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Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Dies ist eine Diskussion zu Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal? innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 24.03.2011, 18:51
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Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Guten Tag zusammen,

da ich nirgendwo eine befriedigende Antwort gefunden habe, mich aber interessieren würde, wie die Rechtslage in Deutschland wirklich aussieht stelle ich hier die allgemein gehaltene Frage.


Ist es im allgemeinen illegal digitale Medien (Musik, Filme usw...) zu besitzen, die nicht käuflich erworben wurden oder ist nur das Beschaffen (herunterladen, brennen o. ä.) von digitalen Medien verboten?


Fiktives Beispiel:

Herr A besitzt mehrere Songs/Filme, hat diese aber nicht käuflich erworben sondern beispielsweise von einem Freund bekommen. Er hat sie somit auch nicht heruntergeladen o. ä.. Ist der Besitz allein schon illegal und kann Herr A dafür belangt werden?



Mit freundlichen Grüßen
Canwaro
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2011, 22:28
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Zitat:
Zitat von Canwaro Beitrag anzeigen
Besitz von Medien die nicht erworben wurden
käuflich (:

Zitat:
Zitat von Canwaro Beitrag anzeigen
oder ist nur das Beschaffen (herunterladen, brennen o. ä.) von digitalen Medien verboten?
Das ist so nicht wahr.

Zitat:
Zitat von Canwaro Beitrag anzeigen
Herr A besitzt mehrere Songs/Filme, hat diese aber nicht käuflich erworben sondern beispielsweise von einem Freund bekommen. Er hat sie somit auch nicht heruntergeladen o. ä.. Ist der Besitz allein schon illegal und kann Herr A dafür belangt werden?
Wenn das Medium urheberrechtlich geschützt ist, aber der Freund im Besitz des Originals ist, dann nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 12:07
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Gehen wir davon aus, das weder Herr A, noch dessen Freund oder wer auch immer der war, der ihm die Medien gegeben hat, die Medien käuflich erworben haben.

Die Frage ist ja, ob der Besitz allein schon illegal ist, wenn man die Medien nicht käuflich erworben hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 12:45
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Es muss genau auf die Begrifflichkeiten geachtet werden. Die Tatsache, dass etwas nicht nach § 433 BGB "käuflich erworben" wurde, bedeutet noch lange nicht, dass es illegal beschafft wurde.

Ich möchte aber auf den Sachverhalt antworten und die Frage verneinen, da es selbstvertsändlich nicht illegal ist, Sachen zu besitzen, die nicht erworben wurden.
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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Alt 26.03.2011, 12:54
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Zitat:
Zitat von Canwaro Beitrag anzeigen
Gehen wir davon aus, das weder Herr A, noch dessen Freund oder wer auch immer der war, der ihm die Medien gegeben hat, die Medien käuflich erworben haben.

Die Frage ist ja, ob der Besitz allein schon illegal ist, wenn man die Medien nicht käuflich erworben hat.
Sprechen wir von urheberrechtlich geschützten Medien?

Der Besitz derer ist legal, sofern sie aus keiner illegalen Quelle stammen. Wenn die Übergabe durch einen Bekannten erfolgt, der ein Original besitzt, ist der Besitz der Privatkopie legitim. Wenn „dessen Freund oder wer auch immer der war“ sie aus einer legalen Quelle bezog, darf er sie besitzen. Ob er sie sie an Herrn A, der kein Bekannter des Bekannten seines Freunds „oder wer auch immer der war“ wiederum weitergeben darf, weiß ich nicht. Das wäre dann eine Privatkopie aus zweiter beziehungsweise dritter Hand.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 14:35
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Edit: Habe den letzten Post von Alexias nicht mehr gelesen.

Also ist zum Beispiel nicht nur das Herunterladen von Filmen und Musik illegal sondern auch der Besitz der heruntergeladenen Dateien?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 03:47
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Urheberrecht: Der reine Besitz eines Werkes, einer Datei, einer Kopie eines Filmes, eines Musiktitels ist nicht strafbar!
Zitat:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Anderes als Urheberrecht: Der Besitz von Kinderpornografie ist stafbar, der Besitz von NATO-Geheimplänen kann strafbar sein, nicht aber der Besitz der raubkopierten Single von Madonna oder des neuen James-Bond-Films!

Dennoch droht Verfolgung: Wer eine illegale Kopie eines Werkes auf seiner Festplatte hat, Madonna oder James Bond, setzt sich unter Umständen dem Verdacht aus, dass er diese Werke auch "vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt".

Folge könnte eine Beschlagnahme des PC sein sowie weitere Untersuchungen durch Polizei und Staatsanwalt - vielleicht Ermittlungen gegen den Besitzer des PC, vielleicht noch Anklage und Verurteilung - vielleicht aber auch nur Spurensuche nach den Tätern, die die Werke verbreitet haben.

Stellt man sich dann als unschuldig heraus, gibt es auch den PC wieder heraus plus evtl. Schadensersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 27.03.2011, 12:08
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Dem kann man aber jetzt nicht entnehmen, dass das Herunterladen der Medien illegal ist. Demnach wäre nur die Verbreitung, die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe strafbar.
Das Beschaffen, in dem Fall das Herunterladen ist aber ja keine Verbreitung, oder wird das doch so gesehen?

Und der Besitz dieser, von anderen illegal beschafften Medien, ist also vollkommen legal, solange man sie nicht verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich wiedergibt?
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  #9 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 12:39
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Zitat:
Zitat von Canwaro Beitrag anzeigen
Dem kann man aber jetzt nicht entnehmen, dass das Herunterladen der Medien illegal ist.
Dazu lies den §53 UrHG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html (gleich der erste Satz). Ist das "Original", von dem man herunterlädt, offensichtlich eine Raubkopie, darf man nicht herunterladen.

Das "Verbreiten", auf das die Abmahnanwälte ihren Lebensunterhalt setzen, ist das Herunterladen in P2P-Netzen. Dabei wird gleichzeitig auch vom eigenen Rechner aus bereits heruntergeladener Anteil erneut verbreitet.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 16:32
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AW: Besitz von Medien die nicht erworben wurden allgemein illegal?

Das heißt dann, dass der der die Medien ins Netz stellt und der der sie herunterlädt, sich strafbar machen, Herr A aber, der die Medien dann von dem der sie heruntergeladen hat bekommt sich nicht strafbar macht, solange er sie nicht wieder hochlädt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt.
Richtig soweit?
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