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Bild in Google kopiert, für Ebay benutzt => Rechtsanwalt.

Dies ist eine Diskussion zu Bild in Google kopiert, für Ebay benutzt => Rechtsanwalt. innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 18:14
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Bild in Google kopiert, für Ebay benutzt => Rechtsanwalt.

Hallo,

mal angenommen eine Person A will bei Ebay eine Uhr verkaufen und benutzt ein Bild von Google. Person A verkauft die Uhr und Person B zahlt nicht. Dann wird der Fall geschlossen weil Person A eine Nachricht von Ebay bekommt, dass er angeblich eine Urheberechtsverletzungen geführt/gemacht hat.
Person A bekommt angelich ein Brief mit einer Rechnung von 280 euro.
Bild kam angenomen aus Google und screnshots wurden gemacht.

müsste Person A Zahlen ? Da Person B eine Unterlassungserklärung haben will.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 02:00
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AW: Bild in Google kopiert, für Ebay benutzt => Rechtsanwalt.

Wer ist Person B? Der beste Bieter auf die Uhr? Oder der Rechteinhaber an dem Foto von Google?

Und wofür wird was wem in Rechnung gestellt? Anwaltsgebühren?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 12:30
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AW: Bild in Google kopiert, für Ebay benutzt => Rechtsanwalt.

Ersteinmal - Person A hätte eine Zuwiderhandlung nach § 15 UrhG begangen, somit hat der Rechteinhaber des Bildes Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, die Anwaltskosten dürften unter die 100€-Deckelung fallen und auch nur die diese, denn die Schadensersatzforderung selbst ist davon nicht betroffen. (vgl § 97a Abs 2 UrhG)

Nur - in wie fern sich das auf den eigentlichen Verkauf auswirken sollte? mir ist es ein Rätsel die Stornierung des Verkaufs aufgrund der Zuwiderhandlung zu zulassen!
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 13:25
V.I.P.
 
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AW: Bild in Google kopiert, für Ebay benutzt => Rechtsanwalt.

Zitat:
Zitat von slam Beitrag anzeigen
mal angenommen eine Person A will bei Ebay eine Uhr verkaufen und benutzt ein Bild von Google.
Was bedeutet "ein Bild von Google"? Ein Foto, das Google zur Verfügung gestellt hat? Ein Foto, das über Google irgendwo im Internet gefunden wurde?
Zitat:
Dann wird der Fall geschlossen weil Person A eine Nachricht von Ebay bekommt, dass er angeblich eine Urheberechtsverletzungen geführt/gemacht hat.
Nicht "angeblich", sondern wohl tatsächlich. (Vermute ich mal ganz stark.)
Zitat:
Person A bekommt angelich ein Brief mit einer Rechnung von 280 euro.
Alles zusammen kann sich das auf 280 Euro belaufen. Aber da müsste man sich die Rechnung mal genau anschauen.
Zitat:
müsste Person A Zahlen ?
Wenn A ohne das erforderliche Nutzungsrecht des Urhebers (Fotograf) das Foto für die Auktion verwendet hat: ja. Ob die Forderung in voller Höhe gerechtfertigt ist, müsste man im konkreten Einzelfall prüfen.

Zitat:
Da Person B eine Unterlassungserklärung haben will.
Ich denke, B hat die Uhr ersteigert? Was hat B mit dem Foto zu tun?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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