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„Der Bo-Frost Mann, der Bo-Frost Mann“

Dies ist eine Diskussion zu „Der Bo-Frost Mann, der Bo-Frost Mann“ innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 22:24
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„Der Bo-Frost Mann, der Bo-Frost Mann“

Ist die Verwendung geschützten Wortguts in Liedtiteln und -texten, wie in diesem Fall, urheberrechtlich unproblematisch?

Ist eine minimale Abänderung der Schreibweise erforderlich, auslangend?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 10:38
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AW: „Der Bo-Frost Mann, der Bo-Frost Mann“

Wer bislang so gute Antworten gab, stellt plötzlich so doofe Fragen, Alexias?

Natürlich kann jeder Bürger seine Meinung über ein Markenprodukt äußern, auch äußerst kritisch und sarkastisch, wenn es nicht gerade so krass ausfällt wie im - noch nicht einmal beurteilten Fall - "Tötet Onkel Dittmeyer".

Ansonsten sind Markeninhaber zwar manchmal pingelig, müssen höchsten Urteilen zufolge aber auch mal Spott über sich ergehen lassen, ob per lila Kuh oder Bummsmalwieder-Marke: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 17:24
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AW: „Der Bo-Frost Mann, der Bo-Frost Mann“

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Wer bislang so gute Antworten gab, stellt plötzlich so doofe Fragen, Alexias?
Wann beurteilst du eine Frage als doof?

Es ging vor allem darum, dass mit dem Markennamen Geld gemacht wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 06:52
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AW: „Der Bo-Frost Mann, der Bo-Frost Mann“

Na gut, wenn man in einem Markennamen eine derart große Schöpfungshöhe mutmaßt, dass man deshalb an das Urheberrecht denken muss, ist die Frage in der Tat nicht doof.

Aber selbst dann - ich denke mal an eine Eiscreme mit dem Markennamen "Eiskjülföllyr" - dürfte man "das Werk zitieren":
Zitat:
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn (...)
Und natürlich dürfte man darüber berichten, auch für Geld, z. B. für 4,50 im "Spiegel" als Titelstory: "Gnonokocken in Eiskjülföllyr!"

Zitat:
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
Und singen dürfte man auch darüber, siehe Ulrich Roski: "Ich hab auch 8 x 4 benutzt, damit ich nicht so schwitze." Oder Janis Joplin: "Oh Lord, won't you buy me a Mercedes Benz."

Was man nicht darf: Ein Produkt als "Eiskjülföllyr" anbieten, wenn es dagegen verstößt: § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Nennt man ein Buch so oder ein Lied, könnte insbesondere Absatz 3 in Frage kommen, falls "die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Siehe dazu Aspekte der Marken-Verwässerung.

Gruß aus Berlin, Gerd
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