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Bildzitat in Diplomarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Bildzitat in Diplomarbeit innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 23.04.2009, 10:48
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Bildzitat in Diplomarbeit

Hallo!
Ich würde gern wissen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man in einer Diplomarbeit Bildmaterial aus fremden Quellen verwendet (Fotografien), welche nicht nur zu Dekorationszwecken, sondern zur Veranschaulichung bestimmter Sachverhalte dienen sollen.

Bei Wikipedia heißt es, dass für ein Bildzitat §51 UrhG gilt (entweder als Großzitat oder als großes Kleinzitat).

Wo aber ist der Unterschied zwischen Bildzitat und Copyrightverletzung? Wenn man z.B. seine Diplomarbeit samt Bildzitat veröffentlicht, könnte dann der Urheber oder Rechteinhaber des Fotos eine Urheberrechtsverletzung geltend machen?

Für Stellungnahmen wäre ich sehr dankbar!
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Alt 23.04.2009, 15:38
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AW: Bildzitat in Diplomarbeit

§ 51 UrhG Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


Wann die Grenzen überschritten sind, entscheidet im Streitfall ein Gericht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 18:01
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AW: Bildzitat in Diplomarbeit

Das heißt es kann letzten Endes trotzdem zur Anzeige kommen, wenn man die Arbeit beispielsweise in einem Verlag veröffentlicht und so einem breiteren Publikum zugänglich macht - soweit korrekt?

Dann frage ich mich, wie man vorgehen sollte, um eben dies im Vorfeld zu vermeiden. Wen fragt man? Den Verlag, der das Werk (Quelle der Fotografien) veröffentlicht hat? Was, wenn es sich um die Wiederveröffentlichung eines Werks handelt, dessen Autor verstorben ist (wenn auch nicht seit über 70 Jahren) und der wiederum keinen Nachweis für die Quellen der Fotografien liefert (Namen der Fotografen etc.)?

Für mich ist die rechtliche Lage hier absolut undurchschaubar...
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 18:09
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AW: Bildzitat in Diplomarbeit

Ob nun zur "Veranschaulichung bestimmter Sachverhalte" oder zu "Dekorationszwecken": Was gerechtfertigt daran die Nutzung ... eines veröffentlichten Werkes?

Zweck ist doch jeweils das Gaudium des Publkums bzw. dessen Staunen über die Eleganz der Diplomarbeit. Da sollte man also zuvor den Urheber um Erlaubnis bitten und ihn gegebenenfalls entlohnen. Oder diese Zierde eben weglassen, da entbehrlich. Hübsch, aber entbehrlich (wie die Erdbeeren im Zaubertrank:-).

Es sei denn, man beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Werk. Dann kann man es auch zitieren. Dann ist das gerechtfertigt.

So zum Beispiel zu Erhärtung einer These wie "Am Foto-Werk XY wird deutlich, dass die neorealistische Linie bei Fotograf Müller-Wufelspitz seit 1978 eine starke Entwicklung hin zur eher hyperbolisch-dämonischen blablabla ..."

Aber ein schlichtes wie ehrliches "Besonders anschaulich wird die Dimension des Kraftwerks im Foto von Fred Müller" ist nun mal keine These des Werkes, das sich mit Physik und nicht mit Bildkunst beschäftigt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 11:13
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AW: Bildzitat in Diplomarbeit

Zitat:
Zitat von adamgreen
Das heißt es kann letzten Endes trotzdem zur Anzeige kommen, wenn man die Arbeit beispielsweise in einem Verlag veröffentlicht und so einem breiteren Publikum zugänglich macht - soweit korrekt?
Kommt immer auf den konkreten Einzelfall an...

Ich würde die Veröffentlichung von Zitaten in einer Diplom/Doktor-Arbeit als anderen Zweck ansehen als die Veröffentlichung in einem Buch, das anders als eine Diplom/Doktor-Arbeit eine ernstzunehmende Auflage hat. Doktor-Arbeiten müssen zwar veröffentlicht werden, aber sie werden nur sehr selten wirklich als Buch mit nennenswerter Auflage veröffentlicht, wo dann der Ertrag aus dem Verkauf von Büchern der eigentliche Zweck ist.

Zitat:
Dann frage ich mich, wie man vorgehen sollte, um eben dies im Vorfeld zu vermeiden.
Der beste Weg ist es, vorher zu fragen.

Zitat:
Wen fragt man? Den Verlag, der das Werk (Quelle der Fotografien) veröffentlicht hat?
Wäre immer der erste Ansprechpartner.

