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Collage von Markenlogos

Dies ist eine Diskussion zu Collage von Markenlogos innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 00:45
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Question Collage von Markenlogos

Hallo,
ich vermute, mein Anliegen kann auf verschiedene Weise ausgelegt werden: Wenn ich eine Collage aus Markenlogos herstelle, ähnlich z.B. dieser hier: http://www.beerblitz.com/sitebuilder...io-791x551.jpg, ist das eine freie Benutzung der einzelnen Logos die ich machen darf, oder muss ich eine Abmahnung durch die Rechteinhaber der einzelnen Logos befürchten?

Der Gesetzestext hierzu ist ja folgender:

Par 24 UrhG Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


Also meiner Meinung nach entsteht ja hier ein selbstständiges Werk, da die Bedeutung des einzelnen Logos in den Hintergrund tritt und die Beziehung der Logos zueinander durch die Collage betont wird (im Beispiel "Bier").

Was meint ihr dazu?

Hier ist noch eine weitere Collage, diesesmal mit Musicallogos: http://hjeffords.files.wordpress.com...bacnbittz4.jpg
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 03:46
V.I.P.
 
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AW: Collage von Markenlogos

Erstmal das da lesen: Was ist eine freie Benutzung?

Dann muss man fragen, ob man wirklich ein Werk geschaffen hat mit der nötigen Schöpfungshöhe.

Oder ob die reine Idee, "Ich nehm jedes Etikett einer Bierflasche, das ich noch nicht hab", dazu genügt? Etwas im Sinne eines "Ready Made" im Stile eines Marcel Duchamp?

Das wird im Streitfall ein angerufenes Gericht entscheiden.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Außer dem Urheberrecht gilt es noch das Markenrecht zu beachten, insbesondere § 14.

Generell sollte man also immer kucken: "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?"
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 12:49
Boardneuling
 
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AW: Collage von Markenlogos

Da wäre ich sehr vorsichtig, zumindest wenn diese Collage für kommerzielle Zwecke verwendet wird.
Die Rechte für eingetragene Logos/Markennamen liegen allein beim Besitzer/Rechteinhaber. Wer fremde Logos verwendet, verletzt das Markenrecht, kann demnach abgemahnt werden. Hängst du dir die Collage in deine eigene Wohnung oder benutzt sie sonst irgendwie privat, kommt natürlich auch keiner der sich beschwert, machst du das ganze aber öffentlich kann ganz schnell eine Abmahnung und im schlimmsten Fall auch eine Schadensersatzklage kommen.
Es ist zu beachten, dass nicht jede Firma gleich vorgeht, manchen scheint es praktisch egal zu sein, wenn ihre Logos für solche und ähnliche Dinge verwendet werden, andere sind da sehr genau. Und auch wenn andere solche Dinge bisher ungestraft machen heißt das leider nicht, dass es einen nicht erwischen kann...
Das gleiche gilt übrigens auch für Fotos o.Ä. die man im Internet findet und sich einfach mal so ,,ausleiht``. Auch hier kann es sehr schnell passieren, dass der Besitzer dieses Bildes bzw. sein Anwalt einen netten, wenn auch nicht ganz billigen Brief an dich schickt
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Stichworte
abmahnung, collage, firmenlogos, markenlogos

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