

Das Design des Geräts ( Anordnung von Bedienknöpfen, Display, Bauform usw. ) könnte vielleicht geschmacksmusterrechtlich geschützt sein. Dann dürfte in einer Software dieses Design nicht (identisch) übernommen werden.

Die Software des Geräts dürfte uheberrechtlich geschützt sein; sie dürfte nur in den engen gesetzlichen Grenzen des UrhG dekompiliert/analysiert werden, um ihre Funktionalität nachahmen zu können.

Zitat:
Würde sich Person A durch das erstellen eines solchen Programme strafbar machen?
Es wäre nicht rechtswidrig, sofern in dem Programm zum "Spielen" der in den Original-Spiele-Datenträgern verkörperten Computerprogramme weder geschützte Designs ( etwa das "Aussehen" der Original-Spielekonsole ) übernommen würden, noch durch unerlaubtes Dekompilieren/Analysieren gewonnene Erkenntnisse benutzt würden. Es wäre erlaubt, einen Software-Ablauf einer Original-Spielekonsole durch Beobachten zu analysieren, und die beobachtete Funktionalität nachzubauen.

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