Dies ist eine Diskussion zu Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen mal angenommen Herr xy hätte eine private Internetseite die sich mit seinem Hobby befasst. Mal angenommen dies sei eine Sportart wie z.B. Tennis. Weiterhin angenommen Herr xy trift bei einer Veranstaltung Prominente seiner Sportart, wie z.B. Herr Becker, Frau Graf, oder oder ... und einiger dieser Prominenten unterschreiben ihm eine Autogrammkarte. Dürfte Herr xy in diesem fiktifen Fall Bilder dieser Autogrammkarte auf seiner Internetseite veröffentlichen oder könnte Herr xy dadurch mit dem Urheberrecht (oder einem anderen Gesetz) in Konflikt oder sonstwie in Regress- oder Schadensersatzforderungen geraten? Danke und Gruß, Max |
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| AW: Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen Die Unterschrift selbst ist kein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechts § 2. Aber das Foto, auf dem die Unterschrift ist: Zitat:
Ansonsten benötigt man eine Nutzungserlaubnis des Urhebers, also des Fotografen, wenn man dessen Werk, also Foto, im Internet zugänglich machen möchte. Wenn das Bild ein Abbild einer Person der Zeitgeschichte ist, dann tritt das Persönlichkeitsrecht nach KUrhG § 22 hinter § 23 zurück. Dazu gehören auch Tennisprommis. Das ändert aber nichts am Urheberrecht des Fotografen (und dem in der Regel ausschließlichen Nutzungsrecht, das dieser einer Agentur eingeräumt hat oder einer Zeitschrift oder einem Autogrammkartenverlag). Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen Hallo Gerd, erstmal herzlichen Dank für Deine Infos. Zwei vertiefende Fragen: mal angenommen, rein theoretisch, die Autogrammkarte enthielte auf der unterschriebenen Seite eine gedruckte aber gezeichnete Karikatur des Promis, also kein Foto der realen Person. Ginge ich Recht in der Annahme dass dann die Erlaubnis des Zeichners einzuholen sei? Und zweites: mal angenommen auf der Rückseite o.g. Karte hätte ein zweiter Promi unterschrieben ... diese Rückseite ist leer. Müsste man dann was beachten? DANKE Gruß, Max |
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| AW: Bilder von Autogrammkarten im Internet veröffentlichen Ja, da wo (...) steht, habe ich etwas ausgelassen. Hier nun extra in rot: Zitat:
Für Autogrammfotokarten könnte es noch zwei Ausnahmen geben: 1.) Als Dokumentation des Stückes zwecks Verkaufs - ??? 2.) Als Foto, das mit "Promo" gekennzeichnet ist. Für Promotion, also eigens zum Abdruck gedacht. Zwecks Werbung. Ob damit nur die belieferten Redaktionen ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen haben oder alle Leute, das wäre die nächste Frage. Aber als Tipp für Fans: Einfach mal die PR-Abteilung des Stars kontaktieren, wenn man Fotos für eine Fan-Seite benötigt - dann hat man klare Sicht. Gruß aus Berlin, Gerd
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