Dies ist eine Diskussion zu "Bilderklau" bei Ebay innerhalb des Forums Urheberrecht
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| "Bilderklau" bei Ebay ich hoffe ihr könnt mir helfen was folgenden theoretischen Fall betrifft. Nehmen wir mal an Person A hat eine Auktion am laufen, hat aber ein Foto von der Auktion der Firma B genommen (ohne Namensdruck ect.). Nach ein paar Tagen bekommt Person A ein Einschreiben der Firma B in der Person A ein Verstoß gegen das Urheberrechts vorgeworfen wird. Person A soll nun 500 Euro an die Firma A innerhalb von 14 Tagen zahlen. In dem Schreibem wird darauf hingewiesen dass solch ein Verstoß und deren Folgen in der Auktion erwähnt sind. Person A hat diesen Text leider nicht gelesen und hätte ansonsten niemals dieses Foto für die eigene Auktion verwendet. Müsste Person A jetzt die 500 Euro zahlen oder gibt es eine andere Möglichkeit? Vorallem wie kommt Firma B auf de 500 Euro? Es kann doch nicht einfach ein Betrag genommen werden, oder? Ein Schaden ist der Firma doch gar nicht dadurch entstanden. Wäre dies jetzt Pech für Person A? Vielen Dank im voraus für eure Hilfe. Nadine |
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| Das Thema war vor einigen Wochen im Fernsehen, die Justizministerin will die Sache bei Privatleuten auf 50 runter drücken insofern es sich tatsächlich um Privatleute handelt. Ist dies der Fall könntest du mit 50 davonkommen. _____ Kein Jurist!!! Keine Garantie für Richtigkeit oder sonstwas |
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| AW: "Bilderklau" bei Ebay Noch gibt es aber eine solche Regelung nicht und hier steht eine Urheberrechtsverletzung im Raum bei der 500 Euro noch günstig sind. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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