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Bildrecht in Bildungseinrichtungen

Dies ist eine Diskussion zu Bildrecht in Bildungseinrichtungen innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 14:46
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Question Bildrecht in Bildungseinrichtungen

Hallo liebes Foren - Team,

mal angenommen es gab ein Event zum Beispiel in einer Schule X.
Dürfen Bilder, die auf einem Event (zum Beispiel Tag der offenen Tür) in einer Bildungseinrichtung geschossen wurden auf einer Webseite (zum Beispiel einer Schulwebseite oder Co.) ohne Einstimmung der Personen veröffentlich werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 17:05
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AW: Bildrecht in Bildungseinrichtungen

Das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit dem Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten.

Dazu bitte einfach mal nach "Recht am eigenen Bild" suchen. Dazu gibt es nämlich bereits massenhaft Beiträge hier. Im Zweifel lässt man es besser bleiben.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 00:17
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AW: Bildrecht in Bildungseinrichtungen

Zitat:
Zitat von Daniel__ Beitrag anzeigen
mal angenommen es gab ein Event zum Beispiel in einer Schule X.
Dürfen Bilder, die auf einem Event (zum Beispiel Tag der offenen Tür) in einer Bildungseinrichtung geschossen wurden auf einer Webseite (zum Beispiel einer Schulwebseite oder Co.) ohne Einstimmung der Personen veröffentlich werden?
Kommt auf den Kontext im Einzelfall an. Wenn es sich um ein "Ereignis der Zeitgeschichte" handelt (dazu kann schon die Mitgliederversammlung des FC Posemuckel gehören, oder die Bundesjugendspiele), dann wird in diesem Zusammenhang das Recht am Bild eingeschränkt und eine Veröffentlichung kann zulässig sein.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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bilderschutz, recht, schule

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