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Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Dies ist eine Diskussion zu Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 18:27
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Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Nabend zusammen,

seit langem beschäftigt mich ein gedachter Fall zum Urheberrecht von Fotos. Ich komme zu keiner für mich eindeutigen Klärung, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, dafür schonmal Danke.

Nehmen wir an, Person A findet auf dem Dachboden eines vor kurzem von ihm gekauften Hauses eine Kiste mit alten Fotos, die noch nicht 70 Jahre alt sind. Die abgebildeten Menschen sind schon verstorben oder sind mit einer Veröffentlichung einverstanden.

Jetzt der Knackpunkt: Der Fotograf (Urheber) der Fotos ist nicht mehr auszumachen, verstorben und unbekannt. Nachkommen gibt es nicht.

An wen geht nun das Urheberrecht über? Ist Person A nun Rechteinhaber oder sind die Fotos gemeinfrei?

Beste Grüße,
nudeljupp
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 00:15
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Zitat:
Zitat von nudeljupp Beitrag anzeigen
Die abgebildeten Menschen sind schon verstorben oder sind mit einer Veröffentlichung einverstanden.
Bei den Toten nützt das nicht, die ersten zehn Jahre können die Angehörigen noch erfolgreich gegen eine Veröffentlichung vorgehen:

KUrhG § 22
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

Zitat:
Jetzt der Knackpunkt: Der Fotograf (Urheber) der Fotos ist nicht mehr auszumachen, verstorben und unbekannt. Nachkommen gibt es nicht.

An wen geht nun das Urheberrecht über? Ist Person A nun Rechteinhaber oder sind die Fotos gemeinfrei?
Erbe sollte dann der Staat sein, ich glaube, dessen Finanzministerium. Ach nein, das Bundesland erbt, in Berlin die Landeskasse, also ist doch wohl der Finanzsenator Ansprechpartner für die Verwertung von Urheberrechten. Und siehe da:

BGB § 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates
"Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund."

Der Staat, das Land wird dann sicher einer § 31 Einräumung von Nutzungsrechten zustimmen gegen eine § 32 Angemessene Vergütung. Wie jeder verständige natürliche Erbe auch.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Dass die Fotos noch keine 70 Jahre alt sind, ist unerheblich bei Lichtbildwerken nach § 2 UrhG. Da kommt es darauf an, ob der Urheber schon 70 Jahre tot ist oder nicht. Lediglich bei schlichten Lichtbildern sieht es anders aus.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 00:28
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Danke für die Antwort, muss aber nochmal nachhaken:

Es spielt keine Rolle, dass Person A die Fotos mit dem Haus gekauft hat, wenn auch unbeabsichtigt?

Beste Grüße,
nudeljupp
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 01:38
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Zitat:
Zitat von nudeljupp Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort, muss aber nochmal nachhaken:

Es spielt keine Rolle, dass Person A die Fotos mit dem Haus gekauft hat, wenn auch unbeabsichtigt?
Nein. Urheberrechtlich nicht die geringste. A hat mit dem Kauf des Hauses höchstens ein Eigentumsrecht an den dinglichen Fotos (Abzüge, Negative) erworben, aber keine Nutzungsrechte.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 12:44
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Das heißt, Person A könnte einer Person B auch nicht untersagen, die Kopien der Fotos zu veröffentlichen?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 13:51
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Wer wäre jetzt Person B?

Der Finanzminister von Sachsen-Anhalt? Als Erbe des Urhebers? Und dessen Urheberrechts?

Der darf mit seinem ausschließlichen Nutzungsrecht natürlich machen, was er will,

soweit er dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt, die in §§ 22, 23 KUrhG festgeschrieben sind.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 14:01
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Person B wäre irgendjemand beliebiges, der in keinem Verhältnis zum Urheber des Bildes steht. Meinetwegen der Nachbar.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:01
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Wir labern jetzt noch ein bisschen rum, während sich ernsthafte Poster um die rechtliche Relevanz des Sachverhalts bemühen.

Bitte.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #9 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:53
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

Das hat nichts mit Rumlabern zutun, vielleicht war es nicht deutlich genug formuliert:

Gehe ich recht der Annahme, dass Person A einer Person B, die keinerlei Rechte an den Fotos hat, nicht untersagen kann, die Fotos zu veröffentlichen, weil das Urheberrecht ja beim Finanzministerium liegt?

Beste Grüße,
nudeljupp
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  #10 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 16:11
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AW: Alte Fotos gefunden - Wer ist Rechteinhaber?

1. Das Urheberrecht ist nicht veräußerbar, kann also auch nicht übertragen werden. Außer: rechtmäßige Erben.

2. Das Urheberrecht endet nicht nach 70 Jahren, sondern 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wenn man den Urheber oder dessen Erben nicht ausfindig machen kann, hat man schlicht Pech gehabt.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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