Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 09:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen

Hallo,

mal angenommen Herr xy hätte eine private Internetseite die sich mit seinem Hobby befasst. Mal angenommen dies sei eine Sportart wie z.B. Tennis.

Weiterhin angenommen Herr xy trift bei einer Veranstaltung Prominente seiner Sportart, wie z.B. Herr Becker, Frau Graf, oder oder ... und einiger dieser Prominenten unterschreiben ihm eine Autogrammkarte.

Dürfte Herr xy in diesem fiktifen Fall Bilder dieser Autogrammkarte auf seiner Internetseite veröffentlichen oder könnte Herr xy dadurch mit dem Urheberrecht (oder einem anderen Gesetz) in Konflikt oder sonstwie in Regress- oder Schadensersatzforderungen geraten?

Danke und Gruß,
Max
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 05:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen

Die Unterschrift selbst ist kein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechts § 2.

Aber das Foto, auf dem die Unterschrift ist:
Zitat:
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
Ob man das Foto (mit oder ohne Autogramm) zitieren darf, das kommt auf die Umstände an!

Ansonsten benötigt man eine Nutzungserlaubnis des Urhebers, also des Fotografen, wenn man dessen Werk, also Foto, im Internet zugänglich machen möchte.

Wenn das Bild ein Abbild einer Person der Zeitgeschichte ist, dann tritt das Persönlichkeitsrecht nach KUrhG § 22 hinter § 23 zurück.

Dazu gehören auch Tennisprommis. Das ändert aber nichts am Urheberrecht des Fotografen (und dem in der Regel ausschließlichen Nutzungsrecht, das dieser einer Agentur eingeräumt hat oder einer Zeitschrift oder einem Autogrammkartenverlag).

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 12:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaxM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen

Hallo Gerd,

erstmal herzlichen Dank für Deine Infos.

Zwei vertiefende Fragen: mal angenommen, rein theoretisch, die Autogrammkarte enthielte auf der unterschriebenen Seite eine gedruckte aber gezeichnete Karikatur des Promis, also kein Foto der realen Person. Ginge ich Recht in der Annahme dass dann die Erlaubnis des Zeichners einzuholen sei?
Und zweites: mal angenommen auf der Rückseite o.g. Karte hätte ein zweiter Promi unterschrieben ... diese Rückseite ist leer. Müsste man dann was beachten?

DANKE

Gruß,
Max
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 00:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen

Ja, da wo (...) steht, habe ich etwas ausgelassen. Hier nun extra in rot:
Zitat:
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; (...)
Eine Unterschrift auf blankem Papier könnte geschützt sein als Ausdruck der Persönlichkeit, falls ja, sehe ich diesen Schutz aber nicht gegeben bei einem Autogramm, schon gar nicht von Personen der Zeitgeschichte.

Für Autogrammfotokarten könnte es noch zwei Ausnahmen geben:

1.) Als Dokumentation des Stückes zwecks Verkaufs - ???

2.) Als Foto, das mit "Promo" gekennzeichnet ist. Für Promotion, also eigens zum Abdruck gedacht. Zwecks Werbung.

Ob damit nur die belieferten Redaktionen ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen haben oder alle Leute, das wäre die nächste Frage. Aber als Tipp für Fans: Einfach mal die PR-Abteilung des Stars kontaktieren, wenn man Fotos für eine Fan-Seite benötigt - dann hat man klare Sicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bilder, internet, urheberrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bilder aus Diplomarbeit online veröffentlichen Urheberrecht 30.12.2010 01:07
Bilder im Internet veröffentlichen Datenschutzrecht 14.08.2010 16:17
Selbsterstellte Bilder veröffentlichen Internetrecht 25.10.2009 18:55
Bearbeitete Bilder von Stars veröffentlichen Datenschutzrecht 23.09.2009 19:31
Bilder im Internet veröffentlichen Internetrecht 10.09.2009 16:07





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN