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Designschutz/Copyright

Dies ist eine Diskussion zu Designschutz/Copyright innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 11:06
Boardneuling
 
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Designschutz/Copyright

Stellen wir uns vor, ein Designer/Hersteller von Surfbrettern mit eigener Website erfindet ein teilbares Surfbrett mit klar sichtbarer Funktion. Teillung geht über eine Stufe mit Schrauben, zum leichteren Reisen. Er veröffentlicht es auf seiner Website, bietet selbiges dort zum Verkauf und hat einen Vermerk zum Copyright.
Jetzt bewirbt ein Jahr später ein anderer Hersteller (auch EU) ein teilbares Board mit genau der gleichen Funktion/Teillung. Der erste Designer ist logischerweise etwas Ungehalten. Wie ist die Rechtslage. Ist sein Design geschützt? Oder darf der 2te ohne weiteres kopieren und verkaufen? Man kann sich ja als Designer schlecht neue Entwürfe/Produkte patentieren lassen...das wär teuer
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 13:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2011
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Beiträge: 5
Keine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hold.on hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Designschutz/Copyright

Hallo Ravenboardz,
die Funktion des Surfbrettes ist nicht "automatisch" geschützt.

Ein Schutz der Funktion wäre lediglich gegeben wenn der Designer ein Patent oder ein Gebrauchsmusterschutz beim Deutschen Patent und Markenamt angemeldet hätte.

Beste Grüße
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 15:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
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AW: Designschutz/Copyright

Zitat:
Zitat von Ravenboardz Beitrag anzeigen
Man kann sich ja als Designer schlecht neue Entwürfe/Produkte patentieren lassen...das wär teuer
Warum teuer? Das Patentamt ist ein Amt, die Gebühren sind nicht teuer, sondern angemessen: "Für die in diesem Zusammenhang zunächst zu veranschlagenden Vorlaufkosten sind zwischen 500,-- und 2.000,-- € zu kakulieren." Quelle

Hier Details dazu vom Amt selber.

Wenn ich nicht vorhabe, mit einer Erfindung mehr als 2.000,- € zu verdienen, dann mache ich mich doch erst gar nicht an die Arbeit, sondern setze mich im Supermarkt an die Kasse.

Alternativ gibt es noch das schnellere und womöglich billigere Gebrauchsmuster:
"Eine professionell, d.h. von einem Patentanwalt eingereichte Gebrauchsmusteranmeldung ist in der Regel innerhalb von etwa 3 Monaten in das Gebrauchsmusterregister eingetragen. Im Vergleich dazu erstellt das DPMA bei einer Patentanmeldung nach etwa 8 Monaten einen ersten, sachlichen Bescheid, so dass bis zur Erteilung in der Regel mindestens 18 Monate vergehen."

Hier noch eine hübsche Zusammenfassung.

Und wer kein Geld hat, kann sich vier Stunden lang erstberaten lassen als Erfinder:
Zitat:
Erfinderfachauskunft

Kostenlose Erstauskunft

Bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes können Erfinder eine kostenlose bis zu vierstündige Erstauskunft in Anspruch nehmen. Im Fokus stehen die spezifischen Fragestellungen und die individuelle Situation des Erfinders.

Folgende Fragen können u.a. besprochen werden:

• Wie gut ist meine Idee?
• Wie schütze ich meine Erfindung?
• Was ist der Wert meines Patents?
• Wie vermarkte ich meine Idee?
• Wo finde ich Unternehmen, die eine Lizenz nehmen?
• Wie verhalte ich mich in (Lizenz-)Verhandlungen?
Von solchen Bedingungen hätte Edison geträumt und nicht über Gebühren lamentiert .

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 11:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 7
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AW: Designschutz/Copyright

...besten Dank für die Antworten.
Also bezieht sich das kleine c ausschließlich auf geistiges Schaffen (Schrift, Grafik) nicht auf Funktionen.
Alles klar
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