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Bilderdiebstahl von Online Shop

Dies ist eine Diskussion zu Bilderdiebstahl von Online Shop innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 18:51
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Question Bilderdiebstahl von Online Shop

Angenommen eine Firma A stellt Produkte her, die zum Wiederverkauf geeignet sind. Eine Firma B verkauft die Produkte der Firma A weiter und erstellt Produktbilder durch Einscannen der Produkte. Nun kopiert Firma C, welche ebenfalls ein Wiederverkäufer dieses Produkts ist, die Bilder von Firma B.

Hat Firma C somit das Urheberrecht von Firma B verletzt? Ist es möglich, dass Firma B Firma C anklagen und Geld verlangen kann? An welchen Anwalt müsste Firma B sich wenden und was wären die Kosten?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 22:46
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AW: Bilderdiebstahl von Online Shop

Naja,

das Recht an den Bilder hat die Firma B als "Macher". Fraglich ist, was die Firma C damit macht? Sollte sie diese, ich nehm's mal an, auch veröffentlichen, um für ihre Produkte zu werben, dann kann die Firma B die Firma C verklagen. Als erster Schritt wäre hierbei daran zu denken, dass die Firma C die Bilder offline nehmen soll. Das käme dann einer Unterlassungsklage bzgl. der Verwendung der Bilder gleich. Zudem wäre noch Schadensersatz denkbar, sollte Firma B Schaden dadurch erlitten haben. Mit einem Anwalt, der mit Urheberrecht vertraut ist, wäre Firma B am besten beraten.

Irgendwelche Bedenken bzgl. meiner Lösung?

(Vor. natürlich, dass die Produktbilder eine gewisse "schöpferrische Höhe" aufweisen, ansonsten wird die Klage abgewiesen.)

Geändert von coa (26.03.2009 um 22:47 Uhr). Grund: ***
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 01:00
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AW: Bilderdiebstahl von Online Shop

Firma B bedankt sich für die Antwort . Wie ist das gemeint mit "Bilder Offline" nehen, soll Firma B Firma C eine Email mit der aufforderung senden? Geldforderungen wären also nur erlangen wenn man einen Schaden nachweisen kann? Hmm welcher Schaden soll denn durch sowas entstehen? Also kein Geld?

Was ist gemeint mit

(Vor. natürlich, dass die Produktbilder eine gewisse "schöpferrische Höhe" aufweisen, ansonsten wird die Klage abgewiesen.)
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 08:05
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AW: Bilderdiebstahl von Online Shop

Zitat:
Zitat von Prinschipezza
Firma B bedankt sich für die Antwort . Wie ist das gemeint mit "Bilder Offline" nehen, soll Firma B Firma C eine Email mit der aufforderung senden? Geldforderungen wären also nur erlangen wenn man einen Schaden nachweisen kann? Hmm welcher Schaden soll denn durch sowas entstehen? Also kein Geld?

Was ist gemeint mit

(Vor. natürlich, dass die Produktbilder eine gewisse "schöpferrische Höhe" aufweisen, ansonsten wird die Klage abgewiesen.)
Rechtliche Hilfe kann ich nicht geben. Am besten wäre es, sich mit einem Fachanwalt abzusprechen, um den Inhalt einer Abmahnung zu konkretisieren.

Zur schöpferischen Höhe: Nicht alles fällt unter das Urheberrecht. Manche "Sachen" sind einfach nicht schützenswert/würdig/...bar. Diese schöpferische Höhe sollte allerdings hier gegeben sein...

MfG
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 02:40
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AW: Bilderdiebstahl von Online Shop

Zum Thema "zweidimensionale Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage" findet man sicher Urteile: Da iss nix Künstlerisches dran, noch nicht einmal ein schlichtes Lichtbild: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#bildwerk

Oder etwa doch? Vielleicht der Blickwinkel, die Perspektivwahl, die Belichtungszeit I(hüstel:-)

Gruß aus Berlin, Gerd
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