Dies ist eine Diskussion zu Bildzitat in Diplomarbeit innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Bildzitat in Diplomarbeit Ich würde gern wissen, wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man in einer Diplomarbeit Bildmaterial aus fremden Quellen verwendet (Fotografien), welche nicht nur zu Dekorationszwecken, sondern zur Veranschaulichung bestimmter Sachverhalte dienen sollen. Bei Wikipedia heißt es, dass für ein Bildzitat §51 UrhG gilt (entweder als Großzitat oder als großes Kleinzitat). Wo aber ist der Unterschied zwischen Bildzitat und Copyrightverletzung? Wenn man z.B. seine Diplomarbeit samt Bildzitat veröffentlicht, könnte dann der Urheber oder Rechteinhaber des Fotos eine Urheberrechtsverletzung geltend machen? Für Stellungnahmen wäre ich sehr dankbar! |
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| AW: Bildzitat in Diplomarbeit § 51 UrhG Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Wann die Grenzen überschritten sind, entscheidet im Streitfall ein Gericht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Bildzitat in Diplomarbeit Das heißt es kann letzten Endes trotzdem zur Anzeige kommen, wenn man die Arbeit beispielsweise in einem Verlag veröffentlicht und so einem breiteren Publikum zugänglich macht - soweit korrekt? Dann frage ich mich, wie man vorgehen sollte, um eben dies im Vorfeld zu vermeiden. Wen fragt man? Den Verlag, der das Werk (Quelle der Fotografien) veröffentlicht hat? Was, wenn es sich um die Wiederveröffentlichung eines Werks handelt, dessen Autor verstorben ist (wenn auch nicht seit über 70 Jahren) und der wiederum keinen Nachweis für die Quellen der Fotografien liefert (Namen der Fotografen etc.)? Für mich ist die rechtliche Lage hier absolut undurchschaubar... |
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| AW: Bildzitat in Diplomarbeit Ob nun zur "Veranschaulichung bestimmter Sachverhalte" oder zu "Dekorationszwecken": Was gerechtfertigt daran die Nutzung ... eines veröffentlichten Werkes? Zweck ist doch jeweils das Gaudium des Publkums bzw. dessen Staunen über die Eleganz der Diplomarbeit. Da sollte man also zuvor den Urheber um Erlaubnis bitten und ihn gegebenenfalls entlohnen. Oder diese Zierde eben weglassen, da entbehrlich. Hübsch, aber entbehrlich (wie die Erdbeeren im Zaubertrank:-). Es sei denn, man beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Werk. Dann kann man es auch zitieren. Dann ist das gerechtfertigt. So zum Beispiel zu Erhärtung einer These wie "Am Foto-Werk XY wird deutlich, dass die neorealistische Linie bei Fotograf Müller-Wufelspitz seit 1978 eine starke Entwicklung hin zur eher hyperbolisch-dämonischen blablabla ..." Aber ein schlichtes wie ehrliches "Besonders anschaulich wird die Dimension des Kraftwerks im Foto von Fred Müller" ist nun mal keine These des Werkes, das sich mit Physik und nicht mit Bildkunst beschäftigt. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Bildzitat in Diplomarbeit Zitat:
Ich würde die Veröffentlichung von Zitaten in einer Diplom/Doktor-Arbeit als anderen Zweck ansehen als die Veröffentlichung in einem Buch, das anders als eine Diplom/Doktor-Arbeit eine ernstzunehmende Auflage hat. Doktor-Arbeiten müssen zwar veröffentlicht werden, aber sie werden nur sehr selten wirklich als Buch mit nennenswerter Auflage veröffentlicht, wo dann der Ertrag aus dem Verkauf von Büchern der eigentliche Zweck ist. Zitat:
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Sollte allerdings das "Werk" zu 80 Prozent aus Bildzitaten bestehen, dann sehe ich da eventuelle Probleme auf den Autor zukommen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Bildzitat in Diplomarbeit Zitat:
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Die Veröffentlichung eines zitierten Werks ist zulässig, wenn das Ziteren durch den besonderen Zitatweck, etwa zur Erläuterung wissenschaftlicher Werkinhalte gerechtfertigt ist. Die Rechtfertigung des Zitierens etwa zu Erläuterungszwecken wissenschaftlicher Werkinhalte kann aber nicht davon abängen, in welchem Umfang die dann zulässige Veröffentlichung erfolgen bzw. zur Kenntnis genommen werden könnte. 11 |
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| AW: Bildzitat in Diplomarbeit Offenbar herrschen auch hier schon Meinungsverschiedenheiten zum Thema Bildzitat. Ich persönlich sehe die Lage ähnlich wie "once", aber wenn nun "Gerd aus Berlin" Recht hat, wäre es zumindest nicht ausgeschlossen, dass eine Klage folgt, wenn der Verlag seine Rechte verletzt sieht. Dieser muss ja (woher auch immer) die Erlaubnis für den (Neu)abdruck besitzen. Natürlich könnte man sagen, es sei einklug, schlafende Hunde zu wecken, aber wäre es im Endeffekt nicht einfacher, wenn man sich vor Abdruck der Bilder direkt an den Verlag wendet? Sollte dieser der Veröffentlichung widersprechen, wäre es zumindest nicht auszuschließen, dass es später Ärger geben könnte, unabhängig davon, wer Recht hat. |
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