Dies ist eine Diskussion zu Bilder vom alten Buch wieder nutzen? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Bilder vom alten Buch wieder nutzen? Stellen wir uns vor es gibt ein altes Buch, dessen Autor schon seit über hundert Jahre tot ist. Das Buch enthält Zeichnungen. So wie ich das Urhebergesetz verstehe, ist das Material schon 70 Jahre nach dem Tod des Autors nicht mehr geschützt. Dürfte man dann theoretisch die Zeichnungen bearbeiten und auf einem Produkt drucken, das man später verkauft? Wenn ja, muss man die Quelle des ursprünglichen Materials angeben? Wenn nein, wie weit müsste man das Originalzeichnung ändern um es als "eigene" zu nutzen? Vielen Dank! kilgore |
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| AW: Bilder vom alten Buch wieder nutzen? "§ 64 Allgemeines Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." "§ 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das letztgenannte Recht erlischt ebenfalls nach 70 Jahren six feet under, genauso wie diese da: "§ 63 Quellenangabe (1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben." "§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden." "§ 14 Entstellung des Werkes Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden." Insofern gibt es keine Rechte mehr an dem Werk. Man dürfte es sogar mit Lehm beschmeißen. Gruß aus Berlin, Gerd
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