Zitat:
Was, wenn es sich um die Wiederveröffentlichung eines Werks handelt, dessen Autor verstorben ist (wenn auch nicht seit über 70 Jahren) und der wiederum keinen Nachweis für die Quellen der Fotografien liefert (Namen der Fotografen etc.)?
Unter Umständen ist eine Suche erfolglos, ja. Aber es bleibt ja immer noch das Zitatrecht.

Zitat:
Für mich ist die rechtliche Lage hier absolut undurchschaubar...
Es ist eine Einzelfallabwägung. Und je größer der eigene Anteil des Autors am neuen Werk ist, desto unproblematischer sind Zitate.

Sollte allerdings das "Werk" zu 80 Prozent aus Bildzitaten bestehen, dann sehe ich da eventuelle Probleme auf den Autor zukommen.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 18:58
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AW: Bildzitat in Diplomarbeit

Zitat:
Zitat von adamgreen
Ich würde gern wissen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man in einer Diplomarbeit Bildmaterial aus fremden Quellen verwendet (Fotografien), welche nicht nur zu Dekorationszwecken, sondern zur Veranschaulichung bestimmter Sachverhalte dienen sollen.
Haben die von Dir benutzten Bildinhalte den Zweck, den Inhalt Deines(!) wissenschaftlichen Werks zu "erhellen"? Und ist der Umfang Deiner Bildnutzung ( d.h. die Häufigkeit, die Plazierung, die Größe Deiner Wiedergabe eines bestimmten Bildes ) durch diesen Erläuetrungszweck gerechtfertigt?

Zitat:
Zitat von Gerd
Zweck ist doch jeweils das Gaudium des Publkums bzw. dessen Staunen über die Eleganz der Diplomarbeit.
Diese Intention schließt doch nicht aus, daß der inhaltserläuternde Zweck der Bildnutzung das Bildzitat in der wissenschaftlichen Arbeit rechtfertigt, und damit genehmigungsfrei zulässig macht.

Zitat:
Es sei denn, man beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Werk. Dann kann man es auch zitieren.
Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß eine zulässige zitierende Aufnahme eines Werks in ein selbständiges wissenschaftliches eigenes Werk eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk erfordern würde. Es genügt als Rechtfertigung für ein Zitat, daß das zitierte Werk den (wissenschaftlichen) Inhalt des eigenen Werks erläutert.

Zitat:
ein schlichtes wie ehrliches "Besonders anschaulich wird die Dimension des Kraftwerks im Foto von Fred Müller" ist nun mal keine These des Werkes, das sich mit Physik und nicht mit Bildkunst beschäftigt.
Es wäre entgegen Deiner Ansicht sogar zulässig, in wissenschaftlichen Werken zur Mathematik oder Architektur aus Musikwerken zu inhaltserläuternden Zwecken zu zitieren. Gerechtfertigt wäre dies nämlich nicht etwa nur dann, wenn sich der zitierende Wissenschaftler musikwissenschaftlich mit dem zitierten Werk der Musikkunst auseinandersetzen würde.

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ich würde die Veröffentlichung von Zitaten in einer Diplom/Doktor-Arbeit als anderen Zweck ansehen als die Veröffentlichung in einem Buch, das anders als eine Diplom/Doktor-Arbeit eine ernstzunehmende Auflage hat.
Da droht ein Zirkelschluß:

Die Veröffentlichung eines zitierten Werks ist zulässig, wenn das Ziteren durch den besonderen Zitatweck, etwa zur Erläuterung wissenschaftlicher Werkinhalte gerechtfertigt ist. Die Rechtfertigung des Zitierens etwa zu Erläuterungszwecken wissenschaftlicher Werkinhalte kann aber nicht davon abängen, in welchem Umfang die dann zulässige Veröffentlichung erfolgen bzw. zur Kenntnis genommen werden könnte.

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  #7 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 09:04
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AW: Bildzitat in Diplomarbeit

Offenbar herrschen auch hier schon Meinungsverschiedenheiten zum Thema Bildzitat. Ich persönlich sehe die Lage ähnlich wie "once", aber wenn nun "Gerd aus Berlin" Recht hat, wäre es zumindest nicht ausgeschlossen, dass eine Klage folgt, wenn der Verlag seine Rechte verletzt sieht. Dieser muss ja (woher auch immer) die Erlaubnis für den (Neu)abdruck besitzen.

Natürlich könnte man sagen, es sei einklug, schlafende Hunde zu wecken, aber wäre es im Endeffekt nicht einfacher, wenn man sich vor Abdruck der Bilder direkt an den Verlag wendet? Sollte dieser der Veröffentlichung widersprechen, wäre es zumindest nicht auszuschließen, dass es später Ärger geben könnte, unabhängig davon, wer Recht hat.
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