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Änderung eines Logos bei ungeschränktem Nutzungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Änderung eines Logos bei ungeschränktem Nutzungsrecht innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 28.08.2011, 23:33
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Änderung eines Logos bei ungeschränktem Nutzungsrecht

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Designer A hat für Firma B ein Logo erstellt.
Eine Vereinbarung besagt, dass Designer A der Firma B "die unbeschränkte Nutzung des von ihm erstellten Logos (Anmerkung: Logo der Firma B) ohne eine Entrichtung einer Gebühr genehmigt."
Das Logo ist auch in der Vereinbarung in den korrekten Farben abgedruckt.
Firma B verkauft nun allerdings Produkte in denen das Logo farblich verändert wurde (in komplett anderen Farben eingefärbt).

Darf Firma B ohne weitere Zustimmung von Designer A das Logo verändern?

§39 Urheberrechtsgesetz: "Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist."


Danke für Eure Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 00:12
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AW: Änderung eines Logos bei ungeschränktem Nutzungsrecht

Hatten wa schon woanders, aber für Leser hier: Bitte auch Absatz 2 der Quelle lesen:

"(2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig."

Gruß aus Berlin, Gerd
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