Dies ist eine Diskussion zu Analyse der Stimme bzw des Gesichtes innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Analyse der Stimme bzw des Gesichtes Stimmen kann man statistisch zerlegen, und in Elemente abspeichern. Diese Datenbank kann man wie etwa das Forum hier nach bestimmten Strings durchsuchen. Wenn meine Stimme analysiert wurde, kann man etwa die Skypekonversationen "googeln". Es ist glaube ich verbreitet, Gesichtsmuster zu erkennen und zu googeln, macht glaube ich ein Social Network offiziel. Gehe ich etwa nach München kann die Kamera mein Gesicht bzw. ein Mikro (Hochleistungsapparate) mich in der Datenbank identifizieren. Das Gespräch selbst wird aufgezeichnet, und transkribiert. Das meiste dürfte jeder so aus Filmen kennen, der Bezug zum UR wäre interessant. |
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| AW: Analyse der Stimme bzw des Gesichtes DAS ist urheberrechtlich eher nicht schutzwürdig, da das Urheberrecht Schhöpfungen der Kunst u.Ä. umfassen dürfte...das genannte Verfahren selbst ist aber sicherlich als technische Lösung patentwürdig und damit über das Patentamt alsbald zu schützen, wenn es noch originell ist. Letzteres ist natürlich Frage der Technik...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Analyse der Stimme bzw des Gesichtes Eine wissenschaftliche (also objektive) Analyse und eine kreative Schöpfung im Sinne des Urheberrechts widersprechen sich irgendwie - rein logisch. Mal ganz platt gesagt: das Urheberrecht schützt Werke, die sich jemand kreativ ausdenkt. Kreativ erdachten Analysen würde ich ja eher recht skeptisch gegenüberstehen...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Analyse der Stimme bzw des Gesichtes ein verspätetes Dankeschön an die Ratgeber. ich habe überlegt ob man jenseits des Urhr nicht die Analyse der Stimme dadurch verbieten könnte, dass dazu eine Aufnahme der STimme notwendig wäre (wenn auch nur kurzfristiges Abspeichern im Zwischenspeicher etc), um dann den Abgleich mit der Datenbank zu machen (der Vergleich, die ID). Dann könnte die Löschung erfolgen. Etwa dass man ein nichtöfftl. Sprechen nicht durch Hochleistungsapparate abhören oder mitschneiden dürfte (nach § 201 Stgb, soweit ich mich erinnere). Ich postes hier noch mal auch wenn der Kontext gar ein anderer ist. |
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