Dies ist eine Diskussion zu Copyright bei alten Klausuren innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Copyright bei alten Klausuren wär toll, wenn Ihr mir bei einem Sachverhalt weiterhelfen könnt: Man bietet eine Internetplattform für andere Studenten (vorwiegend Erstsemestler) an, auf der sie kostenpflichtig Videos zu Uni-Kursen anschauen können. (Videos sind durch entsprechende Software geschützt und die Inhalte sind qualitativ hochwertig.) Verstößt man dann gegen das Copyright, wenn man in diesen Videos Aufgabenlösungen aus Klausuren aus den vergangenen Semestern integriert? Diese Klausuren sind alle online. Teilweiße mit, teilweiße ohne Lösung. Vielen Dank und freundliche Grüße, Chris |
| |||
| AW: Copyright bei alten Klausuren Zitat:
Die identische Übernahme von (abgefilmten) Inhalten einer Klausurlösungs-Internetseite in ein Video und dessen öffentliches Zugänglichmachen übers Internet ( im Sinne von § 19a UrhG ) könnte vielleicht als genehmigungsbedürftige Verwertungshandlung angesehen werden. Zitat:
|
| |||
| AW: Copyright bei alten Klausuren Zitat:
.2.) Aufgabenstellungen können geschützt sein als Werk in mehrfacher Hinsicht. Dazu kann auch deren Formulierung beitragen. Oder sonst ein schöpferischer Akt, der darin steckt. 3.) Und selbst wenn das nicht der Fall ist, können die Auswahl und die Anordnung der Aufgaben ein geschütztes Werk darstellen, nämlich ein Sammelwerk im Sinne von UrHG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke: Zitat:
dann ist das zwar kein Verstoß gegen 3.), kann aber ein Verstoß gegen 4.) sein! Denn das Werk der schöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente wird dadurch ja dennoch großflächig (also in wesentlichen Teilen) übernommen! (Ausnahme: Zulässige Zitate in zulässigem Umfang aus berechtigtem Grund) 5.) Wenn man nun nicht nur einige wenige Antworten auf einige wenige Fragen des Werkes nach 4.) verbreitet, sondern sich voll und ganz oder zumindest großflächig (also in wesentlichen Teilen) an dem Werk nach 4.) orientiert bei seinen Antworten im Internet, was wäre das dann Anderes, als das Werk der schöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente großflächig (also in wesentlichen Teilen) (für seine Antworten) zu übernehmen? Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Copyright bei alten Klausuren Zitat:
Wenn der Akt der Auswahl und der Zusammenstellung von ( für sich genommenn möglicherweise nicht geschützten ) Inhalten den Schutz des Gesamtwerks als Sammelwerk begründen würde - dann wird ein Schutz sich nur auf eine identische Übernahme beziehen können. Sobald die Inhalte in eigenen Worten wiedergegeben würden, wird der Urheber des Sammelwerks dagegen nicht mit dem Argument vorgehen können, insgesamt sei aber noch zu erkennen, wie diese Inhalte (von ihm) ausgewählt/angeordnet seien. 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Klausuren Wiederholen | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 21.07.2010 07:30 |
| Zeitmanagement bei Klausuren | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 11.05.2010 23:00 |
| Kaufe AS-Klausuren | Allgemeines Referendar-Forum | 10.05.2010 17:56 |
| klausuren * klausuren * klausuren | Allgemeines Referendar-Forum | 24.05.2009 23:46 |
| Korrektur von Klausuren | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 01.08.2008 14:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios