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Bedeutungsklärung "kommerzielle Nutzung"

Dies ist eine Diskussion zu Bedeutungsklärung "kommerzielle Nutzung" innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2011, 08:49
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Arrow Bedeutungsklärung "kommerzielle Nutzung"

Huhu,


Umfasst kommerzielle Nutzung nur die direkte kommerzielle Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Objektes oder auch die indirekte:
Also nicht den Verkauf eines Fotos, aber die Verwendung eines geschützten Fotos auf einer Verkaufsplattform (als Linkträger z.B.)?



Weitere Frage:

Bedeutet nachfolgender Teilinhalt eines Impressums, daß alle auf der Seite verfügbaren Objekte kommerziell nutzbar sind?

"2.Verwendung der Inhalte

Die hier enthaltenen Inhalte sind Zusammenstellungen verschiedener Autoren, die ihre Werke zur Veröffentlichung und Weitergabe an die Allgemeinheit zugesendet haben."


MlG

Daniela
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2011, 02:26
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AW: Bedeutungsklärung "kommerzielle Nutzung"

Wo genau wird im Urheberrechtsgesetz auf eine "kommerzielle Nutzung" abgehoben?

Ich kenne nur den "geschäftlichen Verkehr" aus dem Markenrecht: "(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen"

Und wenn ich mit Hilfe eines Fotos eine Ware verkaufen möchte, dann geschieht das wohl "im geschäftlichen Verkehr " - das kann man lateinisch dann auch als "kommerziell" bezeichnen, siehe Kommerz.

Zur weiteren Frage: Eine "Veröffentlichung und Weitergabe an die Allgemeinheit" geschieht ja schon durch die Website. Ob Dritte dies auch dürfen, müssten sie eigens klären mit den Rechteinhabern der Texte, das ist so üblich.

Ausnahme: Es steht bei den Texten, dass sie gemeinfrei sind und unter welchen Bedingungen, z. B. diesen:
Zitat:
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.
In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist:
Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:K...ngsbereich.jpg
Sonst aber sehe ich keine Einräumung von Nutzungsrechten in dem Impressum, ob nun gewerblich oder kommerziell oder privat oder gemeinnützig - alles erscheint mir noch nicht explizit erlaubt - und deshalb verboten.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 01:49
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AW: Bedeutungsklärung "kommerzielle Nutzung"

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es wie folgt:

Wenn man ein Musikstück in einem Video einbindet, wo für ein Produkt geworben wird und wodurch wiederum Einnahmen erzielt werden, dann handelt es sich um eine "Kommerzielle Nutzung". Wenn man das Musikstück in ein normales Homevideo einbindet und dann bei Youtube veröffentlicht, dann halt nicht. Korrekt???

Vielen Dank im Voraus.

LL.Denny
__________________
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Carpe Diem

Geändert von LL.Denny (30.03.2011 um 02:02 Uhr). Grund: Klingt besser ;-)
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 05:30
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AW: Bedeutungsklärung "kommerzielle Nutzung"

Kommerz: "Heute wird der Ausdruck meist abwertend im Sinne eines allein auf Gewinnerzielung gerichteten Interesses verwendet."

"Kom|merz [m. -; nur Sg.] 1 [ugs., meist abwertend] Handel und Verkehr 2 [abwertend] Geschäftemacherei, Profitgier; das ist der reine K. [<frz. commerce ”Handel, Verkehr“, <lat. commercium ”Handel, Verkehr“, zu merx, Gen. mercis, ”Ware“]"

Ansonsten sind Verträge nach dem von beiden Seiten gemeinten Sinn eines Wortes auszulegen, nicht nach dem Lexikon. Ebenso eine einseitige Willenserklärung.

Gruß aus Berlin, Gerd
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