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Copyright bei alten Klausuren

Dies ist eine Diskussion zu Copyright bei alten Klausuren innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 15:08
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Copyright bei alten Klausuren

Hallo zusammen,
wär toll, wenn Ihr mir bei einem Sachverhalt weiterhelfen könnt:

Man bietet eine Internetplattform für andere Studenten (vorwiegend
Erstsemestler) an, auf der sie kostenpflichtig Videos zu Uni-Kursen
anschauen können. (Videos sind durch entsprechende Software
geschützt und die Inhalte sind qualitativ hochwertig.)

Verstößt man dann gegen das Copyright, wenn man in diesen Videos
Aufgabenlösungen aus Klausuren aus den vergangenen Semestern integriert? Diese Klausuren sind alle online. Teilweiße mit, teilweiße ohne Lösung.

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Chris
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2011, 16:14
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AW: Copyright bei alten Klausuren

Zitat:
Zitat von chrisk88 Beitrag anzeigen
Man bietet eine Internetplattform für andere Studenten an ...

Verstößt man dann gegen das Copyright, wenn man in diesen Videos
Aufgabenlösungen aus Klausuren aus den vergangenen Semestern integriert? Diese Klausuren sind alle online. Teilweiße mit, teilweiße ohne Lösung.
Zulässig wäre es z.B. , sich selbst dabei zu filmen, wie man das Lösen von Aufgaben vormacht/vorrechnet, die von Dritten in Klausuren gestellt wurden und samt Lösungen veröffentlicht worden sind, auch wenn man sich dabei an der Musterlösung orientiert, und diese Videos dann übers Internet zugänglich zu machen.

Die identische Übernahme von (abgefilmten) Inhalten einer Klausurlösungs-Internetseite in ein Video und dessen öffentliches Zugänglichmachen übers Internet ( im Sinne von § 19a UrhG ) könnte vielleicht als genehmigungsbedürftige Verwertungshandlung angesehen werden.

Zitat:
Internetplattform für andere Studenten ... Teilweiße mit, teilweiße ohne Lösung.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 06:43
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AW: Copyright bei alten Klausuren

Zitat:
Zitat von chrisk88 Beitrag anzeigen
HVerstößt man dann gegen das Copyright, wenn man in diesen Videos
Aufgabenlösungen aus Klausuren aus den vergangenen Semestern integriert? Diese Klausuren sind alle online. Teilweiße mit, teilweiße ohne Lösung.
1.) Wenn ein Urheber seine geschützten Werke selber online stellt, gibt das anderen Leuten noch lange nicht das Recht, dies auch zu tun. Sonst gebe ich morgen auf meiner Website den "SPIEGEL online" heraus .

2.) Aufgabenstellungen können geschützt sein als Werk in mehrfacher Hinsicht. Dazu kann auch deren Formulierung beitragen. Oder sonst ein schöpferischer Akt, der darin steckt.

3.) Und selbst wenn das nicht der Fall ist, können die Auswahl und die Anordnung der Aufgaben ein geschütztes Werk darstellen, nämlich ein Sammelwerk im Sinne von UrHG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke:
Zitat:
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
4.) Wenn man nun solch ein geschütztes Sammelwerk nicht dadurch missbraucht, dass man es gesamt unerlaubt verbreitet, sondern nur dadurch, das man die Inhalte der Sammlungsteile in eigenen Worten wiedergibt,

dann ist das zwar kein Verstoß gegen 3.), kann aber ein Verstoß gegen 4.) sein! Denn das Werk der schöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente wird dadurch ja dennoch großflächig (also in wesentlichen Teilen) übernommen!

(Ausnahme: Zulässige Zitate in zulässigem Umfang aus berechtigtem Grund)

5.) Wenn man nun nicht nur einige wenige Antworten auf einige wenige Fragen des Werkes nach 4.) verbreitet, sondern sich voll und ganz oder zumindest großflächig (also in wesentlichen Teilen) an dem Werk nach 4.) orientiert bei seinen Antworten im Internet,

was wäre das dann Anderes, als das Werk der schöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente großflächig (also in wesentlichen Teilen) (für seine Antworten) zu übernehmen?

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 03.02.2011, 17:32
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AW: Copyright bei alten Klausuren

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Wenn man nun solch ein geschütztes Sammelwerk nicht dadurch missbraucht, dass man es gesamt unerlaubt verbreitet, sondern nur dadurch, das man die Inhalte der Sammlungsteile in eigenen Worten wiedergibt,

dann ist das zwar kein Verstoß gegen 3.), kann aber ein Verstoß gegen 4.) sein! Denn das Werk der schöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente wird dadurch ja dennoch großflächig (also in wesentlichen Teilen) übernommen!
Ich würde das bezweifeln wollen.

Wenn der Akt der Auswahl und der Zusammenstellung von ( für sich genommenn möglicherweise nicht geschützten ) Inhalten den Schutz des Gesamtwerks als Sammelwerk begründen würde - dann wird ein Schutz sich nur auf eine identische Übernahme beziehen können.

Sobald die Inhalte in eigenen Worten wiedergegeben würden, wird der Urheber des Sammelwerks dagegen nicht mit dem Argument vorgehen können, insgesamt sei aber noch zu erkennen, wie diese Inhalte (von ihm) ausgewählt/angeordnet seien.

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