Dies ist eine Diskussion zu Abschlussprüfungen: Urheberrecht??? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| A ist Lehrer und will seinen Schülern Prüfungsaufgaben in einem Abschlussfach E zur Verfügung stellen. Dabei stellt er fest, dass einige Verlage bereits Bücher herausgebracht haben, die alle Abschlussprüfungen mit Musterlösungen im Abschlussfach E aus den letzten 10 Jahren zur Verfügung stellen. A will jedoch keine Bücher kaufen, sondern eine eigene Sammlung erstellen. Dazu tippt er die offiziellen Prüfungsangaben ab (die in jedem Buch identisch sind). Musterlösungen erarbeitet er (sofern sie nicht eindeutig sind), komplett selbst. Nun teilt A diese erstellten Erzeugnisse seinen Schülern kostenlos aus. Kann er von den Verlagen oder vom Bundesland (das ja der Urheber der Aufgaben ist) in irgendeiner Weise gerichtlich belangt werden? Wie sieht es mit den Rechten solcher Werke (Abschlussprüfungsangaben) im Allgemeinen aus? Kann er seine Erzeugnisse auch auf seiner Homepage anbieten und ggf. verkaufen? Vielen Dank für Ihre Einschätzung des Falles. |
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| AW: Abschlussprüfungen: Urheberrecht??? Interessant sind dazu auch folgende Artikel: http://www.bildungswirt.de/2009/10/2...terium-teil-1/ http://www.freitag.de/community/blog...---cdu-aetzend |
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